Betreff
Antrag des St. Elisabeth-Stiftes Barßel auf eine jährliche Schuldendienst-beihilfe über 80.000 Euro für die Dauer von 5 Jahren
Vorlage
V-SOZ/10/002
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Das St. Elisabeth-Stift ist Eigentümer des ehemaligen Krankenhausgebäudes in Barßel. Mit Feststellungsbescheid des Nieders. Sozialministeriums vom 13.12.1996 ist das Krankenhaus am 30.06.1997 aus dem Krankenhausplan des Landes Niedersachsen ausgeschieden.

 

Die erbetene jährliche Schuldendiensthilfe über 80.000 Euro für die Dauer von 5 Jahren wird mit dem vorhandenen Altdarlehen von 1.965.406,- € begründet, das aus dem Betrieb des Krankenhauses und der zu Beginn der 90iger Jahre mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen erfolgten Gesamtsanierung des Gebäudes resultiert. Nachdem es zunächst bis 2008 durch die langfristige Vermietung an externe Mieter gelungen ist, diese Altdarlehen zu reduzieren, ist dies lt. St. Elisabeth-Stift mit dem Auszug von 2 großen Mietern im Jahre 2008 nun nicht mehr möglich. Nur mit der erbetenen notwendigen Entschuldung werde das St. Elisabeth-Stift wieder auf gesunde Füße gestellt und in die Lage versetzt, die mit der Weiterentwicklung der Stiftung vorhandenen verbundenen Investitionen selbst zu finanzieren. Hierbei handele es sich um notwendige Umbaukosten im 3. Obergeschoss des Gebäudes für die Erweiterung der Pflegeeinrichtung und die begleitende Elternschaft (stationäre Betreuung von behinderten Eltern mit ihren in der Regel nicht behinderten Kindern durch den Caritas-Verein Altenoythe). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das in der Anlage beigefügte Antragsschreiben des St. Elisabeth-Stiftes vom 16.11.2009 verwiesen.

 

Sofern der Antrag mit den Altdarlehen des Krankenhauses aus der Gesamtsanierung des Gebäudes Anfang der 90iger Jahre begründet wird, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Gesamtsanierung seinerzeit zu 100% vom Land Niedersachsen und dem Landkreis Cloppenburg finanziert wurde (Gesamtkosten 9.207.000,- DM, Zuschuss Landkreis
1.207.000,- DM).

 

Sofern der Landkreis mit Finanzmitteln zu der erfolgten Entschuldung der Krankenhäuser Löningen und Friesoythe zum Erhalt und Weiterbetrieb der Krankenhäuser beigetragen hat, ist hier darauf hinzuweisen, dass das Krankenhaus Barßel seit dem 30.06.1997 aus dem Krankenhausplan des Landes Niedersachsen ausgeschieden ist. Seit dieser Zeit wird das Gebäude unter dem Dach der kirchlichen Stiftung praktisch als normaler Wirtschaftsbetrieb (Vermietung an Privatpersonen, Altenheim, begleitende Elternschaft etc.) geführt. Das Bischöflich Münstersche Offizialat hat vor diesem Hintergrund eine Bezuschussung abgelehnt, da eine Präzedenzwirkung auf weitere kirchliche Einrichtungen befürchtet wird.

 

Die katholische Kirchengemeinde Barßel bringt durch den Verkauf von Grundstücken und die Zuführung des Erlöses an das St. Elisabeth-Stift eine Schuldendiensthilfe von 15.000 € jährlich für die Dauer von 5 Jahren auf.

 

Im Haushalt 2010 wurden für den Antrag des St. Elisabeth-Stiftes Barßel bisher keine Mittel veranschlagt.


Anlagenverzeichnis:

Antragsschreiben des St. Elisabeth-Stiftes