Betreff
Geschäftskostenpauschale für Fraktionen und Gruppen
Vorlage
V-KA/13/164
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.05.2013 einen Antragsentwurf zur Änderung der Geschäftskostenpauschale an alle Fraktionen zur Vorberatung verteilt. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Geschäftskostenpauschale für die Fraktionen und Gruppen wird aufgrund Beschluss des Kreistages vom 26.01.2012 seit dem 01.12.2012 wie folgt gewährt:

 

1. bis 10. Mitglied                        12,00 € pro Mitglied

ab 11. Mitglied                           6,50 € pro Mitglied

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hat mit Urteil vom 05.07.2012 – BverwG 8 C 22.11 – entschieden, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert. Danach ist bei der Entscheidung über den Verteilungsmaßstab zu berücksichtigen, ob und in welcher Höhe „fixen“ Kosten als sogenannter Sockelbedarf bei den Fraktionen regelmäßig unabhängig von ihrer Mitgliederstärke anfallen. Besteht ein solcher Sockelbedarf, dürfte die Wahl eines rein proportionalen Verteilungsmaßstabes in der Regel unzulässig sein.

 

Auch wenn der derzeitige Verteilungsmaßstab beim Landkreis Cloppenburg zumindest für die ersten 10. Mitglieder einen höheren Pro-Kopf-Betrag berücksichtigt und damit nicht nur rein proportional zur Fraktionsstärke gewährt wird, sollte aufgrund des Urteils eine Veränderung des Verteilungsmaßstabes angestrebt werden.

 

Mit dem Antrag der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, bei der Geschäftskostenpauschale künftig einen Sockelbetrag von 100,00 €/Monat je Fraktion / Gruppe festzulegen und zusätzlich einen Betrag von 8,00 € je Fraktionsmitglied und Monat zu gewähren.

 

Bei Umsetzung des Vorschlages würden sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 10.600,00 € gegenüber bisher rd. 5.500,00 € ergeben.