Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und über einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung von gebrauchten LED-Fahrtzielanzeigegeräten
Vorlage
V-VERK/11/025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ich schlage vor, die Zuschüsse in der beantragten Höhe zu gewähren.


Sachverhalt:

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsver-bünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von

Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaß-nahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1)

Die Gemeinde Essen hat mit Schreiben vom 25.02.2011 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen “Bevern, Kirche“, „Bevern, Feuerwehr“ und „Osteressen, Alberding“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 34.023,29 €. Die Gemeinde Essen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 25.517,47 € (75 %).

 

2)

Die Gemeinde Saterland hat mit Schreiben vom 03.03.2011 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen “Fermesand“ und „Bollingen, Bohmann“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 7.500,00 €. Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 5.625,00 € (75 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

Weiterhin liegt ein Antrag der Fa. Hanekamp Busreisen GmbH, Daimlerstr. 13, 49661 Cloppenburg, auf Bezuschussung der Anschaffung von gebrauchten LED – Fahrtzielanzeige-geräten für den ÖPNV im Landkreis Cloppenburg aus den Regionalisierungsmittel nach

§ 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) vor.

 

Die Brutto-Anschaffungskosten betragen 8.606,68 €. Die Fa. Hanekamp Busreisen GmbH erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 6.455,01 € (75 %).

 

Es handelt sich hier um eine Investition in die Verbesserung des öffentlichen Personennah-verkehrs, die nach § 7 (7) NNVG förderfähig ist.

 

 


Finanzierung:

 

 

- Haltestellenförderung:

 

PSP-Element: I1.500011.525.001

Sachkonto: 781200

 

 

- Förderung LED-Fahrtzielanzeigegeräte:

 

PSP-Element: I1.500011.525.002

Sachkonto: 781800

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss