Betreff
Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 18.05.2020 – Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit wirksamer bekämpfen
Vorlage
V-SOZ/20/121
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung schlägt folgende Beschlussfassung vor:

 

Die systematischen Überprüfungen der Wohnunterkünfte von Werkvertragsarbeitern und Saisonarbeitskräften werden  in der bestehenden Form weitergeführt.


Sachverhalt:

 

Es wird auf die einleitenden Ausführungen zum Antrag der SPD vom 13.05.2020 verwiesen.

 

 

Antrag der Gruppe Grüne/UWG

 

Aufforderung an die Landesregierung,  Untersuchungen entsprechend der Überwachungsaktion NRW durchzuführen:

 

Der v.g. Antrag richtet sich an die Landesregierung.

Inhalt der Untersuchungsaktion in NRW waren Belange des Arbeitsschutzes, wie etwa die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben, Regelung der medizinischen Versorgung von Mitarbeitern, Prüfung von Lohnabrechnungen etc. Die v.g. Punkte liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

Es ist politisch zu beraten, ob die Landesregierung zu Prüfungen analog zu dem Vorgehen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert werden soll.

 

 

           

Ausweitung der Kapazitäten zur Kontrolle der Corona-Auflagen in der Branche und den Unterkünften sowie Konzept zur Absprache mit den Gemeinden bzgl. NWoSchG

 

Die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Auflagen liegen gem. § 12 Abs. 2 CoronaVO bei den nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sowie der Polizei. Eine infektionsschutzrechtliche Beurteilung obliegt dem Gesundheitsamt. Die einleitenden Ausführungen stellen deutlich heraus, wie die gegenwärtigen Maßnahmen (Testung aller Schlachthofmitarbeiter, Tests usw. in der übrigen Bevölkerung sowie das sonst reguläre Arbeitsaufkommen) das vorhandene Personal an die Grenzen des Leistbaren bringen. Zusätzliche Kontrollen sind derzeit personell nicht leistbar.

Die baurechtlichen Kontrollen der Unterkünfte beziehen sich auf die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben sowie die Einhaltung der Mindeststandards. Diese erfolgen wie oben ausgeführt systematisch.

Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG) liegt aktuell lediglich als Entwurf vor. Entsprechende Absprachen sollen erfolgen, sobald das NWoSchG in Kraft tritt und somit alle Zuständigkeiten und Befugnisse abschließend geregelt sind. Allerdings handelt es sich nach derzeitigem Entwurf um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, sodass die Anwendung des Gesetzes der jeweiligen Gemeinde überlassen ist.

 

Die Bundesregierung hat zudem angekündigt Werkverträge in der Fleischindustrie ab 2021 zu verbieten. Die damit verbundenen Festanstellungen werden nach Einschätzung der Kreisverwaltung dazu führen, dass die Arbeitgeber aus Imagegründen für Verbesserungen in der Wohnqualität verstärkt Sorge tragen werden.


Finanzierung:

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag vom 18.05.2020