Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Gewährung eines Zuschusses für 2014 für die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/13/039
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u.a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg, die er selbst übernehmen oder an Dritte übertragen kann. Die Stiftung Edith Stein übernimmt seit 1980 für den Bereich des Landkreises Cloppenburg diese Aufgaben. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

Mit Vertrag vom 15.08.2003 zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith werden die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung der Beratungsstelle abgesichert. Für die finanzielle Beteiligung des Landkreises ist eine Festbetragsregelung vorgesehen. Die Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde zuletzt für 2013 in einer Höhe von 271.210 Euro gegenüber einem Betrag für 2012 in Höhe von 249.130 Euro als Festbetragsfinanzierung beschlossen. Dabei handelte es sich um Steigerungen der Personalkosten, die nicht anderweitig aufgefangen werden konnten. Die Bewilligung erfolgte unter der Auflage, dass die Stiftung Edith Stein und die Kreisverwaltung gemeinsam auf eine angemessene Beteiligung der übrigen Kostenträger hinwirken sollen.

 

Vorab wurde während der Beratung zur Bezuschussung für 2013 in der Sozialausschusssitzung am 22.11.2012 von Abgeordneten angemerkt, dass für die Suchtberatungsstelle der Stiftung Edith Stein die Kostensteigerung der letzten 4 Jahre insgesamt 30 % betragen würde. Aus den Kostenkalkulationen der Suchtberatungsstelle ergibt sich, dass neben den Personalkostenerhöhungen der zurückliegenden Jahre außerdem durch den erforderlichen Umzug der Suchtberatungsstelle zum 01.06.2010 höhere Miet- und Mietnebenkosten die Kostensteigerung verursacht hat. Neben den Tarifsteigerungen in 2013 um 6% erfolgten noch sonstige tarifliche Lohnerhöhungen, wie die Anhebung von Dienstaltersstufen sowie Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch entstand in 2013 insgesamt eine Zuschusserhöhung im Personalbereich von 9 %.

 

Jetzt beantragt die Stiftung für 2014 einen Kreiszuschuss mit einer geringfügigen Steigerung in Höhe von 271.910 Euro. Aus dem anliegenden Wirtschaftsplan geht hervor, dass wiederum eine Personalkostensteigerung erfolgt. Zusätzlich ergibt sich ebenfalls eine geringfügige Sachkostensteigerung. Die detaillierte Kostenplanung ist aus der Anlage ersichtlich. Gravierende inhaltliche Änderungen des Beratungsangebots sind nicht bekannt.

 

 

 

Auf der Einnahmenseite ist die Höhe des Landeszuschusses gegenüber den Vorjahren unverändert, dafür wurde jedoch der Eigenmittelbetrag vom Landescaritasverband wie bereits in 2013 nochmals für 2014 angehoben. Der Landescaritasverband hat damit auf die Forderung des Sozialausschusses vom 22.11.2012 reagiert, es erfolgt dadurch eine angemessene Beteiligung der Caritas auf die Kostensteigerungen.

 

Die Landeszuwendung für die Suchtberatungsstelle ist seit Jahren jedoch unverändert. Vom Geschäftsführer der Stiftung Edith Stein wurde mir dazu die Kopie eines Antrages der LAG-FW (Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.) vom 12.12.2012 an das Nds. Sozialministerium auf Erhöhung der Landesmittel für die Suchtbekämpfung vorgelegt. Bisher liegt keine Antwort dazu vor.

 

Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ist neben einem Dipl.-Sozialpädagogen als Leiter der Einrichtung mit 4 weiteren Dipl.-Sozialpädagogen bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen (355,77 % Stellenanteile) und einer Dipl.-Psychologin (60,26 %) besetzt. Zusätzlich wird eine Ärztin auf Honorarbasis eingesetzt. Neben einer vollzeitbeschäftigten Sekretärin ist außerdem eine Raumpflegerin mit 6 Stunden wöchentlich beschäftigt.

 

Aus der geprüften Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 10.563,72 €. Dieser Überschuss ist dadurch entstanden, dass die von der Bundeskommission vorgeschlagenen Tariferhöhungen durch die Regionalkommission tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wurden, so dass gegenüber der Planung Personalkosten eingespart wurden.

 

Unter Berücksichtigung der Bezuschussung von 2012 in Höhe von 249.130 € ergibt sich ein Betrag von 2,23 € pro Einwohner einschließlich der Aufwendungen für die Drogenberatungsstelle DROBS Cloppenburg. Eine aktuelle Abfrage bezogen auf 2012 bei den niedersächsischen Flächenlandkreisen hat ergeben, dass der Landkreis mit diesen Zuwendungen weiterhin im oberen Bereich liegt. Diese Kennzahlen sind für sich genommen nicht aussagekräftig genug. Sie geben keine Auskunft über die Qualität des Angebotes an Suchtberatung im Landkreis Cloppenburg. Die Suchtberatung wird sowohl in beraterischer als auch in therapeutischer und nicht zuletzt präventiver Sicht, regional über den Landkreis verteilt und mit flankierenden Angeboten bestens vernetzt, optimal auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten, angeboten.

 

 

Es ist zu beraten, ob der Fachstelle

 

§         ob der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für das Haushaltsjahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 271.910 € gewährt werden soll und/oder der Überschuss aus 2012 damit verrechnet werden soll

§         ob der Zuschuss wieder in Höhe eines Festbetrages gewährt werden soll

§         der Zuschuss entsprechend dem Antrag der Stiftung Edith-Stein zunächst nur für das Haushaltsjahr 2014 oder für die Haushaltsjahre 2014 – 2016 bewilligt werden soll

 

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2014 ist der von der Stiftung Edith Stein beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

·        Antrag der Stiftung Edith Stein vom 22.08.2013 einschließlich Wirtschaftsplan 2014

·        Aufstellung über die Bezuschussung der Stiftung Edith Stein seit 2003 für die Fachstelle Sucht