Betreff
Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung einer Zuwendung für die Neuerrichtung von zwei Kindergartengruppen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte am Sonnentauring 1 in Sevelten
Vorlage
V-JHA/20/169
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Cappeln wird für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte am Sonnentauring 1 in Sevelten für zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 390.000,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Cappeln hat 22.08.2019 einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte in Sevelten, Sonnentauring 1 mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen gestellt. 

 

Die Gemeinde Cappeln schafft mit dem Neubau der Kindertagesstätte zwei neue Kindergartengruppen mit 50 neuen Kindergartenplätzen.

 

Der Baubeginn ist im September 2019 erfolgt, die Fertigstellung soll bis Juli 2020 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt bei der kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Cappeln. Aufgrund der bislang ungeklärten Landesförderung der Investitionskosten für die Schaffung neuer Kindergartenplätze war der Antrag zunächst zurückgestellt worden.

 

Die Gesamtkosten für den Neubau der Kindertagesstätte wurden von der Architektin nach der DIN 276-Berechnung mit 3.587.200,00 EUR angegeben; davon entfallen 1.793.600,00 EUR auf die Baukosten der Kindergartengruppen. Es ist somit davon auszugehen, dass die zuschussfähigen Höchstbeträge überschritten werden.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Gemäß des neu gefassten Beschlusses gewährt der Landkreis Cloppenburg für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz.

 

Für die zwei neuen Kindergartengruppen in Cappeln-Sevelten ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

           

7.800,00 EUR x 50 Plätze =   390.000,00 EUR

 

Die angegebenen Kosten liegen über dem Pauschalbetrag. Damit kann der Pauschalbetrag in voller Höhe gewährt werden.

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt 2020

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kindergärten                                            1.275.000,00 EUR