Betreff
Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle Stiftung Edith-Stein für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
V-JHA/11/036
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist

(§ 27 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -). Die Hilfe wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

 

Nach § 28 SGB VIII – Erziehungsberatung – sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und –einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen wirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, auch wenn die Aufgabe von einem freien Träger, der Stiftung Edith-Stein, wahrgenommen wird.

 

1978 hat die Stiftung Edith-Stein die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche im gesamten Landkreis Cloppenburg übernommen und hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg auch Außenstellen in Barßel und Sedelsberg vor. Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die Regulierung dessen Personal- und Sachkosten durch den Landkreis.

 

Über die Finanzierung der Wahrnehmung der Aufgaben der Erziehungsberatung haben der Landkreis Cloppenburg und die Stiftung Edith-Stein in der Vergangenheit entweder jährlich oder für mehrere Jahre entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Sowohl die Besetzung der Beratungsstelle als auch die Auswahl und Einstellung der erforderlichen Fachkräfte geschieht einvernehmlich.

Die personelle Besetzung der Erziehungsberatungsstelle Cloppenburg mit ihren Außenstellen sieht wie folgt aus:

 

1 Dipl.-Psychologe – Psychologischer Psychotherapeut - (Leiter) mit 39 Std/Woche

1 Dipl.-Sozialpädagogin – Gestalttherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin –

mit 24 Std./Woche

1 Dipl.-Sozialpädagoge – Familientherapeut - mit 34 Std./Woche

1 Dipl.-Sozialpädagoge – Erziehungs- und Familienberater - mit 28 Std./Woche

1 Dipl.-Sozialpädagogin mit 15 Std./Woche

1 Dipl.-Sozialpädagogin – Systemische Beraterin - mit 32 Std./Woche

1 Dipl.-Pädagogin – Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin i.A. – mit 28 Std./Woche

1 Heilpädagogin - Marte Meo Therapeutin - mit 8 Std./Woche

1 Verwaltungskraft mit 33,5 Std./Woche.

 

Für das Jahr 2011 wurde der Stiftung Edith-Stein gemäß Beschluss des Kreistages vom 21.12.2010 für die Durchführung der Erziehungsberatung ein Zuschuss in Höhe von 411.200,00 Euro gewährt. Von der Stiftung sollen Eigenmittel eingebracht werden. Diese Eigenmittel werden vom Landes-Caritasverband erbracht und wurden entsprechend dem vorgelegten Wirtschaftsplan für 2011 mit 44.500,00 Euro einkalkuliert.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2011 (Anlage 1) hat die Stiftung Edith-Stein für das Jahr 2012 einen Zuschuss für die Psychologische Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle (EB) in Höhe von 408.300,00 Euro erbeten.

Gegenüber dem laufenden Jahr ist dies eine Verringerung des Zuschusses um 2.900,00 Euro. Dies wird mit einer Reduzierung der Personalkosten bedingt durch einen Personalwechsel begründet. Aus dem beigefügten Wirtschaftsplan für 2012 (Anlage 2) ergibt sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2011 eine Verringerung der Personalkosten um 18.000,00 Euro und eine Erhöhung der Sachkosten um 1.200,00 Euro sowie eine Reduzierung des Zuschusses der Arbeitsagentur (Altersteilzeit) um 8.700,00 Euro und Wegfall der Rücklagenentnahme (2011 = 5.200,00 Euro).

 

Es ist über eine Beschlussempfehlung für den Kreistag zur Gewährung eines Zuschusses für die Stiftung Edith-Stein zur Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2012 in der beantragten Höhe von 408.300,00 Euro zu entscheiden.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt):

Sachkonto: 431800/ PSP-Element: P1.363300.099 – 411.200,00 Euro (eingeplant für 2012)

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle Stiftung Edith-Stein und Wirtschaftsplan 2012