Betreff
Abfallbilanz 2009
Vorlage
V-PLA/10/014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.

 

Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstigen Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der Landesstatistikbehörde vorzulegen.

 

Wie bereits im vergangenen Jahr wird auch die Abfallbilanz für das Jahr 2009 in der Sitzung dem Ausschuss für Planung und Umwelt zur Kenntnis vorgelegt. Neben den Darstellungen der Organisation der Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg und einer Auflistung der erfassten Abfälle und Wertstoffe ist auch die Entwicklung der Abfallmengen und der Kosten der Abfallentsorgung dargestellt.