Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass den Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.
Unter dieser Prämisse ist über folgenden Antrag bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Gemeinde
Lindern
Die Gemeinde Lindern hat am 11.09.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. St. Michael Kindergarten in Lindern gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lindern Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Gemeinde Lindern hat beim
Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
79.550,00 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 279.375,00 Euro
Ausstattungskosten 35.000,00 Euro
Zusammen 314.375,00 Euro
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten und Einrichtungskosten 314.375,00 Euro
(Höchstbeträge LK werden unterschritten)
abzüglich Landesförderung nach RAT
II 115.500,00 Euro
Verbleiben 198.875,00 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (20%) 39.775,00 Euro
verbleiben 159.100,00 Euro
Anteil LK CLP (50%) 79.550,00 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.353.434,09 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300006.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 488.300,00 Euro (einschl.
überplanmäßige Ausgaben)