Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
V-VERK/12/038
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Entwicklung:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat am 26. April 2007 nach einer Versuchsphase von 3 Jahren beschlossen, aufgrund des Verkehrsunfallgeschehens im Landkreis Cloppenburg die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung auf Dauer weiterzuführen. Die Überwachung wird als mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt.

 

Seit 2010 werden 2 mobile Messsysteme LEIVTEC XV 3 zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Gegenüber den Vorgängersystemen ist diese Technik in der Bildqualität und als Rotblitzeinsatz erheblich verbessert.

 

Seit dem 01. August 2006 wird neben der mobilen auch mit inzwischen 3 Kameraeinheiten an 12 Standorten die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis durchgeführt, wobei an der Kreisstrasse 170, Cloppenburg – Cappeln, zwei schwenkbare Messplätze vorhanden sind.

Die Standorte der stationären Überwachungsgeräte wurden auf Empfehlung der Verkehrsunfallkommission im Bereich von Unfallschwerpunkten ausgewählt. Diese Standorte stellen keine Unfallschwerpunkte mehr dar.

 

Wie der Verkehrsunfallbericht 2011 der Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta

und die aktuellen Unfallzahlen dieses Jahres aufzeigen, ist die Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung weiterhin verstärkt erforderlich.

 

Messorte:

 

Zur Zeit sind im Landkreis Cloppenburg 478 Messstellen eingerichtet, davon 146 Stellen innerhalb und 332 Stellen außerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Die Messungen werden in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten „Disconächten“ ( Mittwoch, Freitag, Samstag ) und gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.

 

Verwarn- und Bußgelder:

 

Im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung waren in 2005 21.000 Fälle, in 2006 23.000 Fälle, in den Jahren 2007 bis 2009 durchschnittlich 17.000 Fälle und in 2010 23.700 Fälle an Verwarn- und Bußgeldern

abzuarbeiten.

2011 waren 23.100 Verwarn- und 7.900 Bußgeldfälle ( insgesamt 31.000 ) zu bearbeiten.

 

Nach durchschnittlich 10.000 Fällen in den Jahren 2007 bis 2009 waren bezüglich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung 2010 13.000 Fälle und in

2011 8.800 Verwarn- und 2.000 Bußgeldfälle ( insgesamt 10.800 ) zu bearbeiten.

 

Personal:

 

Die mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wird mit 10 Vollzeitkräften durchgeführt. Für den regelmäßigen Messbetrieb werden 6 Mitarbeiter eingesetzt. Eine Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere Mitarbeiter sind in der Auswertung, in Nachtschichten, an den Wochenenden und zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen eingesetzt.

 

Einnahmen und Ausgaben:

 

Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises Cloppenburg wird als kostendeckende Einrichtung geführt. Überschüsse hieraus werden nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistages für verkehrssichernde Maßnahmen wie z.B. das Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht für 18- bis 24-jährige Fahranfänger, das Schutzengelprojekt und den Neubau bzw.

die Sanierung von Radwegen eingesetzt.

 

Nach Abzug der Personal- und Sachkosten waren 2011 für diese Maßnahmen

420.000 € vorgesehen. Im laufenden Haushaltsjahr 2012 sind aus den Überschüssen folgende Maßnahmen in einem Umfang von 460.000 € vorgesehen:

 

- Fahrsicherheitstraining Kreisverkehrswacht und weitere

  Zuschüsse für verkehrssichernde Maßnahmen auf Antrag                      50.000 €

- Schutzengelprojekt                                                                               110.000 €

- Neubau und Sanierung von Radwegen                                                   300.000 €

 

Sollten die Jahresabschlüsse der Haushalte 2010 und 2011 höhere Überschüsse ergeben, werden diese im Haushaltsjahr 2013 für Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.