Betreff
Entscheidung über Anträge auf Erhöhung des bereits bewilligten Landkreiszuschusses für den Krippenbau
1. Stadt Friesoythe, Krippe beim Kindergarten Grüner Hof
2. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Josef
3. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Andreas
4. Gemeinde Emstek, Krippe beim Kindergarten St. Maria-Goretti
Vorlage
V-JHA/13/048
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.

Ergeben sich gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische Beschlussfassung ist notwendig.

 

Es liegen folgende Änderungsanträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:

 

Stadt Friesoythe, Grüner Hof

Der Stadt Friesoythe wurde mit Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 für die Einrichtung von zwei Krippengruppen beim kommunalen Kindergarten „Grüner Hof“ in Friesoythe ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 107.550,50 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 02.07.2013 hat die Stadt Friesoythe im einzelnen die Mehrkosten in Höhe von 21.505,19 Euro, die sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis ergeben, dargelegt und um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der Kostenüberschreitungen gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            609.382,89 Euro

Max. Höchstbetrag LK CLP unter Zugrunde-

legung des Baukostenindexes vom 01.10.2010                  598.041,99 Euro

Kosten für die Ausstattung                                                         62.223,30 Euro

(der Höchstbetrag wird unterschritten)

zusammen:                                                                                660.265,29 Euro

abzüglich bewilligte Fördermittel                                          435.000,00 Euro

verbleiben als Fehlbetrag                                                        225.265,29 Euro

 

Anteil Landkreis (50%)                                                  112.632,65 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, St. Josef

Der Stadt Cloppenburg wurde mit Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 für die Einrichtung von zwei Krippengruppen beim kath. Kindergarten St. Josef in Cloppenburg ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 71.823,40 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat die Stadt Cloppenburg mitgeteilt, dass bei der seinerzeit aufgestellten Kostenschätzung für die Krippe versehentlich die anteiligen Baunebenkosten in Höhe von ca. 69.700,00 Euro nicht berücksichtigt wurden und bat um entsprechende Neuberechnung und -gewährung des Zuschusses.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Neubau                                                            615.258,50 Euro

Max. Höchstbetrag LK CLP unter Zugrunde-

legung des Baukostenindexes vom 01.10.2010                  598.041,99 Euro

Kosten für die Ausstattung                                                         69.000,00 Euro

(der Höchstbetrag wird unterschritten)

zusammen:                                                                                667.041,99 Euro

abzüglich bewilligte Fördermittel                                          435.000,00 Euro

verbleiben als Fehlbetrag                                                        232.041,99 Euro

abzüglich BMO-Anteil (20 %)                                                   46.408,40 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                    185.633,59 Euro

 

Anteil Landkreis (50%)                                                    92.816,80 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, St. Andreas

Der Stadt Cloppenburg wurde mit Beschluss des Kreistages vom 11.10.2011 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Andreas in Cloppenburg ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 1.200,00 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 10.06.2013 hat die Stadt Cloppenburg Mehrkosten/ ungedeckte Kosten in Höhe von 1.154,49 Euro, die sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis ergeben, dargelegt und um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung dieser Kosten gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Umbau                                                               23.301,75 Euro

Kosten für die Ausstattung                                                         17.052,74 Euro

zusammen:                                                                                  40.354,49 Euro

abzüglich bewilligte Fördermittel                                            35.855,27 Euro

verbleiben als Fehlbetrag                                                            4.499,22 Euro

Kostenübernahme BMO (20%)                                             899,84 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                            3.599,38 Euro

 

Anteil Landkreis (50%)                                                      1.799,69 Euro

 

 

Gemeinde Emstek, Maria Goretti

Der Gemeinde Emstek wurde mit Beschluss des Kreistages vom 24.03.2009 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten Maria Goretti in Emstek ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 31.865,22 Euro bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 24.06.2013 hat die Gemeinde Emstek mitgeteilt, dass sich die Baukosten für die Krippe um rd. 6.300,00 Euro erhöht, die Kosten für die Ausstattung sich jedoch gegenüber dem anerkannten Höchstwert um rd. 1.200,00 Euro verringert haben. Die Beträge ergeben sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der Kostenveränderungen gebeten.

 

Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Kosten für den Umbau                                                 145.326,03 Euro

Kosten für die Ausstattung                                                         33.774,35 Euro

zusammen                                                                                 179.100,38 Euro

Bewilligte Fördermittel                                                        97.500,00 Euro

Restbetrag                                                                                  81.600,38 Euro

Kostenübernahme BMO (20 %)                                             16.320,08 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                                                      65.280,30 Euro

 

Anteil Landkreis (50%)                                                    32.640,15 Euro

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.275.643,34 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300006.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            247.000,00 Euro