Betreff
Technische Verwaltung an Kreisstraßen durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen
Vorlage
V-VERK/14/074
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die technische Verwaltung an Kreisstraßen wird seit dem 01.04.2000 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Lingen (NLStBV, rGB Lingen), wahrgenommen. Die Geltungsdauer der Vereinbarung über die technische Verwaltung an Kreisstraßen im Landkreis Cloppenburg zwischen der Nds. Landesbehörde und dem Landkreis Cloppenburg wurde zuletzt mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 06.09.2011 bis zum 31.12.2016 verlängert.

 

Nach § 7 der Vereinbarung verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um drei Jahre (also bis zum 31.12.2019), sofern nicht zwei Jahre vor Ablauf der Geltungsdauer (also zum 31.12.2014) gekündigt wird.

 

Die bisherige Zusammenarbeit mit der NLStBV, rGB Lingen, ist positiv zu bewerten. Insbesondere in den letzten Jahren ist auf Grund der Erhöhung des Budgets im Straßenbau- und Straßensanierungsbereich die Anzahl der durchzuführenden Bauprojekte und Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen erheblich gestiegen. Trotz des Mehraufwandes konnten sämtliche Maßnahmen auch dank der guten Zusammenarbeit mit der NLStBV, rGB Lingen, sowohl in dem vorgegebenen Zeitrahmen als auch mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abgeschlossen werden.

 

Darüber hinaus ergeben sich durch die gemeinsame Nutzung von Gebäuden, Gerätschaften, Fahrzeugen, Personal etc. Synergieeffekte, die für die Unterhaltung der Kreisstraßen genutzt werden können.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Vertragsverhältnis mit der NLStBV, rGB Lingen, weiterhin beizubehalten.