Betreff
Förderprogramm Demografieprojekte
Vorlage
V-SOZ/20/124
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:  

„Das Programm zur „Förderung von Projekten, die den demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg berücksichtigen“ wird ab 2021 mit einem jährlichen Finanzvolumen von 50.000 Euro weiter geführt. Die „Zuwendungen für kommunale Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten“ werden aufgrund fehlenden Bedarfs und mangelnder Nachfrage eingestellt.“


Sachverhalt:

 

Bezug:   V-PLA/17/190

 

In der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2017 wurde die Richtlinien “Förderung von Projekten, die den demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg berücksichtigen“ und „Zuwendungen für kommunale Förderprogramm zum Erwerb von Altbauten“ beschlossen. Beide Fördertöpfe verfügen über 50.000 Euro jährlich.

 

Anlass für die Entwicklung des kreiseigenen Förderprogramms zur  Förderung von Demografieprojekten waren die Ergebnisse aus den Analysen und kreisweiten Workshops für die derzeit neu erstellte  Demografiestrategie: sich veränderndes ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Initiativen, die Sorge um Nachbarschaften in Dörfern sowie die Einbindung älterer alleinstehender Menschen und Neuzugezogener als wichtige Herausforderungen. Zudem bestehen Hürden für kleine Projektideen von Vereinen, Gruppierungen und Ehrenamtlichen durch komplizierte Antragsbedingungen für Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

Ziel und Zweck des Programms sind entsprechend der Demografiestrategie:

·         Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

·                                 Förderung des Zusammenlebens von älteren und jungen Generationen und unterschiedlichen Kulturen

·         Stärkung des Zusammenhalts in den Ortsteilen

·         Schaffen und Erhalten von Lebens- und Aufenthaltsqualität in Dörfern

·         Verbesserung der Kommunikation vor Ort

Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Treffpunkten und Kommunikationsmöglichkeiten, Begegnungen von Jung und Alt sowie Aktivitäten für Senioren und jungen Leuten, Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung oder Erweiterung von Einrichtungen der dörflichen Basisdienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung. Förderfähig sind Investitionskosten, Sach- und Reisekosten sowie Honorarkosten.

Die weiteren Förderbedingungen und Rahmendaten zum Programm sind der Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungsempfänger: gemeinnützige Vereine/Verbände, (Bürger-) Genossenschaften, Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements (Siedler-/ Dorfgemeinschaften), Senioren-Vertretungen sowie Kirchengemeinden

Förderung als einmaliger Zuschuss, umfasst max. 10.000 EUR pro Vorhaben, und max. 25% des Gesamtkostenvolumens. Der Förderanteil des Landkreises muss in gleicher Höhe durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde kofinanziert werden.

Das jährliche Budget des Fördertopfes beträgt 50.000 EUR, zunächst für drei Jahre 2018-2020.

 

Informations- und Beratungsphase

Anfang 2018 sind zur Informationsweitergabe und Bekanntgabe des Förderprogramms an die Vereine, Initiativen und Dorfgemeinschaften alle Städte und Gemeinden mit eingebunden worden. Die damalige Demografiebeauftragte informierte im 1. Halbjahr über das Förderprogramm. Angeschrieben wurden – je nach Wunsch der Gemeinde – u. a. Dorfgemeinschaften, Heimatvereine, Fördervereine, Kirchengemeinden und kirchliche Gruppierungen, Schützenvereine, Musikvereine und Seniorengemeinschaften.

 

Dadurch, dass die Projektantragsteller in der Regel auch über ein gutes Netzwerk außerhalb ihres Ortes verfügen, kommen einzelne Vereine, Initiativen und Dorfgemeinschaften auf Empfehlung von Vereinen, die bereits Projekte erfolgreich abgeschlossen haben. Auch hat sich gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden und Städte Vereine zielgerichtet auf die Förderrichtlinie aufmerksam machen.

 

Der beim Landkreis angesiedelte „Interkommunale Arbeitskreis Demografie“ mit Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden und Städten hat seit Bestehen der Förderrichtlinie mehrmals getagt.

Inhaltlich wurden hier u.a. die Förderrichtlinien besprochen, Projektbeispiele aufgezeigt und weiterführende themenverwandte Inhalte, z.B. Innovative Daseinsvorsorge Weser-Ems, Projektnetzwerk Ländliche Räume, besprochen.

 

Umsetzung und Abrechnung

Inhaltlich werden/wurden vornehmlich bauliche Investitionen mit ehrenamtlichen Engagement, aber auch Aktionen und eine Veranstaltung mit ehrenamtlichen Engagement gefördert.

Maßgeblich für die Beantragung und Inanspruchnahme der Kreis-Fördermittel war/ist den Projektträgern, dass ihr umfangreicher ehrenamtlicher Einsatz in den Projekten als Eigenanteilsfinanzierung angerechnet werden kann. Die jeweiligen Städte und Gemeinden haben die Vorhaben mit mind. dem gleichen Förderbetrag wie der Landkreis kofinanziert.

 

Anträge und Bewilligungen

Von 2018 bis August 2020 wurden insgesamt 16 Projekte erfolgreich beendet. Im August 2020 liegen zwei Projektanfragen vor, die aktuell auf den Weg gebracht wurden. Die Erstberatung durch die Demografiebeauftragte hat bereits stattgefunden.

 

In der Regel umfasst die Projektbegleitung durch die Demografiebeauftragte, dass grobe Projektideen von Vereinen und Initiativen durch persönliche Beratungen vor Ort gemeinschaftlichen strukturiert und in Form gebracht werden. Es findet ein Ideenaustausch statt, der vielfach zu einer Projektantragsstellung führt.

Die Beratungen erfolgen gleichzeitig in Abstimmung mit der  LEADER-Regionalmanagerin, um die Projektideen richtig in die Förderlandschaft einzuordnen.

Folgende Projekte hat die Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie Projektanträge bewilligt (konkrete Projekteinhalte können der beigefügten Anlage entnommen werden):

2018

·         aus der Gemeinde Garrel:                       Ort                   1 Antrag
                                                                 Nikolausdorf    1 Antrag

·         aus der Gemeinde Essen (Oldb.):            Hülsenmoor     1 Antrag

·         aus der Gemeinde Molbergen:                Dwergte          1 Antrag


Alle Projekte wurden im gleichen Jahr abgeschlossen. Die Gesamtinvestitionssumme lag bei rd. 117.700 EUR. Die bewilligten Fördergelder beliefen sich auf eine Summe von rd. 28.700 EUR.

 

2019

·         aus der Gemeinde Garrel:                       Ort                   1 Antrag

·         aus der Gemeinde Essen (Oldb.):            Herbergen       1 Antrag

·         aus der Gemeinde Molbergen:                Peheim            1 Antrag

·         aus der Gemeinde Lindern:                      Varbrügge      1 Antrag         

·         aus der Stadt Löningen:                           Ort                   1 Antrag

·         aus der Stadt Cloppenburg:                    Ort                   3 Anträge

·         aus der Stadt Friesoythe                           Ort                   1 Antrag

·         aus der Gemeinde Bösel                          Ort                   1 Antrag

 

Einige Projekte wurden bereits im Jahr 2018 bewilligt, aber erst im Jahr 2019 komplett beendet. Die Gesamtinvestitionssumme lag bei rd. 146.100 EUR. Die bewilligten Fördergelder beliefen sich auf eine Summe von rd. 26.800 EUR.

 

bis August 2020

·         aus der Gemeinde Molbergen:                Ermke              1 Antrag         

·         aus der Gemeinde Saterland:                  Strücklingen    1 Antrag
                                                                 Sedelsberg      1 Antrag

·         aus der Stadt Cloppenburg:                    Ort                   1 Anträge

·         aus der Stadt Friesoythe:                          Gehlenberg     1 Antrag

 

Die Gesamtinvestitionssumme liegt derzeit bei rd. 84.800  EUR. Die bewilligten Fördergelder belaufen sich auf eine Summe von rd. 21.400 EUR.

 

Die Projekte in Ermke und Cloppenburg sind abgeschlossen bzw. befinden sich in der finalen Abrechnung. Die Projekte in Strücklingen und Sedelsberg befinden sich in der Projektumsetzung. In Varrelbusch (Gemeinde Garrel) sowie in Gehlenberg (Stadt Friesoythe) fanden im August die ersten Gespräche vor Ort statt. Aus Gehlenberg liegt die Erstfassung des Projektantrages vor.

 

Durch die Corona–Pandemie konnte 2020 teilweise kein persönlicher Austausch mit Vereinen und Dorfinitiativen stattfinden. Die Dorfvereine in Sedelsberg und Strücklingen mussten ihre praktische Projektarbeit stoppen, haben ihre Arbeit aber mittlerweile wieder aufgenommen.

 

Bei dieser Aufstellung wurden nur die Anfragen von Vereinen berücksichtigt, denen auch eine Fördermittelbeantragung bzw. -bewilligung folgte. Allerdings wurden auch unverbindliche Beratungsgespräche mit Vereinen geführt, die eine Projektidee haben bzw. hatten. Allerdings ist es auch vorgekommen, dass Vereine bei der Konkretisierung ihres Projektvorhabens an ihre Kapazitäten gestoßen sind (z.B. zu wenig ehrenamtliche Unterstützung in der Dorfgemeinschaft, persönliche Ereignisse innerhalb des Dorfvereins, keine örtlichen Umsetzungsmöglichkeiten). Auch ist es vorgekommen, dass Projektideen bei der Konzeptionierung zunehmend komplexer wurden, so dass andere Förderrichtlinien im nächsten Schritt besser geeignet waren (z.B. LEADER, ZILE).

 

 

Fazit:

 

a)    Programm zur Förderung von Projekten, die den demografischen Wandel in den Städten und Gemeinden des Landkreises berücksichtigen

 

Ohne Fördergelder vom Landkreis und ohne Anrechnung der ehrenamtlichen Leistungen hätten die Projektträger die Maßnahmen gar nicht oder nicht im entsprechenden Umfang durchführen können. Für das laufende Jahr 2020 werden noch, wie bereits erwähnt, weitere Projektanträge erwartet.

Das Programm trägt wesentlich dazu bei, das starke ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum wertzuschätzen. Es schließt aus unserer Sicht eine Förderlücke, da z.B. LEADER oder Bundesprogramme zu hohe Hürden für Vereine und Dorfgemeinschaften darstellen, zumal wenn die Engagierten ehrenamtlich arbeiten. Mit den auflaufenden Projektanfragen und Ideen von Vereinen und Dorfgemeinschaften erhält der Landkreis darüber hinaus einen Überblick über die demografischen Herausforderungen, die die Bewohner beschäftigen. Gleichzeitig können wir weitergehend zu Fördermitteln beraten und Anregungen  zur Durchführung der Projekte geben.

 

Daher erscheint eine weitere Bereitstellung von jährlich 50.000 Euro zur Weiterführung dieses Programms sinnvoll, auch wenn die Gesamtfördersumme in den letzten 3 Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Die Demografiebeauftragte wird zukünftig jedoch verstärkt für die Inanspruchnahme der Fördergelder werben.

 

 

b) Zuwendung für kommunale Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten

 

Von der oben genannten Zuwendungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden hat in 2018 lediglich die Gemeinde Lastrup Gebrauch gemacht, die ein eigenes Förderprogramm „Junge Familien kaufen alte Häuser“ umsetzt. An die Gemeinde Lastrup wurde 2018 ein Zuschuss von 1.375 Euro ausgezahlt. 

 

Im Jahr 2019 bis August 2020 hat keine Gemeinde oder Stadt diese Zuwendungsmöglichkeit in Anspruch genommen.

 

Da aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt nicht von einer zukünftigen Inanspruchnahme des Fördertopfes durch die Gemeinden ausgegangen werden kann, wird empfohlen, dieses Förderprogramm nicht weiter zu führen.


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)   I1.100426.500

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage Projekte 2018-2020

Richtlinien Demografieprojekte