Sachverhalt:
Dem Jugendhilfeausschuss
des Landkreises Cloppenburg gehört gemäß § 4 des Nds. Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i.V. mit §§ 2 und 3 der Satzung
des Jugendamtes u.a. ein Vertreter der
Ev.-Luth. Kirche als beratendes Mitglied an. Hierfür wurde für die Wahlperiode
2011 bis 2016 auf Vorschlag des Landesjugendpfarramtes der Ev.-Luth. Kirche in
Oldenburg der Regionaljugendreferent Ulrich Bohlken vom Kreistag in seiner
Sitzung am 03.11.2011 gewählt.
Das Landesjugendpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat mit Schreiben vom 06.03.2012 mitgeteilt, dass Herr Bohlken aufgrund eines Stellenwechsels nicht mehr im Landkreis Cloppenburg tätig ist und bittet um Berufung der
Kreisjugenddiakonin Tanja Schultzki, wohnhaft Dammort 87, 49635 Badbergen
in den Jugendhilfeausschuss.
Gemäß § 71 SGB VIII sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu wählen.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Tanja Schultzki als neue Vertreterin der Ev.-Luth. Kirche im Jugendhilfeausschuss zu wählen.