Betreff
Taxenverordnung des Landkreises Cloppenburg und Verordnung über einen Taxentarif im Landkreis Cloppenburg vom 18. Oktober 2007
hier: 3. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif
3. Änderung des Anhangs zur Taxenverordnung
Vorlage
V-VERK/14/068
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 18. Oktober 2007 wurde im Landkreis Cloppenburg zum 01. November 2007 erstmals eine Taxenverordnung und eine Verordnung über einen Taxentarif erlassen.

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, beantragte mit Schreiben vom 25. September 2012 im Auftrage seiner Mitglieder eine Änderung der Tarife zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Gesamtverband begründete den Antrag damit, dass bei entsprechender Umsetzung in den Landkreisen Oldenburg, Vechta und Cloppenburg ein einheitlicher und transparenter Tarif entstehen würde.

 

Laut einem Gutachten des Sachverständigen für betriebswirtschaftliche Fragen des Straßengüter- und Personenverkehrs, Herrn Volker Wilken, Ganderkesee, vom 26. 07. 2012 an den Gesamtverband Verkehrsgewerbe in Hannover beruhen die Kostensteigerungen von 3,29 % in der Zeit vom 01. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2012 auf gestiegene Kosten in den Bereichen Personal-, Kraftstoff- und Reparaturkosten, Kfz-Versicherung, Abschreibungen, Zinskosten und allgemeine Verwaltungskosten.

 

Am 06. März 2013 wurde der Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. anlässlich der Sitzung  der Leitenden Bürobeamten des Bezirks Weser-Ems beraten. Eine Mehrheit der Landkreise befürwortete einen einheitlichen Taxentarif für die Flächenlandkreise.

 

Unter Federführung des Landkreises Vechta wurden im Zusammenwirken mit dem Gesamtverband neue Taxentarife diskutiert. Nach Vorlage eines ergänzenden Gutachtens des Sachverständigen Herrn Wilken vom 07. Juni 2013 sind die o.a. Kosten in der Zeit vom 01. Juni 2012 bis zum 31. Mai 2013 nochmals um 0,47 % gestiegen. Darauf hin einigten sich die Vertreter der Landkreise und des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. auf die in der Anlage dargestellten Tarifveränderungen ( Anlage 1 – Synopse ).

 

Auf folgende wesentliche Änderungen wird hingewiesen:

-         Der Grundpreis erhöht sich beim Taxi (PKW) und Großraumtaxi und enthält im Gegensatz zum bisherigen Tarif eine Fahrleistung von 1187,50 m. Die Staffelung des Km-Preises für Taxis und Großraumtaxis fängt daher ab 1.188 m an.

-         Der Grundpreis für Taxis und Großraumtaxis erhöht sich im Tarif II werktags von 22 – 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 1,00 €.

-         Bei den Großraumtaxis entfällt der Zuschlag in Höhe von 3,00 €. Dafür wurde für Großraumtaxis eine eigene Staffelung des Km-Preises geschaffen.

 

Der Landkreis Vechta hat die Tarifänderungen bereits zum 01. März 2014 be-

schlossen. Die Landkreise Ammerland, Leer, Aurich, Friesland und Oldenburg beabsichtigen ebenfalls, die dargestellten Tarifänderungen umzusetzen. Das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und das Amt für Mess- und Eichwesen Niedersachsen Hannover befürworten die Tarifänderungen. Da zwischen der Veröffentlichung der Tarifänderungen und dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung 6 Wochen liegen sollen, können die zu ändernden Tarife zum 01. Juli 2014 in Kraft treten ( Anlage 2 – 3. Änderung der Verordnung über einen Taxentarif ).

 

Neben den Tarifänderungen ist § 1 Abs. 1 der Verordnung über eine Taxentarif zu ändern. Nach einem Urteil des OVG Rheinland Pfalz müssen der Geltungsbereich der Verordnung und das Beförderungspflichtfahrgebiet identisch sein.

§ 1 Abs. 1 wird daher wie folgt neu gefasst: „Diese Verordnung gilt für die im Landkreis Cloppenburg zugelassenen Taxen für Fahrten innerhalb des Landkreises Cloppenburg“ ( siehe Anlage 2 ).

 

Eine 3. Änderung des Anhangs zur Taxenordnung ( Anlage 3 ) ist aus folgenden Gründen erforderlich:

- die Veranstaltungen 1. Mai Bührener Tannen in Cloppenburg (ohne zeitliche

  Begrenzung) und Christi Himmelfahrt, Bührener Tannen in Cloppenburg (oh-

  ne zeitliche Begrenzung) sind zu streichen, da sie nicht mehr stattfinden,

- der Karneval in Ramsloh (ohne zeitliche Begrenzung) ist in den Anhang auf-

  zunehmen, da die Taxiunternehmen der Gemeinde Saterland für die Besucher

  dieser Veranstaltung nicht ausreichen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Taxentarif – Stand Oktober 2013

Anlage 2 - Taxentarif 3. Änderung

Anlage 3 - Taxenverordnung 3. Änderung