Betreff
Jugendpflege/Jugendschutz
Vorlage
V-JHA/11/032
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Jugendarbeit

Am Samstag, den 21. Mai 2011, führte die Kreisjugendpflege eine GruppenleiterInnen-Fortbildung für 24 ehrenamtliche Gruppenleiterinnen und –leiter des Vereins „Jugend­zelt­lager Saterland e.V.“ in den Räumlichkeiten des Rathauses in Ramsloh durch.

Auf Wunsch der Teilnehmer wurde der Umgang mit „schwierigen Teilnehmern“ thematisiert und darüber hinaus die rechtlichen Grundlagen für Gruppenleiter vertieft.

Die Teilnahme an der Fortbildung diente den Gruppenleiterinnen und –leitern zur Verlän­ge­rung ihrer Juleica.

 

Der nächste GruppenleiterInnen-Grundlehrgang der Kreisjugendpflege findet vom 17. bis 22. Oktober 2011 in der Sportschule Lastrup statt.

Teilnehmen können Ehrenamtliche in der Jugendarbeit im Landkreis Cloppenburg ab 16 Jahren. Anmeldungen nimmt Kreisjugendpflegerin Grenz entgegen.

 

 

Jugendmedienschutz

 

Am 22.06.2011 führte die Kreisjugendpflege in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulsozialarbeiterin im Rahmen der Besinnungstage an der Haupt- und Realschule Emstek eine Kurseinheit zum Themenkomplex „Fernsehen/Werbung/Castingshows“ durch.

Mit 17 Jugendlichen einer 9. Hauptschulklasse wurden Motive für die Fernsehnutzung beleuchtet. Die Schülerinnen und Schüler hinterfragten den Einsatz von Werbung und deren Stilmittel und diskutierten die Darstellungsweisen und Wirkung von Castingshows und Reality-Sendungen.

Den Abschluss bildete die selbständige Gestaltung von Werbesendungen bzw. –plakaten, wobei sich die Jugendlichen noch einmal intensiv mit in der Werbung genutzten Stilmitteln auseinander setzten.

 

 

Jugendschutz

 

Deutscher Präventionstag 2011

 

Am 30. und 31. Mai 2011 präsentierten sich sowohl das Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ als auch das Schutzengelprojekt beim Deutschen Präventionstag in Oldenburg im Rahmen eines „Präventions-Netzwerkes Oldenburger Münsterland“ in Kooperation mit dem Landkreis Vechta, der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein, der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta und der BBS am Museumsdorf.

 

Zur Veranschaulichung des Projektes „Keine Kurzen für die Kurzen“ erhielten die Besucher  einen „Zuordnungstest“, bei welchem sie anhand leerer Flaschen und vorbereiteten Karten festlegen sollten, welche alkoholischen Getränke ab welchem Alter abgegeben werden dürfen.

Auffällig war hierbei, dass sich viele an dem auf den Flaschen angegebenen Volumen-Prozent-Wert orientierten und weniger an den angegebenen tatsächlichen Inhaltsstoffen.

 

Der Deutsche Präventionstag 2011 hatte 5.000 Besucher. Zusätzlich besuchten am zweiten Tag 2.700 Schülerinnen und Schüler die Veranstaltung.

 

 

Vereinbarung mit Diskothekenbetreibern zum Jugendschutz

 

Im Jahr 2010 schlossen Jugendamt, Polizeiinspektion und die Betreiber der beiden großen Diskotheken in Cloppenburg und Friesoythe eine Vereinbarung zur besseren Umsetzung des Jugendschutzes.

Dies erfolgte unter anderem wegen der Schwierigkeiten, die es bei der Überprüfung einer so­ge­nann­ten Erziehungsbeauftragung gab.
Laut Jugendschutzgesetz ist es seit 2003 möglich, dass sich Jugendliche auch über die ge­setzlichen Zeitbeschränkungen hinaus in Diskotheken oder Gaststätten aufhalten, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

 

Da das Gesetz nicht vorgibt, ob die Vereinbarung zwischen Eltern und erziehungs­beauf­trag­ter Person schriftlich oder mündlich erfolgen muss, hat sich in der Praxis eingeschlichen, dass Jugendliche einfach volljährige Personen, die sie bei einem Diskothekenbesuch treffen als erziehungsbeauftragte Person angeben. Außerdem lassen sich viele Jugendliche die von den Diskotheken zur Verfügung gestellten Formulare zur Bestätigung der Erziehungs­beauf­tra­gung direkt vor dem Diskothekenbesuch am Eingang von volljährigen Personen unter­schrei­ben.

Diesen Personen ist jedoch häufig nicht klar, welche Verantwortung sie mit ihrer Unterschrift übernehmen. Und auch die Eltern der Jugendlichen kennen die gesetzlichen Vorgaben nicht gut genug und wissen häufig nicht, dass sich ihre Kinder mit einer angeblich von ihnen ein­ge­­setzten erziehungsbeauftragten Person in der Diskothek aufhalten.

 

Da zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung die Information vorlag, dass die Löninger Diskothek „Blur“ geschlossen sei, wurde diese zunächst nicht mit einbezogen.

 

Im April diesen Jahres setzte sich die Kreisjugendpflege mit dem Betreiber der nun neu eröffneten Diskothek in Verbindung und führte mit ihm ein Gespräch hinsichtlich der Um­setzung des Jugendschutzgesetzes im „Blur“. Dies hatte zur Folge, dass der Disko­the­ken­betreiber ebenfalls diese Vereinbarung unterzeichnete, so dass nun alle Diskotheken aus dem Landkreis Cloppenburg einbezogen sind.

 

Auf Wunsch des Betreibers soll im September in Kooperation mit der Polizeiinspektion Clop­pen­burg/Vechta und der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein eine Infor­ma­tionsveranstaltung zum Jugendschutz für das Personal der Diskothek stattfinden.

 

 

Durchführung von Alkoholtestkäufen

 

Am 28.06.2011 führte das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg in Kooperation mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta landkreisweit an Kiosken, Tankstellen, Getränke- und Lebensmittelmärkten Alkoholtestkäufe durch.

Gearbeitet wurde in zwei Teams, jeweils bestehend aus einem Mitarbeiter der Polizei, einem Mitarbeiter des Jugendamtes und einem jugendlichen Testkäufer.

Die Testkäufer waren ein Auszubildender an der Fachoberschule Recht und Verwaltung so­wie eine Praktikantin des Landkreises im Alter von 16 Jahren.

Während im Oktober 2010 die Quote bei den Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz er­freu­licherweise nur noch bei ca. 26% lag (9 von 34), lag der Anteil der Verstöße bei den Alko­­holtestkäufen im Juni 2011 leider wieder auf einem höheren Stand mit 43,5% (10 von 23).


Grund für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz war in den meisten Fällen schlicht das falsche Berechnen des Alters des Jugendlichen.

Selbst an Kassen, die ein Jugendschutz-Warnsystem haben, welches eine Warnung heraus­gibt, wenn alkoholische Getränke über die Kasse gezogen werden, wurde der Alkohol un­ver­ständlicherweise dennoch herausgegeben.

 

Die Verstöße wurden vorwiegend im Bereich Einzelhandel (Lebensmittel- und Getränke­märk­te) festgestellt, weniger im Bereich der Tankstellen und Kioske.

Dies haben Kreisjugendpflege, Fachstelle für Suchtprävention und Polizei zum Anlass ge­nom­men, an die Geschäftsleitungen der größeren Einzelhandelsketten im Landkreis Clop­penburg heranzutreten. In einem Schreiben wurde ihnen die Problematik dargelegt und das Unterstützungsangebot von Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter der Märkte un­ter­breitet.

Rückmeldungen der Geschäftsleitungen zwecks Terminabsprachen werden von der Kreis­ju­gend­pflege entgegen genommen.

 

 

„Keine Kurzen für die Kurzen“

 

Die Kreisjugendpflege unterstützt in Kooperation mit der Polizeiinspektion Cloppen­burg/ Vechta und der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein den Verkehrsverein Hasetal e.V. in Löningen.

Dieser veranstaltet einen Theaterwettbewerb für Schulklassen und Jugendgruppen.

Diese Gruppen können sich beim Verkehrsverein mit einem kurzen, etwa halbstündigen Bei­trag zum Thema Alkoholkonsum/Sucht bewerben. Eine Jury aus Fachleuten wird einen Siegerbeitrag bestimmen.

Im November 2011 wird eine Final-Veranstaltung im Forum Hasetal geben, bei welcher ein­zel­ne Beiträge der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Begleitet wird dies von einem Rahmenprogramm in Form von Informationsständen einzelner Einrichtungen, die mit dem Themenkreis Alkohol/Sucht/Jugendschutz/Prävention/Selbsthilfe befasst sind.