Betreff
Neuwahl eines Vertreters der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
V-KT/12/011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg gehört gemäß § 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i.V. mit §§ 2 und 3 der Satzung des Jugendamtes  u.a. ein Vertreter der Ev.-Luth. Kirche als beratendes Mitglied an. Hierfür wurde für die Wahlperiode 2011 bis 2016 auf Vorschlag des Landesjugendpfarramtes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg der Regionaljugendreferent Ulrich Bohlken vom Kreistag in seiner Sitzung am 03.11.2011 gewählt.

Das Landesjugendpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat mit Schreiben vom 06.03.2012 mitgeteilt, dass Herr Bohlken aufgrund eines Stellenwechsels nicht mehr im Landkreis Cloppenburg tätig ist und bittet um Berufung der

Kreisjugenddiakonin Tanja Schultzki, wohnhaft Dammort 87, 49635 Badbergen

in den Jugendhilfeausschuss.

Gemäß § 71 SGB VIII sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu wählen.

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Tanja Schultzki als neue Vertreterin der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss zu wählen.