Betreff
Entscheidung über Anträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für Krippenbauten
Krippe beim Kindergarten St. Johannes Baptist, Molbergen
Vorlage
V-JHA/14/059
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.

 

Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Gemeinde Molbergen, Krippe beim kath. Kindergarten St. Johannes Baptist

Der Gemeinde Molbergen wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 07.05.2013 für die Einrichtung einer Krippengruppe mit zwei Krippengruppen beim kath. Kindergarten „St. Johannes Baptist“ in Molbergen ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal

46.101,72 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 18.08.2014 hat die Gemeinde Molbergen den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis vorgelegt. Danach haben sich Mehrkosten in Höhe von 21.542,33 Euro ergeben. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der o.g. Mehrkosten gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten (lt. Verwendungsnachweis)            367.796,63 Euro

(Höchstbeträge LK CLP bleiben unterschritten)

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            136.796,63 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (20%)                                                                27.359,33 Euro

Fehlbetrag                                                                                            109.437,30 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                               54.718,65 Euro

                       

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.600.915,28 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 


Finanzierung:

 

I1.300007.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            840.500,00 Euro