Betreff
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms
Vorlage
V-PLA/14/096
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Antrag der Stadt Cloppenburg vom 25.04.2014 auf Aufhebung des Teilziels „Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg-Cloppenburg-Osnabrück, Teilstrecke Oldenburg-Osnabrück“, im RROP

 

Seit der Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms 2008 verzichtet das Land Niedersachsen auf die Zielfestlegung „Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken“. Weil demnach hinsichtlich dieser Zielaussage für die Regionalplanung keine Anpassungspflicht mehr besteht, würde die Aufhebung des im RROP noch festgelegten Teilziels der aktuellen Landesplanung nicht widersprechen.

 

Die Planungen der DB Netz AG sehen auf absehbare Zeit nicht die Elektrifizierung der Teilstrecke Oldenburg-Osnabrück vor. Somit wäre es aus Sicht der Stadt Cloppenburg unverhältnismäßig, aufgrund der regionalplanerischen Zielaussage rein „vorsorglich“ einen erheblichen Mehraufwand (Errichtung eines Brückenbauwerks mit übergroßer Durchfahrtshöhe) zur Realisierung der Südtangente zu betreiben.

 

Die untere Landesplanungsbehörde des Landkreises Cloppenburg beabsichtigt deshalb, in einem Planänderungsverfahren gem. Niedersächsischem Raumordnungsgesetz die Zielaussage „die Elektrifizierung ist auch für den Teilabschnitt Oldenburg-Osnabrück erforderlich“ aufzuheben. Derzeit wird geprüft, ob das reguläre Verfahren nach § 6 Abs. 1 NROG oder das vereinfachte Verfahren nach § 6 Abs. 2 NROG anzuwenden ist.

 

Die Begründung zu der Planänderung des RROP wird in dem angeschlossenen Entwurf der beschreibenden Darstellung dargelegt.