Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises Cloppenburg an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
V-KUL/13/035
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“

 

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der Satzungsvorgabe wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 383.500,00 € hälftig von den Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.

 

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 191.750,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2013 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 10.01.2013 auf insgesamt bis zu 570.000,00 € festgesetzt.

 

Die Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. benötigt laut Haushaltsplan für 2014 den Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € (siehe Anlage, Haushaltsplan 2014).

 

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2014 veranschlagt.