Betreff
Entscheidung über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinie des Landes
1. Gemeinde Lastrup
2. Stadt Löningen
3. Stadt Friesoythe
4. Gemeinde Barßel
5. Gemeinde Molbergen
Vorlage
V-JHA/13/044
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg dargelegt.

Weiter wurde dargelegt, dass die im Rahmen der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) gewährten Bundes- und Landesmittel vom Landkreis Cloppenburg voll in Anspruch genommen wurden. Die Inanspruchnahme der Fördermittel im Verhältnis zu der seinerzeit errechneten zustehenden Fördersumme für jede kreisangehörige Stadt/ Gemeinde ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen (Anlage).

Darüber hinaus hat der Bund über den Fiskalvertrag mit den Ländern weitere Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt und zwar für Investitionsvorhaben ab dem 01.07.2012. Daraufhin hat das Land Niedersachsen seine bereits am 30.03.2012 in Kraft getretene Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RAT I) über die Gewährung von Landesmitteln für die Schaffung neuer Betreuungsplätze zum 01.07.2012 dahingehend geändert, dass darüber auch die neuen Bundesmittel vergeben werden können.

Eine wichtige Änderung mit der neuen Richtlinie (RAT II) ist die erhöhte Fördersumme ab dem 01.07.2012:

7.700 Euro für einen Platz in einer Tageseinrichtung, wenn Ausgaben mindestens in Höhe von 10.000 Euro entstanden sind und

2.550 Euro für einen Tagespflegeplatz, wenn Ausgaben mindestens in Höhe von 3.350 Euro entstanden sind.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat alle Antragsteller, die bereits einen Förderantrag nach RAT I gestellt hatten, darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag nach RAT II zu stellen, wenn Baubeginn nicht vor dem 01.07.2012 war. Dies haben – bis auf die Gemeinde Garrel, die den Antrag nach RAT I zurückgezogen, aber keinen neuen Antrag nach RAT II gestellt hat – alle Antragsteller gemacht. Mittlerweile sind alle neu gestellten Förderanträge von der Nds. Landesschulbehörde positiv beschieden worden.

 

Damit kann nunmehr auch über die beim Landkreis Cloppenburg gestellten Anträge auf weitere Bezuschussung durch den Landkreis entschieden werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zugesichert wurde, dass diejenigen, die ihre Bundes- und Landesmittel nach RIK bis zum Ablauf der Förderperiode (31.12.2013) nicht bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen haben, eine ergänzende Förderung vom Landkreis bis zur Höhe der landkreisinternen Verteilungsquote erhalten.

 

Unter dieser Prämisse ist über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden:

 

 

Gemeinde Lastrup

Die Gemeinde Lastrup hat am 21.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen St. Agnes-Kindergarten in Lastrup gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup Fördermittel von insgesamt 169.300,00 Euro bewilligt und zwar 115.400,00 Euro für 8 Plätze nach der Förderrichtlinie RIK (Anmerkung: damit waren die RIK-Mittel für den Landkreis Cloppenburg ausgeschöpft) und 53.900,00 Euro für 7 Plätze nach der Förderrichtlinie RAT II.

 

Die Ausgaben für den Anbau wurden mit 348.611,00 Euro angegeben, die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 22.500,00 Euro beziffert.

 

Da die Gemeinde Lastrup ihre RIK-Mittel nicht mehr voll in Anspruch nehmen konnte (Restbetrag der Gemeinde: 38.450,62 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 85.489,81 Euro beantragt.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes wurden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.  

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

RIK-Antrag (8 Plätze)

Kosten für den Neubau (anteilig für 8 Plätze)                          185.926,00 Euro

Kosten für die Ausstattung (anteilig für 8 Plätze)                            12.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            197.926,00 Euro

Bewilligte Fördermittel (Land)                                                              115.400,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                              82.526,00 Euro

 

RAT II-Antrag (7 Plätze)

Kosten für den Neubau (anteilig für 7 Plätze)                          162.685,00 Euro

Kosten für die Ausstattung (anteilig für 7 Plätze)                            10.500,00 Euro

Zusammen                                                                                            173.185,00 Euro

Bewilligte Fördermittel (Land)                                                                53.900,00 Euro

Fehlbetrag                                                                                            119.285,00 Euro

 

Fehlbetrag insgesamt                                 201.811,00 Euro

Abzüglich Zuschuss BMO (20% + Sonderbeteiligung)                                             69.282,00 Euro

Restlicher Fehlbetrag                                132.529,00 Euro

 

 

 

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(217.500,00 Euro – 169.300,00 Euro= 48.200,00 Euro,

jedoch max. Restbetrag von 38.450,62 Euro) = Nachteils-

ausgleich durch den Landkreis CLP                                                       38.450,62 Euro

verbleiben                                                                                               94.078,38 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                            47.039,19 Euro

Lk-Anteil zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)                 85.489,81 Euro

 

 

Stadt Löningen

Die Stadt Löningen hat am 22.11.2012 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Marien in Löningen gestellt. Die Krippengruppen sollen durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Löningen Fördermittel in Höhe von 231.000,00 Euro (30 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            454.227,76 Euro

Ausstattungskosten                                                                                83.300,00 Euro

Zusammen                                                                                            537.527,76 Euro

 

Da die Stadt Löningen seinerzeit keine RIK-Mittel in Anspruch genommen hat (zustehender Betrag der Stadt: 444.356,95 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg die Übernahme der gesamten Restkosten nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 307.000,00 Euro beantragt. Hierbei wurde unberücksichtigt gelassen, dass mit den Kommunen vereinbart wurde, dass die nach Abzug der Landesförderung, des Nachteilsausgleichs und der Zuschüsse Dritter verbleibenden Investitionskosten wie bisher je zur Hälfte von der jeweiligen Stadt/ Gemeinde und dem Landkreis getragen werden.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze für die Baukosten unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten und können somit voll berücksichtigt werden. Die Kosten für die Ausstattung können mit maximal 70.000,00 Euro (pro Krippengruppe 35.000,00 Euro) berücksichtigt werden.

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten                                                                                            454.227,76 Euro

Zustehender Höchstbetrag LK CLP für Einrichtungskosten                      70.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            524.227,76 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            293.227,76 Euro

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(435.000,00 Euro – 231.000,00 Euro) = Nachteilsausgleich

durch den Landkreis CLP                                                             204.000,00 Euro

verbleiben                                                                                               89.227,76 Euro

davon Anteil LK CLP (50%)                                                                44.613,88 Euro

LK-Anteil zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)               248.613,88 Euro

 

 

Stadt Friesoythe

Die Stadt Friesoythe hat am 11.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Johannes in Markhausen gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Friesoythe Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            262.600,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                23.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            285.600,00 Euro

 

Da die Stadt Friesoythe seinerzeit seine RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Stadt: 153.812,84 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 119.040,00 Euro beantragt.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.  

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        285.600,00 Euro

Abzüglich Landesförderung                                                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            170.100,00 Euro

Zuschuss BMO (20 %)                                                               34.020,00 Euro

Verbleiben                                                                                            136.080,00 Euro

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(217.500,00 Euro – 115.500,00 Euro) = Nachteilsausgleich

durch den Landkreis CLP                                                             102.000,00 Euro

verbleiben                                                                                               34.080,00 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                            17.040,00 Euro

LK-Anteil zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)               119.040,00 Euro

 

 

Gemeinde Barßel

Die Gemeinde Barßel hat am 11.01.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen Kindergarten St. Marien in Harkebrügge gestellt. Die Krippengruppe soll durch die Erweiterung des o.g. Kindergartens geschaffen werden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Barßel Fördermittel in Höhe von 115.500,00 Euro (15 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            205.000,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                15.000,00 Euro

Zusammen                                                                                            220.000,00 Euro

Da die Gemeinde Barßel seinerzeit seine RIK-Mittel noch nicht voll in Anspruch genommen hat (Restbetrag der Gemeinde: 69.353,28 Euro), hat sie beim Landkreis Cloppenburg eine erhöhte Zuschussförderung in Höhe von 76.476,64 Euro beantragt.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.  

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        220.000,00 Euro

Abzüglich Landesförderung                                                                      115.500,00 Euro

Verbleiben                                                                                            104.500,00 Euro

Zuschuss BMO (20 %)                                                               20.900,00 Euro

Verbleiben                                                                                              83.600,00 Euro

Abzüglich noch zu berücksichtigender Anteil nach RIK

(217.500,00 Euro – 115.500,00 Euro= 102.000,00 Euro,

jedoch max. Restbetrag von 69.353,28 Euro) = Nachteils-

ausgleich durch den Landkreis CLP                                                       69.353,28 Euro

verbleiben                                                                                               14.246,72 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                              7.123,36 Euro

LK-Anteil zusammen (mit dem Nachteilsausgleich)                 76.476,64 Euro

 

 

Gemeinde Molbergen

Die Gemeinde Molbergen hat am 12.03.2013 beim Landkreis den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung von zwei Krippengruppen mit 30 Krippenplätzen in Molbergen gestellt. Die Krippengruppen werden durch Umbau eines Gebäudes der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Baptist geschaffen und sollen organisatorisch an den in der Nähe befindlichen Kindergarten St. Johannes Baptist angegliedert werden.

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Molbergen Fördermittel in Höhe von 231.000,00 Euro (30 Plätze á 7.700,00 Euro) nach RAT II bewilligt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                            296.274,30 Euro

Ausstattungskosten                                                                                49.980,00 Euro

Zusammen                                                                                            346.254,30 Euro

 

Die Gemeinde Molbergen hat eine Zuschussförderung in Höhe von 46.101,72 Euro beantragt.

 

Die vom Landkreis Cloppenburg festgelegten Höchstsätze unter Berücksichtigung des Baukostenindexes werden nicht überschritten, so dass die Ausgaben in voller Höhe berücksichtigt werden können.  

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten + Einrichtungskosten                                                        346.254,30 Euro

Abzüglich Landesförderung nach RAT II                                      231.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                            115.254,30 Euro

Abzüglich BMO-Anteil (20%)                                                                23.050,86 Euro

verbleiben                                                                                               92.203,44 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                               46.101,72 Euro

 

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 1.880.291,45 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.

 

Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300006.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen            247.000,00 Euro

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Liste über bewilligte/ beantragte Fördergelder nach RIK und RAT II