Betreff
Ausbau einer kreisweiten NGA-Breitbandversorgung
Vorlage
V-PLA/13/082
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden besteht seit längerem ein großes Interesse an einer kreisweiten Versorgung an hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s (NGA). Dabei wird eine Ausrichtung auf die sog. FTTC- Lösung, d.h. der Überbau und die Ertüchtigung der Kabelverzweiger (KVz) sowie die Verlegung von Glasfaserleitungen als die geeignete Lösung angesehen. Dieser Ausbau schafft gleichzeitig eine Vorstufe für eine spätere weitere Glasfaseranbindung hin zu den Anschlussnehmern und in die Gebäude. Bei den im Landkreis vorhandenen Infra- und Betreiberstrukturen ist dieses Vorgehen für das gesamte Kreisgebiet als optimale Strategie erkannt worden.

 

Dieser für notwendig erachtete Ausbau kann nicht von den Netzbetreibern ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen (Übernahme der Wirtschaftlichkeitslücken) erreicht werden. Hinsichtlich des mit öffentlichen Mitteln zu begleitenden Ausbaus soll in Kürze in einer Studie untersucht werden, welche Gebiete genau unterversorgt sind und beihilferechtlich überplant werden können. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine Verständigung dahingehend, dass nur KVz mit einem Anschlusspotential von mehr 30 Kunden betrachtet werden (optimierter Ausbau). Die KVz sollen gemeindespezifisch untersucht werden, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausweisung neuer Gewerbe- und Wohngebiete und geplanter Windkraftanlagen-, Biogas- und Stallanlagen, etc. Ferner ist in Gebieten, in denen aufgrund der Längenproblematik der Hausanschlussleitung vom KVz zu den Anschlussnehmern keine Versorgung möglich ist, die Errichtung neuer KVz zu prüfen. Des Weiteren müssen die Kabel-Deutschland-Gebiete einer genauen Prüfung unterzogen werden.

 

Im Rahmen der Studie soll sowohl eine Bedarfsabfrage bei Haushalten und Unternehmen  vorgenommen werden als auch die fundierten Kosten für die kreisweite NGA -Breitbandversorgung ermittelt werden. Im Rahmen der Planung sollen ferner sämtliche Landes-, Bundes- und EU-Fördermöglichkeiten recherchiert werden.

 

In dem durchzuführenden – und ggf. europaweiten – Ausschreibungsverfahren wird die Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt, die von den Landkreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu übernehmen wäre. Es wird vorgeschlagen, dass der Landkreis 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke übernimmt und die kreisangehörigen Kommunen die verbleibenden

50 % tragen.

 

Das gesamte Ausbauverfahren soll auf Wunsch der Kommunen unter Federführung des Landkreises Cloppenburg durchgeführt werden, der auch Auftraggeber der dann auszuschreibenden kreisweiten NGA - Breitbandversorgung ist. Durch einen ständigen Austausch mit den Kommunen (Arbeitsgruppe „Breitband“) soll der Prozess begleitet werden.

 

Das Projekt soll über einen Zeitraum von 2-3 Jahren realisiert werden. Aufgrund der Einhaltung von beihilferechtlichen Bestimmungen, einer vorgeschriebenen Markterkundung bei den Telekommunikationsanbietern und dem erforderlichen Ausschreibungsverfahren kann jedoch von einem Baubeginn frühestens in 2015 ausgegangen werden.

 

Nach den Erfahrungen in anderen Landkreisen muss mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von rd. 30.000,00 bis 50.000,00 Euro pro zu erschließendem KVz gerechnet werden. Ob und inwieweit sich diese Kosten durch Fördermittel des Bundes, des Landes und der EU noch reduziert lassen, muss im Rahmen des Planungsverfahrens geklärt werden.

 

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung geht nach überschlägigen Berechnungen davon aus, dass ein optimierter NGA- Ausbau für das gesamte Kreisgebiet mit einem Aufwand für den Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von insgesamt 6 Mio. € (rd. 9 Mio. € beim Vollausbau) erreicht werden kann. Auf den Landkreis kämen bei einem 50%igen Anteil damit für die Jahre 2015, 2016 und 2017 Ausgaben von jährlich rd. 1 Mio. € zu.