Betreff
Antrag des Oldenburgischen Jugenderholungswerkes e.V. (OJE) auf eine Erhöhung des Zuschusses für den Neubau des Gästehauses 3
Vorlage
V-KUL/20/162
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) erhält für den Neubau des Gästehauses 3 aufgrund der unvorhersehbaren Kosten einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 83.800,00 EUR.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) beantragt mit Schreiben vom 06.05.2020 bei den Vereinsmitgliedern (Stadt Oldenburg, Landkreis Friesland und Landkreis Cloppenburg) die Übernahme der zusätzlichen Kosten in Höhe von 157.184,69 EUR für den Neubau des Gästehauses 3 von 53,33 % (= 83.800,00 EUR) entsprechend dem Finanzierungsschlüssel der Vereinsmitglieder (siehe Anlage).

 

Das OJE ist ein eingetragener Verein. Vereinsmitglieder sind die Stadt Oldenburg sowie die Landkreise Friesland und Cloppenburg. Die Geschäftsführung des OJE obliegt zurzeit bei Frau Abbas vom Landkreis Friesland.

 

Mit Beschluss vom 17.01.2019 stimmte der Kreistag der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 646.000,00 EUR an das Oldenburgische Jugenderholungswerk Wangerooge e.V. (OJE) für die Fortführung der Sanierung des Schullandheimes auf Wangerooge zu. Statt der Sanierung der vorhandenen Gebäude entschloss sich das OJE dann, aufgrund der qualitativen Gleichwertigkeit mit der Altbausanierung und der Einhaltung des Kostenrahmens zu einer Neubaulösung. Der Kreisausschuss wurde darüber am 23.05.2019 informiert.

 

Mit dem als Anlage beigefügte Schreiben vom 06.05.2020 teilt das OJE mit, dass die gegenüber der ursprünglichen Baukostenplanung erhöhten Baukosten von ca. 100.000,00 EUR sowie die Einrichtungskosten in Höhe von ca. 100.000,00 EUR über eine erhöhte Darlehensaufnahme durch das OJE übernommen werden.

Durch unvorhersehbare Umstände sind jedoch weitere Kosten in Höhe von insgesamt 157.184,69 EUR hinzugekommen.

 

Es handelt sich dabei um Kosten durch die erforderliche Beseitigung eines Bombenkraters und der damit verbundenen Aufnahme eines Teilstücks einer Beton Zuwegung. Die Verlegung der Beton Zuwegung wurde demnach auch erforderlich, um den bauordnungsrechtlichen Abstand zum Gebäude des Gemeinschaftsraumes einhalten zu können. Weitere unvorhersehbare Kosten sind nach Angabe des OJE durch das von der Gemeinde Wangerooge geforderte aufwändige Entwässerungskonzept entstanden. Insgesamt ergeben sich daraus Kosten in Höhe von 153.239,69 EUR. Zusätzlich entstanden Kosten für die Planungs- und Antragstellungsarbeiten für das geforderte Entwässerungskonzept.

 

Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen unvorhersehbaren Kosten auf 157.184,69 EUR.

 

 Entsprechend dem Finanzierungsschlüssel der Vereinsmitglieder beantragt das OJE 53,33 %, somit 83.800,00 EUR als zusätzlichen Zuschuss vom Landkreis Cloppenburg.

 

Sowohl der Landkreis Friesland als auch die Stadt Oldenburg haben bereits entschieden, entsprechend dem Finanzierungsschlüssel einen erhöhten Zuschuss für die unvorhersehbaren Kosten zu gewähren.

 

 


Finanzierung:

 

I1.200713.525

781800