1. Gemeinde Lastrup
2. Stadt Löningen
3. Stadt Friesoythe
4. Gemeinde Barßel
5. Gemeinde Molbergen
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt.
Weiter wurde dargelegt, dass die im Rahmen der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) gewährten Bundes- und Landesmittel vom Landkreis Cloppenburg voll in Anspruch genommen wurden. Die Inanspruchnahme der Fördermittel im Verhältnis zu der seinerzeit errechneten zustehenden Fördersumme für jede kreisangehörige Stadt/ Gemeinde ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen (Anlage).
Darüber hinaus hat der Bund über den Fiskalvertrag mit den Ländern weitere Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt und zwar für Investitionsvorhaben ab dem 01.07.2012. Daraufhin hat das Land Niedersachsen seine bereits am 30.03.2012 in Kraft getretene Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RAT I) über die Gewährung von Landesmitteln für die Schaffung neuer Betreuungsplätze zum 01.07.2012 dahingehend geändert, dass darüber auch die neuen Bundesmittel vergeben werden können.
Eine wichtige Änderung mit der neuen Richtlinie (RAT II) ist die erhöhte Fördersumme ab dem 01.07.2012:
7.700 Euro für einen Platz in einer Tageseinrichtung, wenn Ausgaben mindestens in Höhe von 10.000 Euro entstanden sind und
2.550 Euro für einen Tagespflegeplatz, wenn Ausgaben mindestens in Höhe von 3.350 Euro entstanden sind.
Die Nds. Landesschulbehörde hat alle Antragsteller, die bereits einen Förderantrag nach RAT I gestellt hatten, darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag nach RAT II zu stellen, wenn Baubeginn nicht vor dem 01.07.2012 war. Dies haben – bis auf die Gemeinde Garrel, die den Antrag nach RAT I zurückgezogen, aber keinen neuen Antrag nach RAT II gestellt hat – alle Antragsteller gemacht. Mittlerweile sind alle neu gestellten Förderanträge von der Nds. Landesschulbehörde positiv beschieden worden.
Damit kann nunmehr auch über die beim Landkreis Cloppenburg gestellten Anträge auf weitere Bezuschussung durch den Landkreis entschieden werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.
Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:
Gemeinde
Lastrup
Die Gemeinde Lastrup hat am 21.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen St. Agnes-Kindergarten in Lastrup gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup Fördermittel von insgesamt 169.300,00 Euro bewilligt und zwar 115.400,00 Euro für 8 Plätze nach der Förderrichtlinie RIK (Anmerkung: damit waren die RIK-Mittel für den Landkreis Cloppenburg ausgeschöpft) und 53.900,00 Euro für 7 Plätze nach der Förderrichtlinie RAT II.
Die Ausgaben für den Anbau wurden mit 348.611,00 Euro angegeben, die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 22.500,00 Euro beziffert.
Da die Gemeinde Lastrup ihre RIK-Mittel nicht mehr voll in Anspruch nehmen konnte (Restbetrag der Gemeinde: 38.450,62 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 85.489,81 Euro beantragt.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes wurden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
RIK-Antrag (8 Plätze)
Kosten für den Neubau (anteilig für 8 Plätze) 185.926,00 Euro
Kosten für die Ausstattung
(anteilig für 8 Plätze)
12.000,00 Euro
Zusammen 197.926,00 Euro
Bewilligte Fördermittel (Land) 115.400,00
Euro
Fehlbetrag 82.526,00 Euro
RAT II-Antrag
(7 Plätze)
Kosten für den Neubau (anteilig für 7 Plätze) 162.685,00 Euro
Kosten für die Ausstattung
(anteilig für 7 Plätze)
10.500,00 Euro
Zusammen 173.185,00 Euro
Bewilligte Fördermittel (Land) 53.900,00 Euro
Fehlbetrag 119.285,00 Euro
Fehlbetrag insgesamt 201.811,00 Euro
Abzüglich
Zuschuss BMO (20% + Sonderbeteiligung) 69.282,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 132.529,00 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(217.500,00 Euro – 169.300,00 Euro= 48.200,00 Euro,
jedoch max. Restbetrag von 38.450,62 Euro) = Nachteils-
ausgleich durch den Landkreis CLP 38.450,62 Euro
verbleiben 94.078,38 Euro
Anteil LK CLP (50%) 47.039,19 Euro
Lk-Anteil zusammen (mit dem
Nachteilsausgleich) 85.489,81 Euro
Stadt Löningen
Die Stadt Löningen hat am 22.11.2012 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Marien in Löningen gestellt. Die Krippengruppen sollen durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Löningen Fördermittel in Höhe von 231.000,00 Euro (30 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 454.227,76 Euro
Ausstattungskosten 83.300,00 Euro
Zusammen 537.527,76 Euro
Da die Stadt Löningen seinerzeit keine RIK-Mittel in Anspruch genommen hat (zustehender Betrag der Stadt: 444.356,95 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg die Übernahme der gesamten Restkosten nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 307.000,00 Euro beantragt. Hierbei wurde unberücksichtigt gelassen, dass mit den Kommunen vereinbart wurde, dass die nach Abzug der Landesförderung, des Nachteilsausgleichs und der Zuschüsse Dritter verbleibenden Investitionskosten wie bisher je zur Hälfte von der jeweiligen Stadt/ Gemeinde und dem Landkreis getragen werden.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze für die Baukosten unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten und können somit voll berücksichtigt werden. Die Kosten für die Ausstattung können mit maximal 70.000,00 Euro (pro Krippengruppe 35.000,00 Euro) berücksichtigt werden.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten 454.227,76 Euro
Zustehender Höchstbetrag LK CLP für
Einrichtungskosten 70.000,00 Euro
Zusammen 524.227,76 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 231.000,00 Euro
Verbleiben 293.227,76 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(435.000,00 Euro – 231.000,00 Euro) = Nachteilsausgleich
durch den Landkreis CLP 204.000,00 Euro
verbleiben 89.227,76 Euro
davon Anteil LK CLP (50%) 44.613,88 Euro
LK-Anteil zusammen (mit dem
Nachteilsausgleich) 248.613,88 Euro
Stadt
Friesoythe
Die Stadt Friesoythe hat am 11.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Johannes in Markhausen gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Friesoythe Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 262.600,00 Euro
Ausstattungskosten 23.000,00 Euro
Zusammen 285.600,00 Euro
Da die Stadt Friesoythe seinerzeit seine RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Stadt: 153.812,84 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 119.040,00 Euro beantragt.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 285.600,00 Euro
Abzüglich Landesförderung 115.500,00 Euro
Verbleiben 170.100,00 Euro
Zuschuss BMO (20 %) 34.020,00 Euro
Verbleiben 136.080,00 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(217.500,00 Euro – 115.500,00 Euro) = Nachteilsausgleich
durch den Landkreis CLP 102.000,00 Euro
verbleiben 34.080,00 Euro
Anteil LK CLP (50%) 17.040,00 Euro
LK-Anteil zusammen (mit dem
Nachteilsausgleich) 119.040,00 Euro
Gemeinde Barßel
Die Gemeinde Barßel hat am 11.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Marien in Harkebrügge gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Barßel Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 205.000,00 Euro
Ausstattungskosten 15.000,00 Euro
Zusammen 220.000,00 Euro
Da die Gemeinde Barßel seinerzeit seine RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Gemeinde: 69.353,28 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 76.476,64 Euro beantragt.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 220.000,00 Euro
Abzüglich Landesförderung 115.500,00 Euro
Verbleiben 104.500,00 Euro
Zuschuss BMO (20 %) 20.900,00 Euro
Verbleiben 83.600,00 Euro
Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK
(217.500,00 Euro – 115.500,00 Euro= 102.000,00 Euro,
jedoch max. Restbetrag von 69.353,28 Euro) = Nachteils-
ausgleich durch den Landkreis CLP 69.353,28 Euro
verbleiben 14.246,72 Euro
Anteil LK CLP (50%) 7.123,36 Euro
LK-Anteil zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)
76.476,64 Euro
Gemeinde
Molbergen
Die Gemeinde Molbergen hat am 12.03.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen in Molbergen gestellt. Die Krippengruppen werden durch Umbau eines Gebäudes der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist geschaffen und sollen organisatorisch an den in der Nähe befindlichen Kindergarten St. Johannes Baptist angegliedert werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Molbergen Fördermittel in Höhe von 231.000,00 Euro (30 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 296.274,30 Euro
Ausstattungskosten 49.980,00 Euro
Zusammen 346.254,30 Euro
Die Gemeinde Molbergen hat eine Zuschussförderung in Höhe von 46.101,72 Euro beantragt.
Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten + Einrichtungskosten 346.254,30 Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT
II 231.000,00 Euro
Verbleiben 115.254,30 Euro
Abzüglich BMO-Anteil (20%) 23.050,86 Euro
verbleiben 92.203,44 Euro
Anteil LK CLP (50%) 46.101,72 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 1.880.291,45 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300006.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 247.000,00 Euro
Anlagenverzeichnis:
- Liste über bewilligte/ beantragte Fördergelder nach RIK und RAT II