Betreff
Bestätigung des Arbeitnehmervertreters im Verwaltungsrat der Großleitstelle Oldenburger Land AöR
Vorlage
V-KA/13/149
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählten Vertreter, den Disponenten Herrn Michael Tangemann, gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 NKomZG und § 110  NPersVG als Mitglied im Verwaltungsrat der Großleitstelle Oldenburger Land AöR zu bestätigen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst und Oldenburg (Großleitstelle Oldenburger Land AöR) gehört dem Verwaltungsrat der Großleitstelle eine Vertreterin/ein Vertreter der in der Anstalt Beschäftigten als stimmberechtigtes Mitglied an. Die Beschäftigten wählen dieses Mitglied nach Maßgabe des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) sowie der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ).

 

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Großleitstelle Oldenburger Land AöR in der derzeitigen Fassung ist das gewählte Mitglied durch den Vorstand zu bestätigen. Diese Regelung wurde durch das Niedersächsische Innenministerium als nicht rechtskonform bemängelt. Zuständig für die gemeinschaftliche Bestätigung von Vertreterinnen/Vertreter der Beschäftigten nach § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind nach Aussage des Ministeriums als zuständiges oberstes Vertretungsorgan die jeweiligen Kreistage und Stadträte. Entsprechend ist auch in § 6 Abs. 2 der Satzung der Großleitstelle eine Regelung zur gemeinschaftlichen Bestätigung der Beschäftigtenvertreter zu treffen. Diese Satzungsänderung ist nach Mitteilung des Geschäftsführers der Großleitstelle in Vorbereitung.

 

Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben ist es daher erforderlich, dass der Kreistag den von den Beschäftigten gewählten Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat der Großleitstelle Oldenburger Land AöR bestätigt. Nach Maßgabe des Nds. Personalvertretungsgesetzes sowie der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand ist der Disponent Herr Michael Tangemann zum Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat gewählt worden.

 

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl ist als Anlage beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Bekanntmachung Wahl AN-Vertreter