Betreff
Corona-Soforthilfe an den Kreissportbund für den Betrieb der Sportschule Lastrup
Vorlage
V-KUL/20/161
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig als Corona-Soforthilfe vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis zu 185.000,00 EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000,00 EUR.

 

Für die weitere Finanzierung der Defizite ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. mit dem Ziel der Verbesserung der Einnahme-/Ausgabesituation beim Betrieb der Kreissportschule Lastrup.

 

 

 

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. erhält für die Sportschule Lastrup einmalig für 2020 vom Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von maximal bis        EUR zusätzlich zu dem Betriebskostendefizit in Höhe von 50.000,00 EUR.

 

Für die weitere Finanzierung der Defizite ab dem Haushaltsjahr 2021 erfolgt zunächst eine Abstimmung der Verwaltung mit dem Kreissportbund Cloppenburg e.V. mit dem Ziel der Verbesserung der Einnahme-/Ausgabesituation beim Betrieb der Kreissportschule Lastrup.

 

 


Sachverhalt:

 

Ab dem 01.12.2015 wurden die Trägerschaft und der Betrieb der Sportschule auf den Kreissportbund e.V. (KSB) übertragen. Seitdem liegen die Finanzverwaltung sowie die Verantwortung für Organisation und Betrieb der Sportschule in der Zuständigkeit des KSB. Nach § 2 Abs. 7 des mit dem Kreissportbund e.V. geschlossenen Kooperationsvertrages vom 01.12.2014 erhält der Kreissportbund e.V. vom Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 EUR. Darüber hinaus soll die Sportschule im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechend § 2 Abs. 6 des vorgenannten Kooperationsvertrages kostendeckend arbeiten.

 

Mit Schreiben vom 09.04.2020 stellt der Kreissportbund Cloppenburg e.V. die finanzielle Situation der Kreissportschule Lastrup dar (siehe Anlage 1). Die Kreissportschule Lastrup befindet sich demnach bedingt durch Einnahmeausfälle auf Grund der Corona- Pandemie und Zahlungsverpflichtungen aufgrund Umsatzsteuernachforderungen des Finanzamtes wegen einer Steuersonderprüfung ab dem Jahr 2010 in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten.

 

Die Überprüfung durch das Finanzamt Cloppenburg (Umsatzsteuer-Sonderprüfung, steuerliche Außenprüfung) aus den Jahren 2015/2016 bzw. 2018 ergab umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten seit 2010. Es wurde dabei festgestellt, dass es sich bei den vom Landkreis Cloppenburg gewährten Zuschüssen um umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt. Die Höhe der Steuernachforderungen wurde durch die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH aufgearbeitet und sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

 

Aufgrund der Corona-Infektionslage hat sich die angespannte Liquiditätslage durch den einzustellenden Betrieb der Sportschule weiter verschärft. Die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH hat dazu für die Sportschule Lastrup Ertrags- und Liquiditätsplanungen 2020 einmal ohne Auswirkungen der Corona-Pandemie und einmal mit Auswirkungen der Corona-Pandemie (siehe Anlagen 4 und 5) erstellt.

 

Die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH stuft die Liquiditätslage aufgrund der Schließung seit März 2020 und der noch bis mindestens September 2020 zu erwartenden Betriebseinschränkungen als „äußerst angespannt“ ein. Eine Vollbelegung sei erst für 2021 wieder zu erwarten.

 

Kurzarbeit ist beantragt, so dass ein Ausgleich der Arbeitsagentur von 114.400,00 EUR eingeplant wird. Mietzahlungen für Sport- und Schwimmhalle werden durch die Gemeinde Lastrup gestundet.

Für 2020 wird dennoch ohne Berücksichtigung der nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen eine Liquiditätsunterdeckung von -259.279,02 EUR erwartet.

 

Auch ohne die Pandemie-Auswirkungen beziffert die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH die Liquiditätsunterdeckung für 2020 bei unverändertem, durchschnittlichem Wirtschaftsjahr auf

-74.670,65 EUR und empfiehlt daher, den jährlichen Defizitausgleich des Landkreises wieder einzuführen.

 

Daraus ergibt sich alleine aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Liquiditätsunterdeckung für 2020 in Höhe von -184.608,37 EUR.

 

Laut Einschätzung der Stabstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg sind die Corona bedingten Ausfälle begründet, so dass der Landkreis den Betrieb der Kreissportschule durch einen geeigneten einmaligen zusätzlichen Zuschuss aufrechterhalten sollte.

 

Damit ist die Problematik der Umsatzsteuer auf die Zuschüsse nicht gelöst, die die Liquidität des KSB deutlich mindert. Hier sollte nach Einschätzung der Stabstelle Wirtschaftsförderung eine Überprüfung und Optimierung durch die awl Steuerberatungsgesellschaft mbH mit der Geschäftsführung des Kreissportbundes erfolgen. Der KSB schlägt leider keinerlei Maßnahmen vor, die Betriebsabläufe oder das Gesamtangebot der Sportschule zu verändern und die Erlöse zu erhöhen, um nicht jährlich auf einen erhöhten Defizitausgleich angewiesen zu sein. Aus den Unterlagen der awl Steuerberatungsgesellschaft mbH sei leider auch nicht ersichtlich, ob sich der KSB laufend um Fördermittel bemüht. Hier sollte lt. Stellungnahme der Stabstelle Wirtschaftsförderung ein nachhaltiges Gesamtkonzept vorgelegt werden.

Ein jährlicher vollständiger Defizitausgleich führe dazu, dass die Geschäftsführung nicht ausreichend verpflichtet sei, die Betriebsabläufe und Angebote ständig zu optimieren, um die Wirtschaftlichkeit zu erhalten.

 

 


Finanzierung:

 

P1.424000 Sportschule Lastrup

314200 Zuweisungen für laufende Zwecke