Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/14/069
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahver-kehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskosten-defiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebs-leistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1)

Die Gemeinde Cappeln hat mit Schreiben vom 16.12.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für die Ausleuchtung der Haltestelle „Sevelten, Budde“ beantragt.

 

Die Kosten für die Ausleuchtung belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 2.000,00 €.

 

Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 1.500,00 € (75 %).

 

2)

Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 20.11.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Schwaneburg, Friesoyther Straße“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf

ca. 9.935,19 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 7451,39 € (75 %).

 

3)

Die Stadt Löningen beantragt mit Schreiben vom 05.12.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Lodbergen, ehem. Schule“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf

ca. 35.000,00 €.

 

Die Stadt Löningen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 26.250,00 € (75 %).

 

4)

Außerdem beantragt die Stadt Löningen mit Schreiben vom 10.12.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Benstrup, Kiga St. Bonifatius“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf

ca. 33.456,45 €.

 

Die Stadt Löningen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 25.092,34 € (75 %).

 

5)

Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 19.11.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Elisabethfehn, Kanalweg“, „Strücklingen, Grundschule“, „Bollingen, Nord-Süd-Straße-Mitte“, „Scharrel, Grundschule“, „Sedelsberg, Grundschule“, „Ramsloh, Nord-Süd-Straße“, „Hollenermoor, ehem. Schule“ und „Langhorst“.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf insgesamt ca. 97.000,00 €.

 

Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 72.750,00 € (75 %).

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element:

I1.500043.525.001

 

Sachkonto: 781200

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Mittelabfluß