Betreff
Fortführung der Breitbandförderung
Vorlage
V-PLA/13/069
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

a) Finanzielle Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an der Breitbanderschließung in unterversorgten Ortschaften in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (GAK-Förderung)

 

In den Jahren 2009-2011 hat sich der Landkreis Cloppenburg an der Breitbanderschließung in den kreisangehörigen Kommunen mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II und der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) beteiligt. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 23.06.2009 und vom 11.02.2010 wurden analog der Förderbedingungen für Wirtschaftsförderungsmittel Kofinanzierungsmittel in Höhe von 25 % des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt.

 

Im November 2012 haben die Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Lastrup und Molbergen  Förderanträge für die Erschließung von diversen unterversorgten Ortschaften nach der GAK-Richtlinie gestellt. Diese Anträge wurden kürzlich vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachen mit einer Förderquote von 90 % der Wirtschaftlichkeitslücke der Telekommunikationsunternehmen bewilligt. Insgesamt belaufen sich die vom LGLN gewährten Zuschüsse auf 535.677,30 Euro. Der verbleibende Eigenanteil der Kommunen liegt bei 59.519,70 Euro.

 

Analog der Förderbedingungen für Wirtschaftsförderungsmittel soll ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 25 % (= 14.879,92 Euro) gezahlt werden. Dieses Kofinanzierungsmodell soll grundsätzlich auch zukünftig Anwendung finden.

 

 
Investives PSP-Element

I1.500032.525

 

 

 

b) Finanzielle Beteiligung des Landkreises Cloppenburg an der Breitbanderschließung in unterversorgten Gewerbegebieten in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (EFRE-Förderung)

 

Für die Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten kann eine Förderung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) bei der NBank beantragt werden. Die Förderquote beträgt 50 % der dargestellten Wirtschaftlichkeitslücke der Telekommunikationsanbieter.

 

Der Landkreis Cloppenburg beabsichtigt, künftig für die kreisangehörigen Kommunen entsprechende Förderanträge für die Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten zu stellen.

 

Es ist hier grundsätzlich zu entscheiden, ob die Kofinanzierung des verbleibenden Eigenanteils in Anwendung der Förderbedingungen für Wirtschaftsförderungsmittel erfolgen soll. Wie oben zu Buchstabe a ausgeführt, würde der Landkreis 25 % des Eigenanteils übernehmen. Die verbleibenden 75 % würden entsprechend der auf die jeweiligen Gewerbegebiete entfallenden Wirtschaftlichkeitslücken auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgeteilt.

 

 

Investives PSP- Element

wird eingerichtet