Betreff
Beratung und Beschlußfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/13/051
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahver-kehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, ein-schließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskosten-defiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebs-leistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förde-rung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitions-maßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1)

Die Gemeinde Cappeln hat mit Schreiben vom 14.12.2012 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Sevelten, Budde“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 1.500,00 €.

Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 1.125,00 € (75 %).

 

2)

Die Gemeinde Lastrup hat mit Schreiben vom 29.11.2012 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für die Mehrausgaben des Ausbaus der Haltestelle „Lastrup, Schulzentrum“ beantragt.

Die Mehrausgaben belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 6000,00 €.

Die Gemeinde Lastrup erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 750,00 € (12,5 %).

 

3)

Die Stadt Friesoythe hat mit Schreiben vom 18.02.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Edewechterdamm, Grundschule“  beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 34.000,00 €.

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 25.500,00 € (75 %).

 

4)

Die Gemeinde Lindern hat mit Schreiben vom 15.03.2013 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Lindern, Schulzentrum“  beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 282.287,16 €.

Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 35.285,90 € (12,5 %).

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

PSP-Element: I1.500011.525.001

Sachkonto: 781200

 


Anlagenverzeichnis:

 

Mittelabfluß