Betreff
Abfallwirtschaft; Verwertung von kompostierbaren Abfällen
Vorlage
V-PLA/14/093
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die im Landkreis Cloppenburg anfallenden Bioabfälle aus der braunen Biotonne und der beim Entsorgungszentrum Stapelfeld angelieferte Grünschnitt werden seit 1994 im Kompostwerk Stapelfeld verarbeitet. Mit dem Betrieb des Kompostwerkes ist z.Zt. die Fa. Nehlsen beauftragt. Der Vertrag hat eine vierjährige Laufzeit bis zum 31.12.2015 mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre, bis zum 31.12.2017. Die im Kompostwerk Stapelfeld verarbeitete Menge beläuft sich auf knapp 15.000 to Biotonnenabfälle und 4.500 to Garten- und Parkabfälle.

 

Nach einem vom Büro aqua-consult aufgestellten Zustandsbericht von März 2014 kann das Kompostwerk bei Durchführung von Regelwartungen und kleineren Instandsetzungen noch ca. 3-5 Jahre weiter betrieben werden. Wegen des auslaufenden Vertrages und der begrenzten Nutzungsdauer der Anlagentechnik des Kompostwerkes muss der Landkreis Cloppenburg rechtzeitig Entscheidungen treffen, wie zukünftig mit dem Kompostwerk und mit der Verwertung des Bioabfalls zu verfahren ist. Seitens der Kreisverwaltung sind hierzu in den vergangenen Wochen Vorüberlegungen angestellt und Informationsgespräche mit Nachbarkommunen bzw. mit den in ihrer Trägerschaft geführten Verwertungsgesellschaften geführt worden. Einzelheiten hierzu können im Folgenden jedoch nicht ausgeführt werden, weil die Gesprächspartner aus Wettbewerbsgründen um vertrauliche Behandlung der Informationen gebeten haben.

 

Zunächst ist zu entscheiden, ob die im laufenden Vertragsverhältnis mit der Fa. Nehlsen vereinbarte Verlängerungsoption in Anspruch genommen werden soll. Wesentliche Entscheidungsgrundlage ist hierbei der derzeitige Verarbeitungspreis. Dieser liegt mit 34 Euro/to (brutto) deutlich unter den Kosten, die benachbarte Kommunen für die Verarbeitung von Bioabfällen aufwenden. Die Gespräche mit Nachbarkommunen und Anlagenbetreibern haben zudem ergeben, dass in angemessener Entfernung zum jetzigen Zeitpunkt in den vorhandenen Bioabfallverwertungsanlagen kaum Kapazitäten frei sind. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass bei einer Neuausschreibung des Kompostwerkbetriebes oder bei einer anlagenungebundenen Ausschreibung der Bioabfallverwertung zum 01.01.2016 günstigere Konditionen zu erzielen wären. Da auch die Anlagentechnik die Ausübung der Verlängerungsoption zulässt, erscheint es sinnvoll, den Vertrag mit der Fa. Nehlsen bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Diese Verlängerung müsste nach einem entsprechenden Beschluss des Kreisausschusses bis zum 31.03.2015 erklärt werden.

 

Für die Zeit nach 2017 ist dann eine grundsätzliche Neuausrichtung in der Bioabfallverwertung erforderlich. Dabei sollte das Ziel verfolgt werden, auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen und unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten eine möglichst wirtschaftliche Lösung zu finden. Folgende Alternativen sind denkbar:

 

  1. Neubau einer Bioabfallbehandlungsanlage
  2. Kooperation mit Nachbarkommunen über eine Zweckvereinbarung
  3. Vergabe der Bioabfallverwertung im Wege der Ausschreibung

 

Zu 1:  Die Anlagentechnik des Kompostwerkes hat nur noch eine begrenzte Nutzungsdauer. Zudem entspricht die Verfahrenstechnik mit einer Intensivrotte in Rottekammern und einer Nachrotte in Rottemieten in einer seitlich offenen Halle nicht mehr dem heutigen Standard. Um den Bioabfall aus dem Landkreis Cloppenburg für einen zukünftigen Zeitraum von etwa 20 Jahren in einer eigenen Anlage zu verarbeiten, müsste durch den Landkreis oder durch einen beauftragten Dritten eine neue Verarbeitungsanlage gebaut werden, wobei allenfalls das vorhandene Hallengebäude in die Anlagenkonzeptionierung mit einbezogen werden könnte. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten wäre eine Vergärungsanlage zu bevorzugen, um den Bioabfall energetisch zu nutzen und über Stromeinspeisung die Verarbeitungskosten zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der bekannten Verarbeitungspreise von bestehenden Anlagen und der zwischenzeitlich reduzierten Stromeinspeisevergütungen dürfte ein wirtschaftlicher Betrieb allein mit den Bioabfallmengen aus dem Landkreis Cloppenburg jedoch kaum möglich sein. Da die Nachbarkommunen entweder über eigene Anlagen verfügen oder vertraglich bis 2020 gebunden sind, dürfte es schwierig werden, weitere Bioabfallmengen von Kooperationspartnern zu bekommen. In jedem Fall läge beim Landkreis Cloppenburg ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für den Bau und Betrieb einer entsprechenden Verwertungsanlage. Seitens der Kreisverwaltung wird es deshalb derzeit nicht als zielführend angesehen, in die Planungen für eine neue Bioabfallbehandlungsanlage einzusteigen.

 

Zu 2: Als Alternative zur Verarbeitung der Bioabfälle in einer eigenen Anlage kommt eine Kooperation mit Nachbarkommunen über eine Zweckvereinbarung in Betracht. Diese Form der Zusammenarbeit praktiziert der Landkreis Cloppenburg bereits bei der Restabfallbehandlung mit dem Zweckverband Wiefels.

Die Gespräche mit den in kommunaler Trägerschaft stehenden Betreibergesellschaften der Bioabfallverwertungsanlagen haben gezeigt, dass von Seiten der Anlagenbetreiber durchaus Interesse an einer Kooperation vorhanden ist. Verschiedene Anlagenbetreiber verfolgen das Ziel, ihre Bioabfallverwertungsanlagen über den Abschluss von Zweckvereinbarungen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren mengenmäßig auszulasten. Dabei ist ihnen klar, dass man sich bei dem Annahmepreis an aktuelle „Marktpreise“ orientieren muss.

Obwohl einige Anlagenbetreiber bereits nach möglichen kommunalen Partnern Ausschau  halten, zeichnet sich ab, dass in den meisten Bioabfallverwertungsanlagen erst ab 2021 Kapazitäten frei werden. Dies ergibt sich zum einen aus den laufenden Verträgen und aus Verlängerungsoptionen, die 2020/2021 enden. Zum anderen gibt es bei Betreibern von Mechanisch-Biologischen-Anlagen für die Restabfallbehandlung (MBA) Überlegungen, diese Anlagen nach 2020 ganz oder teilweise für die Bioabfallbehandlung zu nutzen. Hintergrund dieser Überlegungen ist die Annahme, dass sich nach 2020 die Restabfallströme verändern werden. So könnten beim Restabfall Verarbeitungsmengen in Richtung Verbrennung abwandern. Dies führt dazu, dass die Betreiber der MBA sich frühzeitig nach Alternativen umsehen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll, in nächster Zeit die Möglichkeiten für kommunale Kooperationen näher zu prüfen. Dabei könnte es auch zweckmäßig sein,  ein Gesamtpaket für die Restabfall- und Bioabfallverwertung zu schnüren. In die Überlegungen wäre dann auch mit einzubeziehen, ob und in welchem Umfang die Deponie Sedelsberg weiterbetrieben werden soll. Dies ist ohnehin geboten, da nach dem im Jahr 2012 vom Büro ATUS erstellten Abfallwirtschaftlichen Gutachten diese Entscheidung etwa in 2017 ansteht.

 

Weil die Möglichkeiten für kommunale Kooperationen bei der Bioabfallverwertung überwiegend erst ab 2021 gegeben sind, müsste geprüft werden, ob ein Weiterbetrieb des Kompostwerkes Stapelfeld bis Ende 2020 möglich ist. Hier wäre abzuschätzen, welche Teile der Anlagentechnik ausfallen könnten und zu welchen Kosten diese zu ersetzen wären. Rechtlich ist ein Weiterbetrieb grundsätzlich möglich. Der Betrieb des Kompostwerkes müsste dann zum 01.01.2018 neu ausgeschrieben werden.

 

Zu 3: Die dritte Alternative besteht darin, den Betrieb des Kompostwerkes Stapelfeld Ende 2017 einzustellen und die Verwertung des im Landkreis Cloppenburg anfallenden Bioabfalls nach Ausschreibung an einen Dritten zu vergeben. Die Schwierigkeit für die Beurteilung dieser Variante besteht darin, den Markt für eine solche Ausschreibung abzuschätzen. Beispielsweise würden Anlagenbetreiber, die sich bereits ausreichende Mengen über kommunale Kooperationen gesichert haben, nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass wegen der anfallenden Transportkosten wohl nur Anlagen in einer Entfernung bis 100 km preislich konkurrenzfähig sind. Die Ausschreibung der Bioabfallverwertung sollte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls ausgeschlossen werden.

 

Zusammenfassung:

 

Aufgrund der derzeit sehr günstigen Konditionen für die Bioabfallverwertung in dem kreiseigenen Kompostwerk sollte der bestehende Vertrag mit der Fa. Nehlsen bis Ende 2017 verlängert werden. Auch darüber hinaus bleibt der Weiterbetrieb des Kompostwerkes Stapelfeld für weitere 4 Jahre eine Option. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche kommunale Kooperationen ab 2021.

 

Möglichkeiten  für kommunale Kooperationen sollten daher bis etwa Ende 2015 geprüft werden, um dann über den Abschluss einer Zweckvereinbarung entscheiden zu können oder die europaweite Ausschreibung in die Wege zu leiten.

 

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