1. Stadt Friesoythe, Krippe beim Kindergarten Grüner Hof
2. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Josef
3. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Andreas
4. Gemeinde Emstek, Krippe beim Kindergarten St. Maria-Goretti
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Ergeben sich
gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw.
im Rahmen der Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese
Mehrkosten – sofern sie die vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2009
beschlossenen Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht
überschreiten – berücksichtigt werden. Eine entsprechende politische
Beschlussfassung ist notwendig.
Es liegen
folgende Änderungsanträge zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:
Stadt
Friesoythe, Grüner Hof
Der Stadt Friesoythe wurde mit Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 für die Einrichtung von zwei Krippengruppen beim kommunalen Kindergarten „Grüner Hof“ in Friesoythe ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 107.550,50 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 02.07.2013 hat die Stadt Friesoythe im einzelnen die Mehrkosten in Höhe von 21.505,19 Euro, die sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis ergeben, dargelegt und um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der Kostenüberschreitungen gebeten.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 609.382,89 Euro
Max. Höchstbetrag LK CLP unter Zugrunde-
legung des Baukostenindexes vom 01.10.2010 598.041,99 Euro
Kosten für die Ausstattung 62.223,30 Euro
(der Höchstbetrag wird unterschritten)
zusammen: 660.265,29 Euro
abzüglich bewilligte Fördermittel 435.000,00 Euro
verbleiben als Fehlbetrag 225.265,29 Euro
Anteil Landkreis (50%) 112.632,65 Euro
Stadt
Cloppenburg, St. Josef
Der Stadt Cloppenburg wurde mit Beschluss des Kreistages vom 21.06.2011 für die Einrichtung von zwei Krippengruppen beim kath. Kindergarten St. Josef in Cloppenburg ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 71.823,40 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat die Stadt Cloppenburg mitgeteilt, dass bei der seinerzeit aufgestellten Kostenschätzung für die Krippe versehentlich die anteiligen Baunebenkosten in Höhe von ca. 69.700,00 Euro nicht berücksichtigt wurden und bat um entsprechende Neuberechnung und -gewährung des Zuschusses.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 615.258,50 Euro
Max. Höchstbetrag LK CLP unter Zugrunde-
legung des Baukostenindexes vom 01.10.2010 598.041,99 Euro
Kosten für die Ausstattung 69.000,00 Euro
(der Höchstbetrag wird unterschritten)
zusammen: 667.041,99 Euro
abzüglich bewilligte Fördermittel 435.000,00 Euro
verbleiben als Fehlbetrag 232.041,99 Euro
abzüglich BMO-Anteil (20 %) 46.408,40 Euro
Restlicher Fehlbetrag 185.633,59 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 92.816,80 Euro
Stadt
Cloppenburg, St. Andreas
Der Stadt Cloppenburg wurde mit Beschluss des Kreistages vom 11.10.2011 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Andreas in Cloppenburg ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 1.200,00 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 10.06.2013 hat die Stadt Cloppenburg Mehrkosten/ ungedeckte Kosten in Höhe von 1.154,49 Euro, die sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis ergeben, dargelegt und um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung dieser Kosten gebeten.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 23.301,75 Euro
Kosten für die Ausstattung 17.052,74 Euro
zusammen: 40.354,49 Euro
abzüglich bewilligte Fördermittel
35.855,27 Euro
verbleiben als Fehlbetrag 4.499,22 Euro
Kostenübernahme BMO (20%) 899,84 Euro
Restlicher Fehlbetrag 3.599,38 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 1.799,69 Euro
Gemeinde
Emstek, Maria Goretti
Der Gemeinde Emstek wurde mit Beschluss des Kreistages vom 24.03.2009 für die Einrichtung einer Krippengruppe beim kath. Kindergarten Maria Goretti in Emstek ein Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 31.865,22 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 24.06.2013 hat die Gemeinde Emstek mitgeteilt, dass sich die Baukosten für die Krippe um rd. 6.300,00 Euro erhöht, die Kosten für die Ausstattung sich jedoch gegenüber dem anerkannten Höchstwert um rd. 1.200,00 Euro verringert haben. Die Beträge ergeben sich aus dem vorgelegten und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis. Es wurde um Gewährung des Landkreiszuschusses unter Anerkennung der Kostenveränderungen gebeten.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 145.326,03 Euro
Kosten für die Ausstattung 33.774,35 Euro
zusammen 179.100,38 Euro
Bewilligte Fördermittel 97.500,00 Euro
Restbetrag 81.600,38 Euro
Kostenübernahme BMO (20 %) 16.320,08 Euro
Restlicher Fehlbetrag 65.280,30 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 32.640,15 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 2.275.643,34 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300006.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 247.000,00 Euro