Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse (Stadt Löningen, Grundschule Gelbrink)
Vorlage
V-SCHUL/11/039
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuwendungen für notwendige Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung sowie für die Erstellung der Außenanlagen.

 

Die Zuschüsse betragen im  Primarbereich 1/3 und im Sekundarbereich 50 Prozent der als notwendig anerkannten Maßnahmekosten.

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat bezüglich notwendiger Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.

 

Die Stadt Löningen hat mit Schriftsatz vom 28.05.2010 nach Genehmigung des Ganztagsschulbetriebes für den Bau einer Mensa in der Grundschule Gelbrink die Gewährung eines anteiligen Zuschusses aus der Kreisschulbaukasse beantragt.

Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde anerkannt und dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt.

Die Maßnahme wurde inzwischen abgeschlossen.


Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 36.875,92 Euro.

Aus der Kreisschulbaukasse kann ein Zuschuss in Höhe von 12.300,00 Euro gewährt werden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2011 veranschlagt..