Betreff
Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae auf Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen
Vorlage
V-SOZ/12/025
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Beantragt wird ein Festbetrag von 8.000,00 Euro pro Jahr. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden.

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Der Antrag wurde bereits am 07.12.2010 im Sozialausschuss beraten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde er mit 2 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Diskussion war kontrovers. Einerseits fand allgemeine Zustimmung, dass viele Menschen aufgrund finanzieller und persönlicher Notlagen nicht in der Lage seien, die notwendigen Mittel für empfängnisverhütende Maßnahmen aufzubringen. Andererseits bestand Sorge, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden könne, dass der Betrag von 8.000,00 Euro allenfalls für einen Bruchteil der betroffenen Frauen ausreiche und dass eine Zuschussbewilligung weitere Anträge für andere Projekte ähnlicher Art bewirken könne. Die finanzielle Situation des Landkreises erfordere strikte Haushaltsdisziplin. Frauen mit geringem Einkommen in einer vergleichbaren Lage erhielten keine zusätzlichen Leistungen.

 

Hintergrund des Antrags ist, dass die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen lediglich übernommen werden, wenn diese ärztlich verordnet sind. Die Finanzierung seitens der Krankenkassen ist nur bis zum 20. Lebensjahr möglich. Ab dem 20. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Speziell für LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II gilt, dass der Regelsatz für die Gesundheitspflege einen Betrag von monatlich 16,08 Euro enthält.

Die Antibabypille kostet monatlich 10,00 bis 15,00 Euro. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150,00 und 600,00 Euro), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu zahlen.

Die Antragsteller schlagen vor, die Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses an die betroffenen Personen durch die Schwangerenberatungsstellen abzuwickeln (Modell für die Antragsabwicklung s. Anlage).

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Aus deren Erfahrungen wurde die Höhe der beantragten Haushaltsmittel festgelegt. Daher wird erwartet, dass die Einschätzung realistisch ist und gravierend abweichende Bedarfe für die Zukunft nicht zu erwarten sind, vorausgesetzt die zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind einigermaßen konstant.

 

Seit der Ablehnung des Antrags in 2010 haben die Beraterinnen den Bedarf in ihrer täglichen Praxis überprüft. Sie sahen in beiden Beratungsstellen den Bedarf bei ca. 50 Frauen. Die Zielgruppe ist nach der vergangenen Diskussion erweitert worden. Wichtig ist, dass ein Anspruch lediglich aufgrund einer bestimmten Einkommenssituation nicht festgeschrieben werden soll, sondern der Bedarf im Einzelfall durch die Beraterinnen aufgrund persönlicher Erkenntnisse festgestellt und die Mittelauszahlung aus der Beratungssituation übernommen wird.

Dem Landkreis Cloppenburg wird ein Verwendungsnachweis zugeleitet, aus dem die Anzahl der Frauen und Männer, die den Zuschuss erhalten haben, die Zweckbestimmung des Zuschusses, die Höhe der Kosten sowie Angaben über die Zusammensetzung des Personenkreises und die Altersstruktur ersichtlich ist.

 

Zu beraten ist

 

·                    ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2013 ein Betrag von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel bereitgestellt werden soll,

·                    für welchen Zeitraum die Zuschussvergabe gelten soll.

 

 

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2013 ist der o.a. beantragte Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

 

· Antrag der Schwangerenberatungsstellen des Vereins donum vitae Cloppenburg e. V. und der Diakonie Oldenburger Münsterland

· Modell für die Antragsabwicklung

· Entwurf eines Antragsformulars