Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird vom Kreistag ermächtigt, die namentliche Einstellung und Ernennung einer Beamtin/eines Beamten des höheren bautechnischen Dienstes für die Leitung des Amtes 61 – Planungsamt vorzunehmen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 24.09.2013 hat der Kreisausschuss eine Umstrukturierung
der Ämter 70 und 67 beschlossen. Inhalt ist u. a., durch die Verlagerung und
Zusammenführung von Aufgaben ein neues Amt 61 – Planungsamt zu bilden, das die
Aufgabenbereiche Raumordnung, Städtebau, Denkmalschutz, Kreisstraßen und
Geoinformation vereinigt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Stelle der Leitung dieses neuen Amtes
öffentlich auszuschreiben.
Am 12.10.2013 ist daher die Ausschreibung eines Beamtendienstpostens des
höheren bautechnischen Dienstes erfolgt, die Bewerbungsfrist läuft bis zum
09.11.2013, im Anschluss daran erfolgt das Auswahlverfahren.
Grundsätzlich ist gem. § 107 Abs. 4 NKomVG der Kreistag im Einvernehmen
mit dem Landrat für die Einstellung von Beamtinnen/Beamten des höheren Dienstes
zuständig. Die nächste Kreistagssitzung findet bereits am 14.11.2013 statt. Bis
dahin ist es nicht möglich, das Auswahlverfahren abzuschließen. Eine weitere
Sitzung ist dann erst wieder in 2014 vorgesehen.
Da der Dienstposten möglichst zeitnah besetzt werden soll, kann es
erforderlich werden, der Bewerberin/dem Bewerber noch in 2013 eine
abschließende Einstellungsentscheidung mitzuteilen. Dies wäre möglich, wenn der
Kreistag für diesen Einzelfall seine Zuständigkeit auf den Kreisausschuss
delegiert. Der Kreisausschuss tagt laut Sitzungsplan am 19.12.2013.
Dem Kreistag würde dann in der nächsten Sitzung berichtet werden.