Betreff
Änderung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit ab 2021
Vorlage
V-SOZ/20/123
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg stellt die freiwillige Zahlung an die Stadt Cloppenburg, die Stadt Friesoythe und die Gemeinde Lindern für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab dem 01.01.2021 ein.

 

Der Landkreis Cloppenburg stellt den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg, an deren Grundschulen noch keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig sind, für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel in Höhe von jährlich 89.556,00 EUR für die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen in deren Trägerschaft zur Verfügung. Diese Mittel werden nach den Grundschülerzahlen der anspruchsberechtigten Städte und Gemeinden aufgeteilt. Die Städte und Gemeinden können entscheiden, an welchen Schulen sie die Mittel für die Schulsozialarbeit einsetzen.

 

An den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg wird je eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.

 

Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung stellen, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.


Sachverhalt:

 

Entwicklung der Schulsozialarbeit:

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00 EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

 

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.

 

Der Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereit. Dies erfolgte nur unter der Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hatte.

 

Nachdem das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden konnte, erklärte sich der Landkreis Cloppenburg bereit, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel (= 252.000,00 EUR) zunächst nur für das Jahr 2017 (Kreistagsbeschluss vom 20.12.2016) und darauf folgend für die Jahre 2018 bis 2020 (Kreistagsbeschluss vom 19.12.2017) zu gewähren. Diese Bewilligung erfolgte jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Zuschüsse entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung stellen.

 

Mittlerweile kommt das Land Niedersachsen seiner Verpflichtung für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen nach. Seit dem 01.08.2019 sind Schulsozialarbeiter/-innen an den Grundschulen in Molbergen, Bösel und Essen tätig. Durch die vom Land Niedersachsen beschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen wurden die Gemeinden deutlich besser gestellt als durch die vorhergehende Förderung des Landkreises.

 

Der Kreistag folgte in seiner Sitzung am 01.10.2019 seiner grundsätzlichen Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und beschloss, die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019 einzustellen. Die dadurch freigewordenen Mittel wurden den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.

 

Aktuelle Sachlage

Das Land Niedersachsen hatte bereits aufgrund eines Zuweisungserlasses im Jahr 2015 für Grundschulen mit hohen Flüchtlingszahlen Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet. Hiervon profitierten seinerzeit in der Stadt Cloppenburg die Grundschulen

 

  • Grundschule St. Andreas zum 01.06.2016, (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstd.
  • Grundschule St. Augustinus zum 01.09.2016, (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstd.
  • Grundschule Paul Gerhard zum 04.12.2017, (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstd.

 

Die Auswahl der Schulen erfolgte durch die Landesschulbehörde im Rahmen einer schulfachlichen Bewertung. Da die Schulsozialarbeiterstellen aus dem besonderen Grund der hohen Flüchtlingszahlen eingerichtet worden waren, sind diese Schulsozialarbeiterstellen bislang bei der Förderung der allgemeinen Schulsozialarbeit an Grundschulen des Landkreises unberücksichtigt geblieben. Das Land Niedersachsen hat diese ursprünglich aus besonderem Grund eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen mit dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen nunmehr verstetigt.

 

Zum neuen Schuljahr 2020/21 wird das Land Niedersachsen an der Ludgerischule in Friesoythe eine Schulsozialarbeiterstelle in Vollzeit (Stellenausschreibung vom 13.07.2020) einrichten sowie an der Grund- und Oberschule Lindern eine ¾ Stelle auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Da es sich um eine Schule mit verbundenem System handelt, ist der Einsatz des/der Schulsozialarbeiter/-in in beiden Schulformern vorgesehen.

 

Zu Beginn des Jahres 2021 werden an folgenden Grundschulen im Landkreis Cloppenburg weitere Schulsozialarbeiterstellen on Landesverantwortung eingerichtet werden:

 

·         Grundschule Cappeln (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden

·         Wallschule Cloppenburg(Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden

·         Marienschule Friesoythe (3/4 Stelle) mit 29,85 Wochenstunden

·         Gelbrinkschule Löningen (Vollzeitstelle) mit 39,8 Wochenstunden

 

In Fortsetzung der grundsätzlichen Entscheidung des Kreistages, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw. einstelle, ist daher die freiwillige Unterstützung des Landkreises im Rahmen der Schulsozialarbeit für die Städte Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sowie der Gemeinden Cappeln und Lindern einzustellen. Durch die Einrichtung der Schulsozialarbeiterstellen des Landes sind alle Städte und Gemeinden bei weitem besser gestellt als durch die bisherige Förderung des Landkreises.

 

An den Grundschulen im Landkreis Cloppenburg sind somit ab dem Jahr 2021 in den Gemeinden Barßel, Emstek, Garrel, Lastrup und Saterland noch keine Schulsozialarbeiter/-innen des Landes tätig. Auf diese Gemeinden entfielen Zuschussmittel in Höhe von 89.556 EUR. Sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung stellen, sollen die Zuschüsse nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages entsprechend gekürzt werden.

 

Ferner hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 01.10.2019 beschlossen, die freigewordenen Mittel der Gemeinden Bösel, Emstek und Molbergen für die Schulsozialarbeit an den drei Berufsbildenden Schulen des Landkreises Cloppenburg einzusetzen. Diese Schulen werden somit im Jahr 2020 mit je 64.013,67 EUR unterstützt. Dies entspricht in etwa den Bruttopersonalkosten einer Sozialarbeiterstelle. Die Kreisverwaltung spricht sich dafür aus, zukünftig den Berufsbildenden Schulen nicht einen Zuschussbetrag zur Verfügung zu stellen, sondern je eine Sozialarbeiterstelle zu finanzieren.

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt 2021

Es werden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode – bezogen auf 12 Monate – eingeplant

 

PSP-Element: P1.351710 / Sachkonto: 43390


Anlagenverzeichnis:

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