Betreff
Wahl des Kreisbrandmeisters
Vorlage
V-KA/11/061
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 20 Abs. 4des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ( NBrandSchG ) werden der Kreisbrandmeister sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister Freiwilliger Feuerwehren für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister.

 

Der Kreisbrandmeister, Herr Hubert Toben, Lindern, ist zuletzt mit Wirkung vom 01.12.2006 ernannt worden. Seine Amtszeit endet gem. § 13 Abs. 5 NBrandSchG mit Ablauf des Monats, in dem er das 62. Lebenjahr vollendet. Hubert Thoben wird am 03. April 2012 62 Jahre alt, so dass zum 01.05.2012 ein neuer Kreisbrandmeister zu ernennen ist.

 

Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Landkreises Cloppenburg haben auf ihrer Sitzung am 28.04.2011 mehrheitlich den stellvertretenden Kreisbrandmeister Herrn Heinrich Oltmanns, Freiwillige Feuerwehr Ramsloh, zur Wahl vorgeschlagen.

 

Herr Regierungsbrandmeister Gerd Junker hat sich mit Schreiben vom 20.05.2011 mit der Wahl von Herrn Oltmanns zum Kreisbrandmeister einverstanden erklärt.