Betreff
Finanzielle Förderung der European Medical School Oldenburg-Groningen
Vorlage
V-PLA/12/054
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Wissenschaftsrat, das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium von Bund und Ländern, hat am 12. November 2010 dem deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojekt der European Medical School (EMS) Oldenburg-Groningen zugestimmt. Damit kann erstmals in Deutschland grenzüberschreitend eine Medizinerausbildung mit Bachelor- und Masterabschluss in den Niederlanden (Groningen) und medizinischem Staatsexamen in Deutschland (Oldenburg) angeboten werden.

 

Die Universitäten in Oldenburg und Groningen werden die EMS als deutsch-niederländisches Gemeinschaftsvorhaben gründen. In dem binationalen Projekt entstehen 40 neue Medizin-Studienplätze in Oldenburg. Jeweils ein Jahr des Studiums wird im Rahmen der EMS in Oldenburg oder in Groningen absolviert, so dass auch Sprach- und Kulturkenntnisse des jeweils anderen Studienortes vermittelt werden. Der Studienbetrieb wurde im Wintersemester 2012/13 aufgenommen.

 

In diesem deutschen Modellstudiengang schließen Absolventen das Studium mit dem deutschen Staatsexamen oder dem niederländischen Master in Geneeskunde ab. Durch diese Qualifikation erhalten sie die ärztliche Approbation in Deutschland oder die entsprechende Qualifikation in den Niederlanden. Auch der Bachelorabschluss kann unter bestimmten Vorraussetzungen in Groningen nach sechs Semestern erworben werden und qualifiziert die Studierenden außerhalb des Arztberufes in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens.

 

Die European Medical School umfasst auch die Gründung einer Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften in Oldenburg und die Schaffung universitärer Kliniken. Sie soll sich in naher Zukunft durch eine innovative Ausbildung hoch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte für die Region auszeichnen. Des Weiteren ist es Ziel, Impulse für positive Entwicklungen im Gesundheitssektor im Nordwesten zu setzen.

 

Um die ambitionierten Ziele erreichen zu können, ist die Einbindung der Region Weser-Ems in die Arbeit der European Medical School erforderlich. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die nachfolgenden wertvollen Effekte für die Region zu erwarten sind:

 

·         Verbesserung der Ärzte-/Ärztinnenversorgung: Durch die innovative Ausbildung hoch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte aus der und für die Region wird der wachsenden Problematik der Versorgung des ländlichen Raumes mit Allgemeinmedizinern begegnet.

·         Aufbau der Lehre: Die Krankenhäuser und die ambulante Versorgung im Nordwesten profitieren erheblich durch die Ausbildung qualifizierter Ärzte. Im Wege der vertraglichen Vereinbarung besteht zudem für kooperierende Krankenhäuser die Möglichkeit, den Status eines Lehrkrankenhauses zu erhalten. Des Weiteren ist zu erwarten, dass die ausgebildeten Ärzte gerne an den Kliniken der Region arbeiten werden.

·         Aufbau medizinischer Forschung: Positive Effekte auf bereits vorhandene Lebenswissenschaften und Biophysik, Ansiedlung oder weiterer Ausbau forschungsintensiver Betriebe.

·         Krankenversorgung: Expansion lokaler Zulieferer für Krankenhäuser.

·         Lokale Wirtschaft: Neue Mitarbeiter/innen lassen sich in der Region nieder (® Erhöhung der Kaufkraft), durch den hohen Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten verbleibt ein Großteil des Finanzaufkommens in der Region, Startups aus der Versorgungsforschung.

·         Impulse für Entwicklungen im Gesundheitssektor im Nordwesten: Es ist zu erwarten, dass die European Medical School Impulse für die Entwicklung im Gesundheitssektor der Region gibt. Hierbei sind nicht nur für den Bereich Medizin, sondern auch für den Bereich der Gesundheitswissenschaft z. B. Masterabschlüsse im Bereich der Intensivpflege oder die Entwicklung einer Approbationsordnung im Bereich des Rettungssanitätswesens vorstellbar.

 

Die Finanzierung der EMS ist so aufgebaut, dass das Land Niedersachsen 49 Millionen Euro Landesmittel und 8,5 Millionen Euro aus dem Niedersachsen – Vorab der VW-Stiftung für die Jahre 2012 bis 2015 zur Verfügung gestellt hat. Gleichzeitig fordert das Land, dass sich die EMS aus der Region eigenständig mit 5 Mio. € beteiligt. Hierzu ist es den Unterstützern der EMS bereits gelungen, eine Finanzierungszusage von Kreditinstitutionen, Unternehmen aus der Wirtschaft und auch von Einzelpersonen in Höhe von ca. 3,3 Mio. € einzuwerben.

 

Nunmehr geht es um eine Finanzierungsunterstützung der Gebietskörperschaften aus der Region.

 

In Anerkennung der vielfältigen positiven Effekte für die Region hat die Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte aus Weser-Ems folgenden Beschluss gefasst:

 

·         Die Arbeitsgemeinschaft spricht sich nach eingehender Beratung dahingehend aus, eine Stiftungsprofessur, das heißt eine Unterstützung in Höhe von 500.000,00 Euro, verteilt auf 5 Jahre unter folgenden Prämissen den eigenen Gremien vorzuschlagen:

 

o        Die Standortkommune Stadt Oldenburg bringt sich im gleichen Umfang wie die übrigen Gebietskörperschaften mit der Finanzierung einer Stiftungsprofessur, d.h. mit 500.000,00 Euro ein,

o        die Kliniken der Region werden auf Wunsch in Ausbildung und Forschung durch die EMS eingebunden,

o        die Gebietskörperschaften verstehen die Bereitstellung der Finanzmittel ausdrücklich als eine einmalige Gründungsunterstützung verbunden mit der Erwartung, dass das Land Niedersachsen nach Ablauf der fünf Jahre diese Professuren verstetigt.

 

Die vorgeschlagene Unterstützung für die eine Stiftungsprofessur in Höhe von 500.000,00 Euro würde bei einer Beteiligung aller 16 teilnehmenden Gebietskörpern der Region Weser-Ems (ohne die Stadt Oldenburg) einen Anteil von 6.250,00 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 5 Jahren bedeuten. Wenngleich alle teilnehmenden Gebietskörperschaften im Grundsatz den Zielen der EMS uneingeschränkt beitreten können, ergibt sich hinsichtlich der finanziellen Unterstützung insbesondere in Würdigung der räumlichen Entfernung zum Standort der Hochschule z. B. für die Landkreise Osnabrück und Grafschaft Bentheim oder die Stadt Osnabrück ein differenziertes Bild. Wird allerdings unterstellt, dass zumindest 10 der 16 teilnehmenden Gebietskörperschaften sich für eine finanzielle Unterstützung aussprechen, entfiele auf jeden Kreis/kreisfreie Stadt ein Anteil von 10.000,00 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Landkreise Ammerland, Friesland und Leer haben Entscheidungen über Zuschüsse in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro getroffen.

 

 

PSP-Element

P1.571000.100