Betreff
Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2014 bis 2018 mit Abfallbilanz 2013
Vorlage
V-PLA/14/095
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 des Niedersächsischen Abfallgesetzes müssen die entsorgungspflichtigen Körperschaften für jedes Kalenderjahr eine Abfallbilanz erstellen.

Die Bilanz gibt Auskunft über Art, Herkunft und Menge der Abfälle sowie über deren Verwertung und sonstigen Entsorgung. Die Bilanz ist öffentlich bekannt zu machen und der obersten Abfallbehörde sowie der Landesstatistikbehörde vorzulegen.

 

Darüber hinaus haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes für einen Zeitraum von 5 Jahren ein Abfallwirtschaftskonzept für ihr Gebiet aufzustellen. Das Abfallwirtschaftskonzept enthält die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Es ist vom Kreistag zu beschließen.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2014 bis 2018 mit Abfallbilanz 2013 ist in der Anlage beigefügt.