Betreff
Verlagerung von Aufgaben des Landkreises auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden - Aufgabenverlagerung in den Bereichen Wohngeld und Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.01.2013
Vorlage
V-KA/11/076
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verlagerung der Aufgabenbereiche Wohngeld sowie Bildungs- und Teilhabepaket zu den genannten Konditionen im Wege der Heranziehung entsprechend der anliegenden Vereinbarungen auf die angehörigen Städte und Gemeinden zu beschließen.

 

Des weiteren wird vereinbart, dass in der Arbeitsgruppe Aufgabenverlagerung über weitere Verlagerungen, nämlich der  nachfolgenden Aufgabenbereiche, möglichst ebenfalls zum 01.01.2013, intensiv weiter beraten wird:

-         Gebührenveranlagung für den Abfallbereich

-         Vollstreckung

-         Jugendpflege

Eine Erweiterung dieses Kataloges ist nicht ausgeschlossen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 28.06.2011 haben sich die Bürgermeister der Städte und Gemeinden entgegen dem Vorschlag der gemeinsamen Arbeitsgruppe für eine Verlagerung des Aufgabenbereichs Wohngeld einschl. der Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erst zum Stichtag 01.01.2013 ausgesprochen. Gleichzeitig ist diese „Zusage“ mit der Forderung nach weiteren Aufgabenverlagerungen verbunden worden, um die künftige Aufgabenwahrnehmung durch die Städte und Gemeinden auch personell interessant gestalten zu können.

 

Auf dieser Grundlage ist in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Aufgabenverlagerung am 25.07.2011 das weitere Vorgehen mit der Zielsetzung, den Aufgabenbereich Wohngeld einschl. der Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.01.2013 auf die angehörigen Städte und Gemeinden zu verlagern, besprochen worden. Zu den Rahmenbedingungen wie Einarbeitung und Begleitung in der Umstellungsphase ist festzuhalten, dass eine Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie in der bisher vorgestellten Form auch in 2012 für 2013 erfolgen kann. Allerdings ist die für 2012 angedachte Betreuung nach der Umstellung nicht in dieser Intensität auf 2013 übertragbar, da die hierfür vorgesehenen Kräfte in 2013 aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Aus gleichen Gründen wird eine Abarbeitung der Rückstände nur eingeschränkt erfolgen können.

 

Einvernehmlich wurde in der Arbeitsgruppe festgelegt, dass eine abschließende Beschlussfassung über die Übernahme der Aufgabenstellung Wohngeld einschl. Bildungs- und Teilhabepaket in den Gremien der Städte und Gemeinden zwingend noch in 2011 erfolgen soll, um so eine Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen und damit gleichzeitig auch die personellen Weichen über die Stellenpläne 2012 zu stellen.

 

Eine Koppelung dieser Beschlussfassung in 2011 an weitere bereits konkrete Aufgabenverlagerungen zum 01.01.2013 als Bedingung ist nicht angedacht. Wohl aber soll in der Beschlussfassung ergänzt werden, dass in der Arbeitsgruppe Aufgabenverlagerung über weitere Verlagerungen, nämlich der  nachfolgenden Aufgabenbereiche, möglichst ebenfalls zum 01.01.2013 intensiv weiter beraten wird:

-         Gebührenveranlagung für den Abfallbereich
Hierbei ist anhand des beauftragten Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit im Abfallbereich, welches voraussichtlich im Herbst 2011 vorliegen wird, zu klären, ob eine Verlagerung sinnvoll ist und wie ggf. die finanziellen Rahmenbedingungen aussehen können.

-         Vollstreckung
Da sich aus dem Aufgabenbereich Gebührenveranlagung Abfall nicht unerhebliche Fallzahlen für den Bereich Vollstreckung ergeben, ist eine Verlagerung dieser Aufgabe im Zusammenhang mit der Gebührenveranlagung Abfall zu sehen.

-         Jugendpflege
Gemeinsam mit dem Fachamt ist zu klären, wie eine weitere/engere Einbindung der Städte und Gemeinden in die Jugendpflege möglich ist.

Eine Erweiterung dieses Kataloges ist nicht ausgeschlossen. Die Arbeitsgruppe nimmt jederzeit weitere Vorschläge aus den Reihen der Städte und Gemeinden entgegen.

 

Darüber hinaus soll nachfolgend weiterhin am Modell „Landkreis vor Ort“ gearbeitet werden. 

 

Für die Beschlussfassungen in den Gremien werden von der Verwaltung des Landkreises die Entwürfe für die Heranziehungsvereinbarungen vorbereitet (sh. Anlage).

Für den Aufgabenbereich Wohngeld werden danach die Personal- und Sachkosten mit einer Pauschale in Höhe von 175 € pro Leistungsfall und Jahr erstattet. Bezogen auf das Bildungs- und Teilhabepaket werden die Gesamtverwaltungskosten, die der Landkreis jährlich für die Ausführung erhält, nach Abzug des gesetzlich verankerten Anteils für das Jobcenter (2,6 Prozent der Gesamtkosten Jobcenter) sowie einem Anteil für den beim Landkreis verbleibenden Aufwand (6 Prozent der Gesamtverwaltungskosten) entsprechend der bewilligten Anträge im jeweiligen Jahr als Verwaltungskosten auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt.

Der Landkreis wird die erforderlichen Beschlüsse noch in den Gremiensitzungen der laufenden Wahlperiode einholen.

 

Bezogen auf die Stadt Friesoythe wird aufgrund des laufenden Antrages auf Anerkennung des Status einer selbständigen Kommune bereits in 2011 eine Einarbeitung im Bereich Wohngeld erfolgen.

 

Die Thematik wird am 28.09.2011 auf der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten möglichst abschließend behandelt. In der Kreisausschusssitzung am 04.10.2011 wird über die Ergebnisse berichtet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf Heranziehungsvereinbarung WoGG

Anlage 2 – Entwurf Heranziehungsvereinbarung BuT