Betreff
Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
Vorlage
V-KA/11/073
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO kann in Fällen, die keinen Aufschub dulden, der Landrat im Einvernehmen mit einem stellvertretenden Landrat, bei unerheblichen Ausgaben der Landrat die Zustimmung erteilen. Der Kreistag ist hiervon unverzüglich zu unterrichten. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 26.02.2002 sind Ausgaben bei den einzelnen Haushaltsstellen unerheblich, wenn sie

 

a)      bei überplanmäßigen Ausgaben 1.000,00 EUR nicht überschreiten oder nicht mehr als 10 % des Haushaltsansatzes, jedoch höchstens 30.000,00 EUR betragen,

b)      bei außerplanmäßigen Ausgaben 5.000,00 EUR nicht überschreiten.

 

Im Haushaltsjahr 2011 sind die in der anliegenden Aufstellung aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 3.567.500,00 EUR entstanden. Die Aufwendungen und Auszahlungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung war gewährleistet. Alle Beträge wurden im Nachtragshaushalt 2011 berücksichtigt.

 

Seit der letzten Kreistagssitzung sind die in der anliegenden Aufstellung aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 737.463,85 EUR entstanden. Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung war gewährleistet.