Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderrichtlinien
Vorlage
V-KUL/14/044
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ziffer 5.3 der Sportförderungs-Richtlinien des Landkreises Cloppenburg in der Fassung vom 01.01.2013 wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro gewährt.

Die derzeit entscheidungsreifen Anträge sowie die Abwicklung der Sportfördermittel sind in den Anlagen dargestellt.