Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/13/059
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von

Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1)

Die Stadt Cloppenburg hat mit Schreiben vom 21.06.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den weiteren Ausbau der P&R-Anlage am Cloppenburger Bahnhof beantragt.

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 120.000,00 €.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 15.000,00 (12,5 %).

 

Da die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft für diese Maßnahme lediglich einen Zuschuss von 68,42 % (82.100,00 €) und nicht 75 % gewährt hat, verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 7.900,00 € in der Finanzierung.

 

Diesen Fehlbetrag beantragt die Stadt Cloppenburg in Anlehnung an das Finanzierungsmodell der Hauptmaßnahme ebenfalls als Zuschuss.

 

 

2)

Die Gemeinde Essen hat mit Schreiben vom 22.07.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Addrup, Kriegerdenkmal“, „Sandloh, Siedlung“, „Essen, Löninger Straße“, „Essen, Bahnhof“ und „Uptloh, Tellmann“ beantragt.

 

Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 84.105,63 €.

 

Die Gemeinde Essen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 63.079,22 (75 %).

 

 

3)

Die Stadt Friesoythe hat mit Schreiben vom 21.05.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Fries.-Pehmertange, Averbeck“ beantragt.

 

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 9.898,48 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 7.423,86 (75 %).

 

 

4)

Die Gemeinde Saterland hat mit Schreiben vom 04.06. und 25.06.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Strücklingen, Ort Niehaus“, „Sedelsberg, Bahnhof“, „Rahmsloh, Bahnhof“, „Scharrel, Feuerwehr“ und „Scharrel, Ort“ beantragt.

 

Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 56.500,00 €.

 

Die Gemeinde Saterland  erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 42.375,00 (75 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element:

I1.500021.525.001

I1.500024.525.001

 

Sachkonto: 781200

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Mittelabfluss