Betreff
Informationen zum Netzausbau Strom
Vorlage
V-PLA/20/279
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Stand der Planungen wird in der Sitzung berichtet.

 

Netzentwicklungsplan 2030 (2019)

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA den NEP 2030 (2019) am 20. Dezember 2019 bestätigt. Die Verbindungen  DC 21 (Heide/West – Wilhelmshaven 2 – Uentrop) sowie DC 25 (Wilhelmshaven 2 – Polsum) sind darin unverändert enthalten.

 

Der Landkreis Cloppenburg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von diesen Netzausbaumaßnahmen im Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz betroffen.

 

Im Beteiligungsverfahren wurde in gemeinsamen Stellungnahmen mit den Städten und Gemeinden gefordert, dass eine Alternativenbetrachtung umfassender im Netzentwicklungsplan dokumentiert sein müsste und dass im Hinblick auf die bereits in der Region vorhandenen Netzausbaumaßnahmen (insbesondere im Hinblick auf die in die gleiche Richtung verlaufende 380kV Höchstspannungsfreileitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen) eine Gesamtbetrachtung der geplanten Maßnahmen erforderlich wäre.

 

Ausbau der 110kV Hochspannungsleitung Essen (Oldb.) – Dinklage

 

Der Netzbetreiber Avacon beabsichtigt die bestehende 110 kV Hochspannungsleitung zwischen Essen (Oldb.) und Dinklage zu ertüchtigen. Die Lage der Trasse soll unverändert bleiben, jedoch sollen die Masten durch größere Varianten ersetzt werden.

Die Notwendigkeit eines vorgelagerten Raumordnungsverfahrens ist für das Vorhaben nicht gegeben, da es sich im Wesentlichen um einen Neubau in der Bestandstrasse handelt.

Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen vom Vorhabenträger erarbeitet.

 

Planfeststellungsverfahren für die 380kV Höchstspannungsleitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen (CCM)

 

Das Vorhaben wird im Planfeststellungsverfahren nach Angabe von Tennet in fünf Abschnitte unterteilt, die jeweils ein separates Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Die Einführungen in die Umspannwerke Garrel/Ost sowie Cloppenburg/Ost sollen als Abschnitt 2a und 3a ebenfalls separat planfestgestellt werden.

Eine Übersicht der Planfeststellungsabschnitte ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Abschnitte werden nach aktueller Planung der Tennet wie folgt nacheinander starten: Voraussichtlich beginnt das Verfahren des Abschnitts 1 in der ersten Jahreshälfte 2020. Im Sommer soll der Erdkabel-Abschnitt 2a folgen. Im Herbst/Winter ist der Beginn des Verfahrens für Abschnitt 3 geplant.

Die übrigen Abschnitte folgen voraussichtlich ab 2021.

 

Für den Abschnitt 3 hat Tennet die Vorzugsvarianten in Bezug auf die Variantenbetrachtung in den Bereichen Cloppenburg/Bethen und Cappeln/Sevelten bekanntgegeben.

In beiden Bereichen soll jeweils die westlichste Variante gewählt werden.

 

In Cloppenburg-Bethen wurden zwei kleinräumige Alternativen begutachtet: Die eine Trasse führt von nördlich der B 213 geradlinig Richtung Brüggenschlatt, die andere schwenkt dabei leicht nach Westen aus. Beide Varianten enthalten gleich viele Masten und sind fast gleich lang.

Da die östliche Variante näher an ein Wohngebäude heranrückt, wurde die westliche Variante vorgezogen.

 

Westlich des Cappelner Ortskerns wurden drei Trassen verglichen. Für die technische Bewertung hat Tennet neben der Leitungslänge und dem Abstand zu Wohnhäusern auch mögliche Kreuzungen mit Richtfunkstrecken und Gasleitungen sowie die Entfernung zu Windkraftanlagen und Gasfackeln geprüft. Aus dem technischen Vergleich ergeben sich keine eindeutigen Vor- und Nachteile. Alle untersuchten Varianten halten die gesetzlichen Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung.

Die westliche Variante wurde aufgrund von Umweltkriterien vorgezogen. Sie quert auf kürzester Strecke Waldbereiche, geschützte Biotope sowie das Landschaftsschutzgebiet und das Vorranggebiet Natur und Landschaft in Cappeln. Darüber hinaus bringt die westlichste Leitungsführung nach der Prüfung von Tennet die geringsten Auswirkungen für rastende Vögel und bietet bauliche wie sicherheitstechnische Vorteile, da sie ebenfalls als einzige Variante das Überschwemmungsgebiet Calhorner Mühlenbach umgeht.

 

Bauvorbereitende Maßnahmen für die 380kV Höchstspannungsleitung CCM

 

Tennet hat angekündigt, dass in Kürze die Baugrunduntersuchungen im Bereich des Landkreises Cloppenburg beginnen werden. Diese Untersuchungen werden auf der von Tennet ermittelten Vorzugsvariante vorgenommen.

 

Genehmigungsverfahren Umspannwerk Garrel/Ost im Zuge 380kV CCM

 

Der Standort für das Umspannwerk und den Konverter wurde in der Gemeinde Garrel, südlich der Beverbrucher Straße, gesichert.

Die Anlagen sollen durch ein Antragsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigt werden. Das Genehmigungsverfahren wurde am 13.02.2020 mit einer Antragskonferenz eingeleitet.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt): P1.511000

 


Anlagenverzeichnis:

 

Übersicht Planfeststellungsabschnitte