Betreff
Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses des Landkreises an die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
V-KUL/12/028
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“

 

Nach Auffassung des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises angemessenen Betrag begrenzt wird.

 

Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher jährlich neu zu beschließen.

 

Nach der Satzungsvorgabe wird das Defizit des Vereins bis zur Höhe von 383.500,00 € hälftig von den Gemeinden und dem Landkreis getragen.

Den über 383.500,00 € hinausgehenden Defizitbetrag übernimmt der Landkreis laut Vereinssatzung zu 100 %.

 

Der auf die Städte und Gemeinden entfallende Defizitanteil von 191.750,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden aufgeteilt.

Der Zuschussbetrag des Landkreises an die Musikschule für das Haushaltsjahr 2012 wurde durch Beschluss des Kreistages vom 13.12.2011 auf insgesamt bis zu 500.000,00 € festgesetzt.

 

In der Mitgliederversammlung der Musikschule am 15.12.2011 wurde den Mitgliedern vom Vorstand mitgeteilt, dass im Vorstand der Musikschule intensiv über eine Organisationsuntersuchung im Verwaltungsbereich der Musikschule beraten worden sei.

 

Dafür, so wurde vom Vorstand weiter ausgeführt, habe es mehrere Gründe gegeben. Zum einen habe es die Vermutung gegeben, dass es bei der Erledigung der Verwaltungstätigkeiten im Zusammenspiel der Verwaltung der Kreismusikschule mit der beim Schul- und Kulturamt des Landkreises angesiedelten Geschäftsführung Doppelstrukturen geben könne die zu Doppelarbeiten führe.
Zum anderen sei seit dem Jahr 2008 die Position des stellvertretenden Musikschulleiters unbesetzt, so dass der Musikschuldirektor seitdem mehr Verwaltungstätigkeiten übernehmen musste.

Von der Organisationsabteilung des Amtes für Zentrale Aufgaben war mittlerweile die Untersuchung durchgeführt worden. Die Vorbereitung und Durchführung der Organisationsuntersuchung sowie ein erarbeiteter „Soll-Vorschlag“ wurde sodann von der Organisationsabteilung anhand einer „Power-Point-Präsentation“ ausführlich vorgestellt.

Der „Soll-Vorschlag“, der von einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 50 Stunden beim Landkreis Cloppenburg in den beteiligten Ämtern (Ämter 10, 14, 20, 40) ausging, beinhaltete die Besetzung der Position der stellvertretenden Musikschulleitung mit einer Vollzeitstelle im Verwaltungsbereich (gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst oder Betriebswirt), die Bearbeitung der Bezügeabrechnungen durch die Versorgungskasse des Bezirksverbandes Oldenburg sowie die Anschaffung / Leasing eines Finanz- und Musikschulprogramms.

 

Seitens des Vorstandes wurde die Schaffung einer neuen Verwaltungsstruktur für richtig und wichtig gehalten, da es grundsätzlich nicht sein könne, dass die Kreisverwaltung für einen Verein tätig sei. Bei der Kreismusikschule würden dann Mehrkosten anfallen.

Die Mitgliederversammlung beschloss seinerzeit einstimmig, dass der Vorstand den Auftrag erhalte, den Vorschlag zur Umorganisation zu konkretisieren sowie mit Zahlen zu hinterlegen und im Februar oder März 2012 in einer einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung abschließend darüber abstimmen zu lassen.

Diese außerordentliche Mitgliederversammlung fand dann am 23.03.2012 statt.

 

Der Vorstandsvorsitzende, Erster Kreisrat Frische, stellte hier nochmals die Vorteile der Umsetzung der Umorganisation dar. Bestehende Doppelstrukturen würden abgeschafft. Außerdem sei es richtig, Kosten dort abzubilden, wo sie entstünden. Das derzeit zweigliedrige System sei insgesamt zu wenig transparent. Daher sei eine Umorganisation zwingend erforderlich. Es müsse künftig eine klare Abgrenzung zum Landkreis geben.
Hinsichtlich eines möglichen Anstiegs des Zuschussbedarfes, so führte EKR Frische weiter aus, würde in den zuständigen politischen Gremien des Landkreises eine entsprechende Darstellung erfolgen. Der Kreistag entscheide jährlich über einen Höchst-Zuschussbetrag.

Vom Amt für Zentrale Aufgaben - Organisationsabteilung - wurde sodann der konkretisierte Soll-Vorschlag vorgestellt.

Die Mitgliederversammlung beschloss dann, dass die Beschlussvorschläge aus der Organisationsuntersuchung umgesetzt werden sollen, und zwar unter anderem

-         Einstellung eines Verwaltungsleiters / Verwaltungsleiterin (ca. 50.000,00 €)

-         Bearbeitung der Bezügeabrechnung durch den Bezirksverband (ca. 10.000,00 €)

-         Finanz- und Musikschulprogramme (ca. 10.000,00 €).

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 570.000,00 € wurde im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.