Betreff
Entschädigungssatzung für im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger
Vorlage
V-PLA/12/053
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die letzte Überprüfung und Anpassung der Satzung einschließlich der Aufwandsentschädigungen wurde aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom

20. Juli 1999 vorgenommen. Die Höhe der Anpassungen der Aufwandsentschädigungen als Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten betrug damals für die Zeit von 17 Jahren ( 1981 bis 1998 ) rund 60 %. Inzwischen sind wieder 14 Jahre vergangen.

 

Eine Überarbeitung und Anpassung der Satzung wird auch im Vergleich mit den Nachbarlandkreisen für notwendig erachtet. Zu diesem Zweck wurde unsere Satzung denen der Nachbarkommunen Ammerland, Aurich, Emsland, Leer,

Osnabrück, Wesermarsch und Wittmund gegenübergestellt ( siehe Anlage ).

 

Auffällig ist, dass der stellvertretende Kreisbrandmeister des Landkreises

Cloppenburg im Vergleich mit den Nachbarn (Aufwandsentschädigungen von

210 € bis 550 € ) mit 150 € eine geringe Aufwandsentschädigung erhält. Hierzu ist anzumerken, dass dem Kreisbrandmeister ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, während der Stellvertreter für Dienstfahrten innerhalb des Kreisgebietes sein Privat- Kfz einsetzt, ohne dafür Reisekosten zu erhalten.

 

Bei der Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister des Landkreises Cloppenburg mit 580 € ist im Vergleich mit den Nachbarn (500 € bis 900 € ) bei Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeuges eine gewisse Erhöhung angemessen.

 

Die Aufwandsentschädigungen der übrigen Funktionsträger entsprechen in etwa denen der Nachbarlandkreise; hier ist eine moderate Erhöhung angesagt.

 

Mit Wirkung vom 01. Januar 2013 werden folgende Änderungen und Anpassungen der Entschädigungssatzung vorgeschlagen (siehe beigefügte Neufassung der Satzung ):

 

                                                                                                alt:                                neu:

 

- § 1 Abs. 3, 1. Satz:                                                         8,00 €                      15,00 €

- § 1 Abs. 3, 2. Satz:                                                         8,00 €                      15,00 €

- § 1 Abs. 3 letzter Satz neu: Es gelten die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes.

 

Mehrausgaben können zu dieser Stundensatzerhöhung nicht beziffert werden,

da praktisch nie Verdienstausfall in Anspruch genommen wurde.

 

- § 2 Abs. 1:

  a) Kreisbrandmeister:                                                       580,00 €                   650,00 €

  b) Vertreter des Kreisbrandmeisters:                              150,00 €                   350,00 €

  c) Kreisbereitschaftsführer:                                                 65,00 €                   100,00 €

  d) Kreisjugendfeuerwehrwart:                                            65,00 €                100,00 €

  e) Kreissicherheitsbeauftragter:                                           65,00 €                100,00 €

  f) Kreisausbildungsleiter:                                                  100,00 €                150,00 €

  g) Leiter und Ausbilder ABC-Dienst:                                 100,00 €                  150,00 €

  h) Kreisausbilder:                                                                55,00 €                100,00 €

 

Die jährlichen Mehrausgaben betragen bei den Aufwandsentschädigungen

18.660,00 €.

 

Unter Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrkameraden, der Größe des Landkreises Cloppenburg im Vergleich mit den Nachbarlandkreisen und der gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen 14 Jahren hält die Verwaltung die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung für erforderlich und gerechtfertigt.

 

 

PSP-Element (Produkt)

P1.126000, Kostenstelle: 1260044010, Sachkonto: 442100

Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche – Feuerwehr