Sachverhalt:

 

 

Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln

 

 

a)      Gemeinde Molbergen – Erschließung des Gewerbegebietes „Molberger Busch III“ in Molbergen

 

Die Gemeinde Molbergen hat am 09.08.2012 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Erschließung des Gewerbegebietes „Molberger Busch III“ in Molbergen zur Verfügung zu stellen.

 

Um den anhaltenden Bedarf an Gewerbeflächen befriedigen zu können, beabsichtigt die Gemeinde die Erschließung des Gewerbegebietes „Molberger Busch III“. Das neue Gewerbegebiet schließt an das bereits vorhandene Gewerbegebiet im Bereich der „Hohen Feldstraße“ an. Durch die Maßnahme werden Gewerbeflächen zur Größe von ca. 3,5 ha neu erschlossen. In den ersten beiden bereits realisierten Erschließungsabschnitten „Molberger Busch I und II“ sind derzeit nur noch Flächen von insgesamt 4.900 qm verfügbar. Für einen Teil dieser Fläche von rd. 2.000 qm steht die Gemeinde in konkreten Grundstücksverhandlungen mit einem Unternehmen (Fliesenverlegebetrieb).

 

Das im Jahr 2011/2012 realisierte eingeschränkte Industriegebiet am „Kneheimer Weg“ zur Größe von ca. 9 ha ist noch nicht vollständig belegt. Auf ca. 3,3 ha haben sich bereits zwei Unternehmen angesiedelt. Eine Fläche zur Größe von 1,4 ha wurde kürzlich veräußert; ein Grundstück zur Größe von 1 ha wurde einem Unternehmen als Erweiterungsfläche zugesagt.  Für die noch zur Verfügung stehenden Restflächen von 3,3 ha liegen der Gemeinde jedoch zwei Anfragen von ansiedlungswilligen Unternehmen vor. Das Kontingent an frei verfügbaren Gewerbeflächen reicht daher in absehbarer Zeit nicht mehr aus, um die derzeit anhaltende große Nachfrage zu befriedigen.

 

Für das neue Gewerbegebiet „Molberger Busch III“ steht die Gemeinde in konkreten Grundstücksverhandlungen mit einem Betonnachbehandlungsunternehmen, einem Lohnunternehmen, einer Spedition sowie einem Viehvermarktungsbetrieb. Insgesamt werden durch die betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen ca. 35 neue Arbeitsplätze geschaffen. Alternative Flächen stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Antragsmaßnahme beinhaltet die Herstellung einer neuen Erschließungsstraße in Asphaltbauweise mit beidseitiger Rinne und Tiefbord zur Länge von ca. 250 m und einer Ausbaubreite von insgesamt ca. 6 m als Verlängerung der „Hohe Feldstraße“ sowie einer 65 m langen und 5 m breiten Stichstraße in gleicher Bauweise. Damit erhält das Gewerbegebiet einen unmittelbaren Anschluss an das Gebiet „Molberger Busch II“. Die neu anzulegende Straße  mündet auf die Straße „Zum Gewerbegebiet“. Ferner werden die Kanalnetze für Schmutz- und Regenwasser aus dem vorhandenen Gewerbegebiet erweitert und Anschlussmöglichkeiten für sich ansiedelnde Unternehmen geschaffen. Aufgrund vorhandener Geländesprünge ist der Einbau eines Pumpwerkes zur Überbrückung der Höhendifferenz beim Schmutzwasserkanal erforderlich. Die Erschließungsmaßnahme beinhaltet ferner die Herstellung der Straßenbeleuchtung entlang der neu anzulegenden Straße.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme (Erschließungsstraße, Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie Straßenbeleuchtung) belaufen sich auf 453.390,00 Euro.

 

Die Gemeinde Molbergen beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (113.347,50 Euro).

 

Investives PSP-Element

I1.500032.525

 

 


 

b)      Gemeinde Garrel – Endausbau der „Dieselstraße“ im Gewerbegebiet „Koppelweg“

 

Die Gemeinde Garrel hat am 26.10.2012 beantragt, für den Endausbau der „Dieselstraße“ im Gewerbegebiet „Koppelweg“ Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das Gewerbegebiet „Dieselstraße/Koppelweg“ erstreckt sich von der nördlich gelegenen Straße „Eichkamp“ bis zur südlich verlaufenden Straße „Koppelweg“. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von rd. 20 ha. Die Gewerbeflächen sind bis auf ein Grundstück zur Größe von 2 ha vollständig belegt. Angesiedelt haben sich mehr als 20 Unternehmen diverser Branchen wie Tischlerei, Bauunternehmen, Zimmerei/Dachdeckerbetrieb, KfZ-LKW-Prüfstelle, Autowerkstatt/Handel, Karosseriebau, Taxiunternehmen, Recyclingunternehmen und ein Chemiebetrieb. Es wurden rd. 180 Arbeitsplätze geschaffen.

 

Die Dieselstraße besteht derzeit aus einer ca. 4,70 m breiten Baustraße aus Asphalttragschicht sowie beidseitig unbefestigten Nebenanlagen. Sie beginnt an dem bereits ausgebauten Abschnitt der Dieselstraße in Höhe des Wasserzuges und führt in südlicher Richtung bis zum „Koppelweg“.

 

Die vorhandene Baustraße aus Asphalt zur Länge von ca. 1.400 m soll durch eine zusätzliche Asphaltbinder- und Deckschicht in einer Breite von 4,86 m verstärkt werden. Beidseitig werden  Entwässerungsrinnen verlegt, die das anfallende Oberflächenwasser in den vorhandenen Regenwasserkanal ableiten. Die Maßnahme umfasst weiterhin die Anlegung von Nebenanlagen. So soll auf der einen Seite neben der asphaltierten Fahrbahn ein Parkstreifen in 2 m Breite geschaffen werden, der abschnittsweise durch Grünbeete unterbrochen wird. Auf der anderen Seite soll ein 1,50 m breiter durchgehender Gehweg bzw. Mehrzweckstreifen angelegt werden, der als Ausweichmöglichkeit bei Begegnungsverkehr genutzt werden kann. Die vorhandenen Anliegerzufahrten werden an die neue Höhenlage der Fahrbahn bzw. der Nebenanlagen angeglichen.

 

Des weiteren ist die Herstellung der Straßenbeleuchtung (LED) für das gesamte Gewerbegebiet „Koppelweg“ vorgesehen.

 

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Erschließungsstraße belaufen sich auf 900.316,02 Euro. 

 

Die Gemeinde Garrel beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (225.079,01 Euro).

 

Investives PSP-Element

I1.500032.525

 

 


 

c)      Gemeinde Garrel – Herstellung einer Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Koppelweg“

 

Die Gemeinde Garrel hat mit Schreiben vom 07.02.2012 beantragt, für die Herstellung einer Erschließungsstraße („Boschstraße“) im Gewerbegebiet „Koppelweg“ Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das Gewerbegebiet „Dieselstraße/Koppelweg“ erstreckt sich von der nördlich gelegenen Straße „Eichkamp“ bis zur südlich verlaufenden Straße „Koppelweg“. Südlich des Koppelweges befindet sich eine ausgewiesene Industriefläche zur Größe von ca. 8 ha. Dort befinden sich die Betriebsstätten der Firma Kaley Lackier- und Pulvertechnik und Kurmann Zerspannungstechnik. Diese Industriefläche wird derzeit ausschließlich vom Koppelweg erschlossen. Da die Unternehmen beabsichtigen, ihre Betriebsstätte in südlicher Richtung weiter zu entwickeln, ist  eine weitere verkehrliche Anbindung dieser Flächen durch eine Stichstraße auch in südlicher Richtung erforderlich.

 

Durch die neu angelegte „Boschstraße“ – abgehend vom Koppelweg – werden weitere Industrieflächen erschlossen, die für die Erweiterungsabsichten der Unternehmen Kurmann und Kaley sowie für die Ansiedlung neuer Betriebe zur Verfügung stehen. Auf einer südlich angrenzenden Fläche hat das Metallbauunternehmen Behrens eine neue Betriebsstätte errichtet. Insgesamt werden durch die betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen ca. 50 neue Arbeitsplätze geschaffen.

 

Die Stichstraße ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 79 „Koppelweg“ als Verkehrsfläche festgesetzt.

 

Als erster Bauabschnitt wurde die Herstellung einer Stichstraße als bituminöse Baustraße zur Länge von ca. 300 m und einer Ausbaubreite von ca. 4,70 m einschließlich Regen- und Schmutzwasserkanalisation realisiert. Der Endausbau der Straße mit Anlegung der Nebenanlagen (Parkstreifen, Gehweg, Bepflanzung und Beleuchtung) soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Für die beim Endausbau notwendige Straßenbeleuchtung wurde das Beleuchtungskabel bereits im Zuge dieser Erschließungsmaßnahme verlegt.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die Herstellung der Erschließungsstraße belaufen sich auf 290.408,20 Euro. 

 

Die Gemeinde Garrel beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (72.602,05 Euro).

 

Investives PSP-Element

I1.500032.525

 

 


 

d)      Stadt Friesoythe – Weitere Erschließung des Gewerbegebietes „Neuscharreler Straße“ in Gehlenberg

 

Die Stadt Friesoythe hat mit Schreiben vom 15.03.2012 beantragt, für die weitere Erschließung des Gewerbegebietes „Bebauungsplan Nr. 167 „Gewerbegebiet Neuscharreler Straße“ in Gehlenberg Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Gegenstand der Erschließungsmaßnahme ist eine Verlängerung der vorhandenen Straße „Im alten Haferland“ um ca. 20 m einschließlich Herstellung von Schmutz- und Regenwasserkanalanschlussleitungen und Erstellung einer Überfahrt über den parallel zur Straße „Im alten Haferland“ verlaufenden Graben zur Ermöglichung einer kleinräumigen Parzellierung der angrenzenden Baugrundstücke. Die Erschließungsmaßnahme beinhaltet ferner die Verlegung von Leitungen für die Straßenbeleuchtung.

 

Durch die Maßnahme wird eine Nettobaulandfläche von ca. 2,5 ha neu erschlossen.

 

Eine Fläche von 10.000 qm wurde an einen Investor veräußert, der auf dem Grundstück den Wiederaufbau einer Stahlhalle plant, die sich in seinem Eigentum befindet. Diese Halle musste aufgrund der Erweiterung eines Verbrauchermarktes in der Stadt Friesoythe abgebaut und soll nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein Gewerbegrundstück in der Größenordnung war in Gehlenberg nicht verfügbar. Da die Konstruktion der Stahlhalle bis zum Wiederaufbau dort kurzfristig gelagert werden musste, wurde die Herstellung der Überfahrt bereits in 2012 realisiert. Die Halle soll nun in Kürze wieder errichtet werden. Der Investor plant dort die Errichtung eines Gründerzentrums für Existenzgründer aber auch für bestehende Unternehmen, die kurzfristig zusätzliche Erweiterungskapazitäten benötigen. Konkrete Ansiedlungsinteressen wurden von einem Metallbauunternehmen, einer Zimmerei, einem Bauunternehmen, einem Malerbetrieb sowie einem Hufschmied bekundet. Es werden voraussichtlich rd. 10 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. 

 

Die Erschließung der noch verbleibenden Fläche zur Größe von 1,5 ha soll zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Bauabschnitt bedarfsorientiert realisiert werden, wenn konkrete Ansiedlungsgesuche von Unternehmen vorliegen. Sie ist nicht Gegenstand dieses Förderantrags.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 38.545,29 Euro. Die Stadt Friesoythe beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (9.636,32 Euro).

 

Investives PSP-Element

I1.500032.525

 

 


 

e)      Stadt Friesoythe – Weitere Erschließung des Gewerbegebietes „Altenoythe Nordost“

 

Die Stadt Friesoythe hat mit Schreiben vom 17.08.2012 beantragt, für die weitere Erschließung des Gewerbegebietes „Bebauungsplan Nr. 131 „Gewerbegebiet Altenoythe Nordost“ Wirtschaftsförderungsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gewerbegrundstücke im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans Nr. 131 sind vollständig veräußert und belegt. Aktuell liegen weitere Anfragen für Gewerbegrundstücke in diesem  Gewerbegebiet vor. So plant ein Busunternehmen die Verlagerung seiner Betriebsstätte an den neuen Standort. Weitere Flächen werden für betriebliche Erweiterungen eines Tiefbauunternehmens, eines Einzelhandelsbetriebes, eines Tischler- sowie eines Zimmereibetriebes und eines weiteren Busunternehmens nachgefragt. Mit den betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen ist die Schaffung von ca.  20 zusätzlichen Arbeitsplätzen verbunden.

 

Durch die Maßnahme wird eine Nettobaulandfläche von ca. 5,8 ha neu erschlossen.

 

Geplant ist – abgehend von der vorhandenen Straße „Gewerbepark Pirgo I“ – die Anlegung von 4 Stichstraßen in bituminöser Bauweise zur Länge von 56 m, 70 m, 70 m und 76 m in einer Breite von 5,50 m. Die Maßnahme umfasst weiterhin jeweils die Anlegung von Nebenanlagen wie einem befestigten Parkstreifen in 2,5 m Breite und einem befestigten Gehweg zur Breite von 1,75 m. Ferner ist der Ausbau der Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie die Erstellung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen, das zur Entwässerung des gesamten Gewerbegebietes – also auch des 1. Bauabschnitts – dienen soll.

 

Die Erschließungsmaßnahme beinhaltet ferner die Herstellung der Straßenbeleuchtung (LED) entlang der vier Stichstraßen.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf 587.629,32 Euro. Die Stadt Friesoythe beantragt hierzu einen Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises in Höhe von 25 % (146.907,33 Euro).

 

Investives PSP-Element

I1.500032.525