Betreff
Neuwahl eines Vertreters der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
V-KT/12/012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg gehört gemäß § 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i.V. mit §§ 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes  u.a. ein Vertreter der Ev.-Luth. Kirche als beratendes Mitglied an. Hierfür wurde für die Wahlperiode 2011 bis 2016 zunächst der Regionaljugendreferent Ulrich Bohlken vom Kreistag in seiner Sitzung am 03.11.2011 gewählt. Aufgrund eines Stellenwechsels wurde die Kreisjugenddiakonin Tanja Schultzki als Nachfolgerin von Herrn Bohlken vom Kreistag in seiner Sitzung am 26.04.2012 gewählt.

Nunmehr hat das Landesjugendpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg mit Schreiben vom 20.11.2012 darum gebeten, aufgrund eines erneuten Personalwechsels eine Neubenennung des Vertreters der Evangelischen Kirche vorzunehmen.

Diese Funktion soll Frau Anja Zerhusen, wohnhaft An der Landwehr 1, 49393 Lohne, übertragen werden, die ab dem 01.11.2012 als Regionaljugendreferentin die Leitung des Ev. Kreisjugenddienstes im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland übernommen hat.

Gemäß § 71 SGB VIII sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu wählen.

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Anja Zerhusen als neue Vertreterin der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss zu wählen.