Betreff
Vergabe von Wirtschaftsförderungsmitteln; Entwicklung des Gewerbegebietes Südkamper Ring in Bösel (B-Plan Nr. 58)
Vorlage
V-PLA/20/282
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Bösel wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Ausbau des Gewerbegebietes „Südkamper Ring“ B-Plan Nr. 58 in Höhe von 25 %, max. 367.500 Euro gewährt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bösel hat mit Schreiben vom 15.07.2020 beantragt, Wirtschaftsförderungsmittel für die Entwicklung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 58 zur Verfügung zu stellen.

 

Sie hat derzeit keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig Gewerbegrundstücke nachgefragt werden,  besteht somit Handlungsbedarf.

 

Das Gewerbegebiet mit einer Größe von rund 7,4 ha befindet sich nördlich der Straße „Südkamper Ring“. Westlich des Plangebietes verläuft die Kreisstraße (K 300) „Thüler Straße“.

 

Es werden derzeit Gespräche mit vier Firmen geführt. Dabei handelt es sich um einen Hersteller von Möbeln, einen Zimmereibetrieb, ein Unternehmen der Informationstechnologie sowie einen Anbieter von Brandschutztechnik. Das Unternehmen für Büromöbel plant eine Betriebserweiterung und hat seinen Sitz in Bösel. Das Unternehmen der Informationstechnologie zielt auf  eine Betriebsverlagerung innerhalb Bösels in das neue Gewerbegebiet ab.

Der Zimmereibetrieb sowie der Anbieter von Brandschutztechnik planen die Ansiedlung in Bösel.

Durch die Ansiedlungen und Erweiterungen werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Nach Angaben der Gemeinde ist es wahrscheinlich, dass alle Grundstücke bis Ende 2020 verkauft sein werden.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

a)    Erschließungsstraße des neuen Gewerbegebietes in Asphaltbauweise mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m einschl. Gosse und einer Länge von ca. 550 m, ausgehend vom „Südkamper Ring“ bzw. der „Franz-Meyer-Straße. Kosten einschl. Straßenbeleuchtung: 904.400,00 €

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

b)    Herstellung der Regenwasserkanalisation inkl. Regenrückhalteanlage: 398.650,00 €

 

c)    Planungskosten: 174.930,00 €

 

Die Kosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.477.980,00 Euro. Darin enthalten sind 7.980,00 € nicht förderfähige Kosten für einen Hausanschluss. Die förderfähigen Kosten belaufen sich somit auf 1.470.000,00. Der darauf entfallende Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises beträgt 367.500,00 € (= 25 %).


Finanzierung:

Investives PSP-Element

I1.50072.525

 


Anlagenverzeichnis:

Übersichtskarte Bösel Südkamper Ring