Sachverhalt:
Mit Schriftsatz vom 27.10.2011 hat die Gemeinde Barßel bei
der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, die Errichtung einer
Oberschule mit gymnasialem Zweig
zum Schuljahr 2012/2013 (bei gleichzeitiger Umwandlung der bisherigen
Hauptschule und Realschule zur Oberschule) sowie die Übertragung der
Trägerschaft für diese Schulform beantragt (siehe Anlage).
Mit Schriftsatz vom 10.11.2011 hat die Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Osnabrück, den Antrag der Gemeinde Barßel übersandt und den Landkreis
Cloppenburg um Stellungnahme gebeten, ob gegen die Errichtung der Schule und
die Übertragung der Schulträgerschaft für die neue Schulform Bedenken bestehen.
Der Niedersächsische Landtag hat am 15.03.2011 das Gesetz zur Neuordnung der
Schulstruktur in Niedersachsen vom 16.03.2011 verabschiedet.
Das Gesetz ist zum 01.08.2011 in Kraft getreten (siehe Anlage).
Nach § 10a des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist seit dem 01.08.2011
die Errichtung von Oberschulen möglich.
In der Oberschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. -
10. Schuljahrgangs unterrichtet.
Nach § 10a Abs. 3 NSchG kann die Oberschule um ein gymnasiales Angebot
erweitert werden.
Nach § 106 Abs. 3 Satz 1 NSchG sind Schulträger berechtigt, Oberschulen zu
errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt.
Nach § 106 Abs. 3 Satz 3 NSchG ist die Erweiterung einer
Oberschule um ein gymnasiales Angebot zulässig, wenn der Besuch eines
Gymnasiums im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet
bleibt u n d der Schulträger desjenigen Gymnasiums
zustimmt, das die Schülerinnen und Schüler sonst im Gebiet des Landkreises
besuchen würden.
Bezüglich der Übertragung der Schulträgerschaft sind die Landkreise als
sogenannte
geborene Schulträger der Schulform Oberschule von der Schulbehörde
(Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück) zu hören.
Nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen schulorganisatorische Entscheidungen der
Genehmigung der Schulbehörde (Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück).
Das Niedersächsische Kultusministerium hat zur Errichtung von Oberschulen
Hinweise für kommunale Schulträger heraus gegeben (siehe Anlage).
Danach sind zur Errichtung einer Oberschule mit gymnasialem
Angebot weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Mindestgröße der Organisationsform Oberschule (mit gymnasialem Angebot)
beträgt nach der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) 3 Züge je Schuljahrgang,
davon 1 Zug im gymnasialen Schulzweig.
Die Mindestschülerzahl je Schuljahrgang beträgt 75, davon mindestens 27 im
gymnasialen Schulzweig. Mindestens 48 Schüler/innen (2 x 24) sollen in der
Regel im Haupt- und Realschulzweig beschult werden.
Die Entwicklung der Schülerzahlen rechtfertigen die Errichtung einer Oberschule
(mit gymnasialem Angebot), wenn die Mindestgrößen und Mindestzahlen dauerhaft
(Prognose für mindestens 10 Jahre) unter Berücksichtigung der konkreten
Bevölkerungsentwicklung
(Geburtenzahlen) und der Interessen der Erziehungsberechtigten erreicht
werden.
Die Interessen der Erziehungsberechtigten sollen in der Regel durch eine
Elternbefragung (3. und 4. Schuljahr) eruiert werden.
Zum Antrag der Gemeinde Barßel:
Die Gemeinde Barßel begründet ihren vorbezeichneten Antrag mit der Absicht, den
Schulstandort Barßel durch ein zusätzliches ortsnahes Bildungsangebot
quantitativ und qualitativ zu sichern.
Die vorhandenen Räumlichkeiten (bisherige Hauptschule und Realschule) sind nach
Darstellung der Gemeinde Barßel für die Errichtung einer Oberschule mit
gymnasialem Angebot ausreichend.
Die Gemeinde Barßel hat unter den Eltern aller Grundschulkinder in Abstimmung
mit der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, eine nach Schulen und
Schuljahrgängen differenzierte Befragung zum schulischen Anwahlverhalten bei
Schaffung des Angebotes einer Oberschule mit gymnasialem Angebot durchgeführt.
71,3 % der ausgegebenen Fragebögen wurden an die Gemeinde Barßel zurück gegeben
und konnten ausgewertet werden.
Der Gemeindeelternrat wurde beteiligt.
Weiter wurde entsprechend den tatsächlichen Geburtenzahlen eine
Schülerzahlenprognose bezüglich des Besuchs einer Oberschule mit gymnasialem
Angebot beginnend mit dem Schuljahr 2012/2013 für 10 Jahre bis zum Schuljahr
2021/2022 erstellt.
Im Ergebnis hat die Elternbefragung zum künftigen Schulbesuch ihrer Kinder
nachfolgend aufgelistete Prozentwerte ergeben (siehe Anlage 8 des Antrags der
Gemeinde Barßel):
24,3 % Haupt-/Realschulzweig Oberschule Barßel
53,5 % gymnasialer Zweig Oberschule Barßel
17,3 % Gymnasium Ramsloh
4,5 % Gymnasium Friesoythe
0,5 % sonstige Schulen
Damit haben sich 75,3 % der Eltern für eine gymnasiale
Beschulung ihrer Kinder ab der Klasse 5 ausgesprochen.
Davon (75,3 %) haben sich 71,1 % der Eltern für eine gymnasiale Beschulung
ihrer Kinder an einer Oberschule mit
gymnasialem Angebot am Standort Barßel ausgesprochen.
Die Gemeinde Barßel hat das Ergebnis der Elternbefragung mit der Entwicklung
der Geburtszahlen der Jahre 2001/2002 - 2010/2011 kombiniert und eine nach
Schulen/Schulformen differenzierte Schülerzahlenprognose für die für die
Schuljahre 2012/2013 - 2021/2022 erstellt (siehe Anlage 10 des Antrags der
Gemeinde Barßel).
Nach der Prognose würde die Schüler-Mindestzahl von 75 je Schuljahrgang für
eine Oberschule mit gymnasialem Angebot am Standort Barßel mindestens für die
nächsten 10 Jahre erreicht. Die Schülerzahl im gymnasialen Zweig würde nach
dieser Prognose im
10-Jahres-Durchschnitt 67 betragen.
Die vorgegebene Mindestzügigkeit von 3 Zügen je Schuljahrgang würde nach der
Prognose erreicht werden.
Festzustellen ist, dass nach der Elternbefragung die Übergangsquote für eine
gymnasiale Beschulung (75,3 %) von den bislang ermittelten tatsächlichen Quoten
(Schuljahr 2011/2012: 32%) exorbitant abweicht.
Die Kreisverwaltung schätzt das Ergebnis der Elternbefragung insoweit daher als
unrealistisch ein.
Die Gemeinde Barßel hat parallel eine weitere Prognose für die Schuljahre 2012/2013
– 2021/2022 (Zehn-Jahres-Prognose) unter Berücksichtigung der ermittelten
tatsächlichen
Übergangsquoten (für das Schuljahr 2012/2013) und des aus der Elternbefragung
resultierenden Prozentsatzes bezüglich einer gymnasialen Beschulung am Standort
Barßel (71,1 %) erstellt (siehe Anlage 11 des Antrags der Gemeinde Barßel).
Dabei geht die Gemeinde Barßel davon aus, dass sich
prospektiv die gymnasiale Übergangsquote bis zum Schuljahr 2018/2019 jährlich
um 2 % bis auf einen Wert von 47 % erhöhen wird und die übrigen Übergangsquoten
im gleichen Maße sinken werden.
Nach dieser Prognose würde die Schüler-Mindestzahl von 75 je
Schuljahrgang für eine
Oberschule mit gymnasialem Angebot am Standort Barßel mindestens für die
nächsten 10 Jahre erreicht. Die Schülerzahl im gymnasialen Zweig würde nach
dieser Prognose im
10-Jahres-Durchschnitt 38 betragen.
Die vorgegebene Mindestzügigkeit von 3 Zügen je Schuljahrgang würde nach dieser
Prognose erreicht werden.
Auch die Kreisverwaltung geht davon aus, dass sich die gymnasiale Übergangsquote künftig weiter erhöhen wird. Allerdings wird eine Erhöhung wie von der Gemeinde Barßel prognostiziert bis auf 47 % für sehr unwahrscheinlich gehalten.
Bisherige Entwicklung:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg (Schulträger der
Gymnasien) hat am 04.05.2006 beschlossen, die vormalige Außenstelle des
Albert-Magnus-Gymnasiums Friesoythe in Ramsloh für den Sekundarbereiches I zu
einem zwei-zügigen Gymnasium auszubauen.
Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen hat der Kreistag am 24.03.2009
beschlossen, das Laurentius-Siemer-Gymnasium für den Sekundarbereich I zu einem
drei-zügigen Gymnasium auszubauen.
Am gymnasialen Standort Ramsloh hat der Landkreis
Cloppenburg als Schulträger in den zurückliegenden Jahren rund 5.000.000,00
Euro an Bau- und Ausstattungskosten investiert.
Im Schuljahr 2011/2012 besuchen 468 Schüler/innen das
Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh. Davon kommen 197 Schüler/innen aus der
Gemeinde Barßel. Das entspricht
einem Wert von 42 %.
57 Schüler/innen (nur Sekundarbereich I) aus der Gemeinde
Barßel besuchen im
Schuljahr 2011/2012 das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe. Das entspricht
einem Wert von 7,5 %.
Die Ergebnisse der Elternbefragung würde bedeuten, dass
künftig noch 17,3 % der aus der Gemeinde Barßel stammenden gymnasial beschulten
Schüler/innen (Sekundarbereich I) das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh
und noch 4,5 % das
Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe besuchen würden.
Speziell beim Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh würde es danach prospektiv zu
einer nicht unerheblichen Reduzierung der Schülerzahlen kommen.
Prognose der Kreisverwaltung:
Daher hat die Kreisverwaltung, um die Auswirkungen der Errichtung einer
Oberschule mit gymnasialem Angebot in der Gemeinde Barßel abschätzen zu können,
die nachfolgenden Prognosen zur
Entwicklung der Schülerzahlen für die Gemeinden Barßel und Saterland erstellt,
aus der sich im Ergebnis die zu erwartenden künftigen gymnasialen Zügigkeiten
ergeben.
Für das laufende Schuljahr 2011/2012 wurde je Gemeinde eine
Prognose mit den tatsächlichen Übergangsquoten erstellt.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurde je Gemeinde eine Prognose mit den Übergangsquoten entsprechend
den Elternwünschen erstellt.
Für das Schuljahr 2021/2022 wurde unter Berücksichtigung
eines zu erwartenden Anstiegs der gymnasialen Übergangsquoten je Gemeinde eine
Prognose mit einer gegenüber dem Schuljahr 2012/2013 4 % höheren gymnasialen
Übergangsquote erstellt.
Bei den Prognosen wurden die sich aus der Elternbefragung der Gemeinde Barßel
ergebenden prozentualen Anteile der Schüler/innen, die künftig (im
Sekundarbereich I) voraussichtlich das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh
(17,3 %) und das Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe (4,5 %) besuchen werden,
berücksichtigt.
Ebenfalls berücksichtigt wurde der Anteil der Schüler/innen aus der Gemeinde
Saterland, die künftig (im Sekundarbereich I) voraussichtlich das
Albert-Magnus-Gymnasium Friesoythe (5,2 %) besuchen werden.
Darauf hinzuweisen ist, dass es bei den absoluten
Schülerzahlen im Vergleich zur Prognose der Gemeinde Barßel zu Abweichungen
kommt.
Diese erklären sich dadurch, dass die Gemeinde Barßel zum einen die
Schülerzahlen nach den vom
Niedersächsischen Kultusministerium festgelegten Einschulungszeiträumen pro
Schuljahrgang (ab Schuljahr 2006/2007
- 01.10. - 30.09.) erfasst und
zum anderen von den Schülerzahlen vor Verteilung auf die Schulformen
Hauptschule, Realschule und Gymnasium 5 % abgezogen hat (Schüler/innen, die
andere Schulen besuchen).
Die Kreisverwaltung hat die Schülerzahlen entsprechend den Vorgaben zur
Schulentwicklungsplanung bislang für alle Schulen pro Schuljahrgang jeweils für
den Zeitraum vom
01.08. - 31.07 ermittelt.
In der Gesamtbetrachtung stellen sich die Abweichungen aber nicht als gravierend
dar.
Im Ergebnis lässt sich für die Gemeinde Barßel für das
Schuljahr 2012/2013, zu dem die beantragte Oberschule mit gymnasialem Angebot
eröffnet werden soll, eine gymnasiale Zügigkeit von 1,6 mit absolut 54 Schülern
prognostizieren (1 b).
Ausgehend von einem Anstieg der gymnasialen Übergangsquote auf optimistische 40
% würde sich bis zum Schuljahr 2021/2022 im Durchschnitt eine gymnasiale
Zügigkeit von 1,5 ergeben (1 c).
Im Ergebnis lässt sich für die Gemeinde Saterland für das Schuljahr
2012/2013 eine gymnasiale Zügigkeit von 1,7 mit absolut 49 Schülern
prognostizieren (2 b).
Ausgehend von einem Anstieg der gymnasialen Übergangsquote auf 34 % würde sich
bis zum Schuljahr 2021/2022 im Durchschnitt eine gymnasiale Zügigkeit von 1,7
ergeben 2 c).
Bislang besuchen im Sekundarbereich I 78 % der Gymnasiasten aus der Gemeinde
Barßel das Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh.
Bei Addition der vorbezeichneten gymnasialen Zügigkeiten würde sich für das
Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh trotz der demographisch bedingten Abnahme
der Schülerzahlen weiterhin mindestens eine dem Ausbau der Schule entsprechende
Dreizügigkeit prognostizieren lassen.
Würde künftig entsprechend der aus der Elternbefragung resultierenden
Prozentsätze bezüglich einer gymnasialen Beschulung nur noch 17,3 % der
Barßeler Gymnasiasten das
Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh besuchen, würde sich für das
Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh - entgegen der Ausbaustufe - eine Zweizügigkeit ergeben.
Eine volle gymnasiale Zweizügigkeit würde sich bei Errichtung einer Oberschule
mit gymnasialem Angebot in der Gemeinde Barßel weder in Barßel noch in der
Gemeinde Saterland ergeben.
Anlagen
Antrag Gemeinde Barßel
Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen
Hinweise Niedersächsisches Kultusministerium zur Errichtung von
Oberschulen