Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/13/066
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen

Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskosten-defiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebs-leistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebun-denen ÖPNV an.

 

1)

Die Stadt Cloppenburg hat mit Schreiben vom 23.09.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für die Ausleuchtung der Haltestellen „Staatsforsten, Siemer“, „Kellerhöhe, Vaske“, „Stapelfeld, Südkamp“, „Ambühren, Tebbenweg“ und „Bührener Tannen, Rehazentrum“ beantragt.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 18.200,00 €.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von  13.650,00 (75 %).

 

2)

Weiterhin beantragt die Stadt Cloppenburg mit Schreiben vom 26.09.2013 die Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer öffentlichen Toilettenanlage am Bahnhof.

 

Die Kosten für den Bau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 110.000,00 €.

 

Die Stadt Cloppenburg, erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 82.500,00 € (75 %).

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element:

I1.500021.525.001

I1.500024.525.001

 

Sachkonto: 781200

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Mittelabfluß