Betreff
Entscheidung über Anträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Bezuschussung von Krippenbauten
1. Gemeinde Emstek, Krippe beim Franziskus-Kindergarten
2. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Vincenz
3. Stadt Cloppenburg, Krippe beim Kindergarten St. Bernhard
4. Gemeinde Garrel, Krippe beim Christophorus-Kindergarten, Tweel
5. Gemeinde Essen, Krippe beim Kindergarten St. Josef
Vorlage
V-JHA/13/047
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Weiter wurde darauf hingewiesen, dass den Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.

 

Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:

 

 

Gemeinde Emstek

Die Gemeinde Emstek hat am 29.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kommunalen Franziskus Kindergarten in Emstek gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o. g. Kindergartens geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Emstek Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Gemeinde Emstek hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von
144.858,24 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            453.018,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                36.176,00 Euro

Zusammen                                                                                            489.194,00 Euro

 

Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK nach Baukostenindex –

Stand. 01.10.2012)                                                                             370.216,47 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK)                                            35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            405.216,47 Euro

abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            289.716,47 Euro

 

Anteil LK CLP (50%)                                                                             144.858,24 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, St. Vincenz

Die Stadt Cloppenburg hat am 23.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Vincenz in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau des Hauses Ketteler geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Cloppenburg Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Stadt Cloppenburg hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von

77.713,42 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            277.541,30 Euro

Ausstattungskosten                                                                                32.242,24 Euro

Zusammen                                                                                            309.783,54 Euro

 

Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten + Einrichtungskosten

(Höchstbeträge LK CLP werden unterschritten)                           309.783,54 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            194.283,54 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (20%)                                                                38.856,71 Euro

verbleiben                                                                                             155.426,83 Euro

 

Anteil LK CLP (50%)                                                                               77.713,42 Euro

 

 

Stadt Cloppenburg, St. Bernhard

Die Stadt Cloppenburg hat am 23.04.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Bernhard in Cloppenburg gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau im Kindergarten St. Bernhard geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Cloppenburg Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Stadt Cloppenburg hat beim Landkreis eine Zuschussförderung in Höhe von

82.323,92 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            286.484,79 Euro

Ausstattungskosten                                                                                35.700,00 Euro

Zusammen                                                                                            322.184,79 Euro

 

Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten (Höchstbetrag LK wird unterschritten)                           286.484,79 Euro

Ausstattungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                   35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            321.484,79 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            205.984,79 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (20% von 206.684,79 Euro)                              41.336,96 Euro

verbleiben                                                                                             164.647,83 Euro

 

Anteil LK CLP (50%)                                                                               82.323,92 Euro

 

 

Gemeinde Garrel, Tweel

Die Gemeinde Garrel hat am 24.05.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kommunalen Christophorus-Kindergarten in Tweel gestellt. Die Krippengruppe soll durch einen Umbau im o. g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Bei der Nds. Landesschulbehörde wurde kein Antrag auf Förderung gestellt, da Mindestausgaben in Höhe von 10.000,00 Euro pro Platz nicht erreicht wurden.

 

Da die Gemeinde Garrel seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Gemeinde: 68.168,90 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 36.345,20 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Umbaukosten                                                                                       23.462,00 Euro

Anschaffungskosten                                                                                          13.815,13 Euro

Zusammen                                                                                                        37.277,13 Euro

 

Da die Gemeinde Garrel seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag: 68.168,90 Euro), steht ihr noch folgender Zuschussbetrag als Nachteilsausgleich zu (Berechnung nach RIK):

Umbaukosten pro Platz 5.000,00 Euro x 15 Plätze =                            75,000.00 Euro

Jedoch maximal 95 % der Umbaukosten (23.462,00 Euro) =                        22.288,90 Euro

Anschaffungskosten pro Platz 1.500,00 Euro x 15 Plätze =                22.500,00 Euro

Jedoch maximal 95 % der Anschaffungskosten (13.815,13 Euro)                13.124,37 Euro

Zusammen (maximale Fördersumme des Landes nach RIK)                    35.413,27 Euro

 

Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten + Einrichtungskosten                                                                    37.277,13 Euro

(Höchstbeträge LK CLP unterschritten)

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(35.413,27 Euro) = Nachteilsausgleich durch den Landkreis CLP             35.413,27 Euro

verbleiben                                                                                                           1.863,86 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                                           931,93 Euro

+ Nachteilsausgleich                                                                                             35.413,27 Euro

 

Anteil LK CLP                                                                                         36.345,20 Euro

 

 

Gemeinde Essen/Oldbg.

Die Gemeinde Essen hat am 20.06.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten St. Josef in Essen gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Umbau im o.g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Essen Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Gemeinde Essen hat seinerzeit ihre RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen (Restbetrag der Gemeinde: 70.652,17 Euro). Wie bereits oben erwähnt, hat sich der Landkreis bereit erklärt, eine ergänzende Förderung bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote zu gewähren. Dies gilt jedoch nur, soweit sich durch die Landesförderung nach RAT II ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde gegenüber einer - fiktiven - Förderung nach RIK ergibt, d.h. keine Schlechterstellung der Gemeinde aufgrund der jetzigen Förderung.

 

RAT II:            bewilligte Fördermittel =                                                                      115.500,00 Euro

RIK:            mögliche Fördermittel = 75.000,00 Euro zu den Umbau-

            kosten + 22.500,00 Euro zu den Ausstattungskosten =                 97.500,00 Euro

 

Da die Gemeinde durch die Bewilligung nach RAT II eine höhere Förderung erhalten hat als sie nach RIK erhalten hätte, steht ihr kein Nachteilsausgleich durch den Landkreis Cloppenburg zu.

 

Dementsprechend hat die Gemeinde Essen beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 28.395,50 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            151.488,75 Euro

Ausstattungskosten                                                                                35.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            186.488,75 Euro

 

Berechnung der Landkreisförderung:

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        186.488,75 Euro

(Höchstbeträge LK CLP unterschritten)

Abzüglich Landesförderung                                                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                              70.988,75 Euro

Zuschuss BMO (20 %)                                                               14.197,75 Euro

Verbleiben                                                                                              56.791,00 Euro

 

Anteil LK CLP (50%)                                                                               28.395,50 Euro

 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt

2.248.193,17 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

 

Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300006.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            247.000,00 Euro