Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2013 zum zukünftigen Einsatz der Regionalisierungsmittel nach § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Vorlage
V-VERK/13/060
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stehen dem Landkreis Cloppenburg seit dem Jahr 2005 jährlich ca. 600.000,00 € zweckgebundene Mittel des Landes, die sogenannten Regionalisierungsmittel nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG), zur Verfügung.

 

Verwendet werden können diese Mittel nach § 7 (7) NNVG für folgende Maßnahmen:

 

1. für Investitionen in die Verbesserung des ÖPNV einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen,

2. zur Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger,

3. zur Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten,

4. zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr,

5. zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen nach dem 1. Januar 2005 vertraglich vereinbart oder auferlegt hat,

6. zur Förderung der Vermarktung und zur Verbesserung der Fahrgastinformation und

7. zur Durchführung von Verkehrserhebungen.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Durch vertragliche Vereinbarungen langfristig gebunden sind von den Regionalisierungsmitteln bisher jährlich

 

- ca. 100.000,00 € für Tarifierungsverluste

(Differenzbetrag zwischen den ehemaligen  Haustarifen der einzelnen Verkehrsunternehmen und dem gemeinsamen VGC–Tarif / Verlustausgleich, wenn gemeinsamer VGC-Tarif niedriger als ehemaliger Haustarif.)

 

- ca. 250.000,00 € für Betriebskostendefizite

(vom Landkreis bestellte ergänzende Betriebsleistungen – z.B. Nachmittagsfahrten im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes)

 

- 2975,00 € für Beteiligung an landesweiter Fahrplanauskunft „Connect“.

 

Bei den Betriebskostendefiziten ist durch die noch zu erwartenden Einrichtungen weiterer Ganztagsschulen und die Veränderungen von Schülerströmen durch Einrichtungen von Ober- oder Gesamtschulen noch eine deutliche Erhöhung zu erwarten.

 

Sollte es zu einer Reduzierung oder gar einer Streichung der Regionalisierungsmittel kommen, wären diese Leistungen jährlich aus dem allgemeinen Haushalt des Landkreises Cloppenburg zu bestreiten.

 

Für den Ausbau von Haltestellen wurden seit 2005 ca. 3,1 Mio Euro gewährt.

 

 

 

Der ÖPNV wird im Landkreis Cloppenburg derzeit im Wesentlichen durch die im Februar 1998 integrierte Schülerbeförderung getragen.

 

Betrieben werden die Linien des ÖPNV von den Unternehmen noch eigenwirtschaftlich, d. h. ohne direkte Zuschüsse des Landkreises Cloppenburg als Träger des ÖPNV.

(Einnahmen = Beförderungserlöse, Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG für Ausbildungsverkehre etc.)

 

Eine indirekte Bezuschussung erfolgt durch den Landkreis Cloppenburg jedoch über die Schülerbeförderung.

Der Landkreis Cloppenburg zahlt als Träger der Schülerbeförderung für die im „Gemeindeverkehr“ eingesetzten Busse eine Buspauschale und für die sogenannten „Überlandlinien“ (gemeindeübergreifend) die Schülersammelzeitkarten der Schülerinnen und Schüler.

 

Die Kosten hierfür betragen jährlich ca. 5 Millionen Euro (ca. 60 % Buspauschalen und 40 % Schülersammelzeitkarten).

 

Sollte es, wie es seitens der Landesregierung derzeit überlegt wird, zu einer Streichung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG für Ausbildungsverkehre kommen, würde dieses für den Landkreis Cloppenburg unweigerlich zu erheblichen Mehrkosten in der Schülerbeförderung bzw. zu einer direkten Bezuschussung des ÖPNV führen.

 

Die Kosten hierfür sind nicht abschätzbar, da die Zahlung der Ausgleichsleistungen von der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) vorgenommen wird und die Aufgabenträger keinen Einblick bekommen.

 

 

 

Grundsätzlich verfügt der Landkreis Cloppenburg, anders als beispielsweise bisher der Nachbarlandkreis Vechta, durch die Schülerbeförderung über ein - den ländlichen Raum berücksichtigend – gut ausgebautes Liniennetz.

 

In jeder Stadt/Gemeinde verkehrt eine Linie des Stadt-/Gemeindeverkehrs, auf der grundsätzlich - bedingt durch die Schulstandorte der HS/RS oder Oberschule - der Ortskern erreicht werden kann.

 

Weiterhin gibt es aus jeder Gemeinde - durch die Schulstandorte der Gymnasien und Berufsbildenden Schulen - eine Verbindung in die nächste Stadt im Landkreis Cloppenburg.

 

Durch den Standort der Berufsbildenden Schule Technik ist die Kreisstadt und damit auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich sogar von jeder Stadt und Gemeinde des Landkreises aus erreichbar.

 

Von der Stadt Löningen aus ist der SPNV auch über die Linie 925 mit einer fast stündlichen Vertaktung am „Bahnhof Essen“ zu erreichen.

 

Aufgrund der im ländlichen Raum derzeit noch hohen PKW-Dichte wird der ÖPNV außerhalb der Schülerbeförderung jedoch nur auf wenigen Linien genutzt.

Hierzu gehören hauptsächlich die sogenannten Überlandlinien, wie z. B. 900 (Friesoythe – Cloppenburg) und 930 (Löningen – Cloppenburg).

 

 

 

Die Kosten einer sogenannten „Machbarkeitsstudie“ betrugen im Landkreis Vechta lt. Auskunft des Leiters der Projektgruppe „Mobil um Vechta“, Herrn Kathmann, beispielsweise ca. 70.000,00 €.

 

Erstellt wurde diese Studie („Zukunftsweisender Öffentlicher Personennahverkehr für den Landkreis Vechta“) von der Fa. Telenet AG, Frankfurter Str. 129 b, 64293 Darmstadt (heute: Trapeze Germany GmbH) und der Technischen Universität Darmstadt.