Betreff
Antrag der CDU- Fraktion - Energieeffizienz und Energieversorgung durch erneuerbare Energien
Vorlage
V-PLA/20/277
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Bei allen zukünftigen Auslobungen und Planungswettbewerben ist das Bewertungskriterium „Energieeffizienz und Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ mit 30 % als Richtwert zu berücksichtigen. In einem vom Entwurfsverfasser einzureichenden Erläuterungsbericht mit Angaben zu wesentlichen Baumaterialien, Konstruktion, betriebstechnischen Einrichtungen, etc., sowie einem Energiekonzept und der Wirtschaftlichkeit des Entwurfs ist die Erfüllung des vorgestellten Bewertungskriteriums aus einer Lebenszyklusperspektive nachzuweisen. Bei den vom Kreistag beschlossenen Neubauprojekten an den Schulen sowie den Planungen für die Kreishauserweiterung ist das vorgestellte Bewertungskriterium bereits anzuwenden.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2019 wurde im Kreistag (V-KT/19/077) am 17.12.2019 zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Nachhaltigkeit ist zu Recht ein Schlüsselbegriff gesellschaftlicher Entwicklung. Der deutsche Begriff der „Nachhaltigkeit“ geht historisch auf die Forstwirtschaft zurück. Nur wer nicht mehr Holz schlägt als nachwächst, kann vom Ertrag leben, ohne dass die Substanz geschmälert wird. Ziel ist es also, ein Gleichgewicht zwischen Nutzung und Regeneration der vorhandenen Ressourcen zu erreichen.

Auf dem Homepage des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat ist ein Handlungsprinzip zum „Leitbild Nachhaltigkeit“ formuliert, bei dem durch eine nachhaltige Entwicklung der Bedürfnisse der jetzigen Generation erfüllt werden sollen, ohne dabei die Möglichkeit späterer Generationen einzuschränken, ihre Bedürfnisse ebenfalls befrieden zu können. Aus diesem Handlungsprinzip ergeben sich vielfältige Anforderungen, die in drei Dimensionen des nachhaltigen Bauens gegliedert sind:

 

1)      Ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit

 

Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit werden über die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten hinausgehend die Baufolgekosten betrachtet, die über die gesamte Nutzungs- bzw. Lebensdauer anfallen. Praxisbeispiele zeigen, dass die Baufolgekosten die Errichtungskosten um ein mehrfaches überschreiten können. Durch eine Lebenszykluskostenanalyse lassen sich erhebliche Einsparpotentiale identifizieren. Hierbei werden folgende Lebenszykluskosten betrachtet:

 

·         Errichtungskosten (Grundstück mit Erschließungskosten, Planungskosten, etc.)

·         Nutzungskosten (Heizwärme, Warmwasser, Beleuchtung / Strom, Wasser, Abwasser, gebäude- und bauteilspezifische Aufwendungen, Reinigung, Wartung, Instandhaltung, Modernisierung)

·         Rückbaukosten (Abriss, Wiederverwendung, Abtransport, Entsorgung)

 

 

2)      Ökologische Dimension der Nachhaltigkeit

 

Bei der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit wird eine Ressourcenschonung durch einen optimierten Einsatz von Baumaterialen und eine Minimierung des Medienverbrauchs (Heizen, Strom, Wasser, Abwasser) angestrebt. Dazu gehören beispielsweise:

 

·         Flächeninanspruchnahme

·         Primärenergieaufwand (erneuerbar / nicht erneuerbar)

·         etc.

 

 

3)      Soziale und kulturelle Dimension der Nachhaltigkeit

 

Bei der sozialen und kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit sind neben den Fragen der Ästhetik und Gestaltung, insbesondere die Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Behaglichkeit von Bedeutung. Hierzu zählen u.a. die thermische Behaglichkeit (Raumtemperatur / Raumluftfeuchte) und die hygienische Behaglichkeit (Raumluftqualität).

 

Für den Baubereich lassen sich aus diesen Dimensionen verschiedene Schutzziele ableiten. Dabei wird im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes angestrebt. Hinsichtlich der Baustoff-, und Bauproduktebene gliedert sich eine Lebenszyklusbetrachtung in folgende Einzelphasen:

 

·         Rohstoffgewinnung

·         Produktherstellung

·         Errichtung

·         Nutzung

·         Instandhaltung

·         Modernisierung

·         Abriss, Rückbau

·         Recycling

·         Entsorgung

 

Der Landkreis Cloppenburg wird auch in den kommenden Jahren Neubauprojekte und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Um dem eigenen Anspruch der Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen gerecht zu werden, wird in allen zukünftigen Auslobungen und Planungswettbewerben das Bewertungskriterium „Energieeffizienz und Energieversorgung durch erneuerbare Energien“ verbindlich aufgenommen. Dieses Bewertungskriterium wird in der Bewertung der Wettbewerbe mit 30 Prozent als Richtwert berücksichtigt. Alle weiteren Bewertungskriterien in zukünftigen Auslobungen / Planungswettbewerben wie z.B. die Erfüllung des Raumprogramms, die Erfüllung der funktionalen Anforderungen, die Einhaltung planungs-, und bauordnungsrechtlicher Vorschriften etc., werden zusammen mit einem Richtwert von 70 Prozent bewertet. Bei den vom Kreistag beschlossenen Neubauprojekten und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Schulen sowie der Planungen für die Kreishauserweiterung wird das vorgestellte Bewertungskriterium bereits zur Anwendung kommen. In einem vom Entwurfsverfasser einzureichenden Erläuterungsbericht mit Angaben zu wesentlichen Baumaterialien, Konstruktion, betriebstechnischen Einrichtungen, etc., sowie einem Energiekonzept und der Wirtschaftlichkeit des Entwurfs wird die Erfüllung des vorgestellten Bewertungskriteriums nachgewiesen. Der gesamte Lebenszyklus (Sanierungszyklus) eines Gebäudes wird hierbei mit 50 Jahren angesetzt. Zusätzlich sind Umweltfolgekosten in Höhe von mindestens 50 € / Tonne CO2 anzunehmen. Die Umweltfolgekosten werden bei zukünftigen Auslobungen / Planungswettbewerben, wie auch die Energiekosten (Strom und Heizenergie), an aktuelle Preisentwicklungen angepasst.

 


Finanzierung: