Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“
Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.
Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.
Nach der Satzungsvorgabe wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 383.500,00 € hälftig von den Gemeinden und dem Landkreis getragen.
Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.
Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 191.750,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.
Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2012 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2011 auf insgesamt bis zu 500.000,00 € festgesetzt.
In der Mitgliederversammlung der Musikschule am 15.12.2011 wurde den Mitgliedern vom Vorstand mitgeteilt, dass im Vorstand der Musikschule intensiv über eine Organisationsuntersuchung im Verwaltungsbereich der Musikschule beraten worden sei.
Dafür, so wurde vom
Vorstand weiter ausgeführt, habe es mehrere Gründe gegeben. Zum einen habe es
die Vermutung gegeben, dass es bei der Erledigung der Verwaltungstätigkeiten im
Zusammenspiel der Verwaltung der Kreismusikschule mit der beim Schul- und
Kulturamt des Landkreises angesiedelten Geschäftsführung Doppelstrukturen geben
könne die zu Doppelarbeiten führe.
Zum anderen sei seit dem Jahr 2008 die Position des stellvertretenden
Musikschulleiters unbesetzt, so dass der Musikschuldirektor seitdem mehr
Verwaltungstätigkeiten übernehmen musste.
Von der Organisationsabteilung des Amtes für Zentrale Aufgaben war mittlerweile
die Untersuchung durchgeführt worden. Die Vorbereitung und Durchführung der
Organisationsuntersuchung sowie ein erarbeiteter „Soll-Vorschlag“ wurde sodann
von der Organisationsabteilung anhand einer „Power-Point-Präsentation“
ausführlich vorgestellt.
Der „Soll-Vorschlag“, der von einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 50 Stunden
beim Landkreis Cloppenburg in den beteiligten Ämtern (Ämter 10, 14, 20, 40)
ausging, beinhaltete die Besetzung der Position der stellvertretenden
Musikschulleitung mit einer Vollzeitstelle im Verwaltungsbereich (gehobener
allgemeiner Verwaltungsdienst oder Betriebswirt), die Bearbeitung der
Bezügeabrechnungen durch die Versorgungskasse des Bezirksverbandes Oldenburg
sowie die Anschaffung / Leasing eines Finanz- und Musikschulprogramms.
Seitens des Vorstandes
wurde die Schaffung einer neuen Verwaltungsstruktur für richtig und wichtig
gehalten, da es grundsätzlich nicht sein könne, dass die Kreisverwaltung für
einen Verein tätig sei. Bei der Kreismusikschule würden dann Mehrkosten
anfallen.
Die Mitgliederversammlung beschloss seinerzeit einstimmig, dass der Vorstand
den Auftrag erhalte, den Vorschlag zur Umorganisation zu konkretisieren sowie
mit Zahlen zu hinterlegen und im Februar oder März 2012 in einer
einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung abschließend darüber
abstimmen zu lassen.
Diese außerordentliche
Mitgliederversammlung fand dann am 23.03.2012 statt.
Der Vorstandsvorsitzende,
Erster Kreisrat Frische, stellte hier nochmals die Vorteile der Umsetzung der
Umorganisation dar. Bestehende Doppelstrukturen würden abgeschafft. Außerdem
sei es richtig, Kosten dort abzubilden, wo sie entstünden. Das derzeit
zweigliedrige System sei insgesamt zu wenig transparent. Daher sei eine
Umorganisation zwingend erforderlich. Es müsse künftig eine klare Abgrenzung
zum Landkreis geben.
Hinsichtlich eines möglichen Anstiegs des Zuschussbedarfes, so führte EKR
Frische weiter aus, würde in den zuständigen politischen Gremien des
Landkreises eine entsprechende Darstellung erfolgen. Der Kreistag entscheide
jährlich über einen Höchst-Zuschussbetrag.
Vom Amt für Zentrale
Aufgaben - Organisationsabteilung - wurde sodann der konkretisierte
Soll-Vorschlag vorgestellt.
Die Mitgliederversammlung beschloss dann, dass die Beschlussvorschläge aus der
Organisationsuntersuchung umgesetzt werden sollen, und zwar unter anderem
-
Einstellung eines
Verwaltungsleiters / Verwaltungsleiterin (ca. 50.000,00 €)
-
Bearbeitung der
Bezügeabrechnung durch den Bezirksverband (ca. 10.000,00 €)
-
Finanz- und
Musikschulprogramme (ca. 10.000,00 €).
Der Zuschussbetrag in
Höhe von 570.000,00 € wurde im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.